Eine Alternative zum Pflegeberuf im Krankenhaus kann zum Beispiel eine Tätigkeit in einer Arztpraxis sein.
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Ein Wechsel in die Verwaltung einer Krankenkasse oder in Gesundheitseinrichtungen könnte ebenfalls ein Ausweg aus dem stressigen Pflegealltag sein. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die Pflegekraft genügend Fachwissen hat, um Gutachten zu verfassen. Dann sind ihre Kenntnisse für viele Krankenkassen oder andere medizinische Einrichtungen sehr wertvoll. Eine Umschulung zur Bürokauffrau oder zum Bürokaufmann bzw. zur Verwaltungsfachkraft ist nicht unbedingt notwendig.
Stattdessen ist eine Weiterbildung zur medizinischen Kodierkraft sinnvoll, wie sie zum Beispiel der TÜV Rheinland anbietet. Hier lernen Pflegefachkräfte alles über Dokumentation und die richtige Kodierung gemäß der Deutschen Kodierrichtlinien, die für Abrechnungen notwendig sind. Aber auch Wissen über Prüfaufträge des MDK oder Qualitätssicherung sind Teil der Weiterbildung.
Alle Pflegefachkräfte können sich zur Gutachterin oder zum Gutachter für den medizinischen Dienst (MDK) weiterbilden lassen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, als Kinderkrankenpfleger oder als Altenpflegerin. Nach der Weiterbildung sind die GutachterInnen im Auftrag des Medizinischen Dienstes (MDK) unterwegs, um Versicherte zu begutachten und deren Pflegegrad einzuschätzen. Oder sie besuchen Pflegeeinrichtungen und beurteilen deren Qualität.
Der Beruf des Arztassistenten kann als Bachelor-Studium erlernt werden. In der Medical School in Berlin dauert die Ausbildung in Vollzeit sechs Semester und in Teilzeit 9 Semester. Als Pflegefachkraft mit abgeschlossener Ausbildung (etwa als MFA oder OTA) gibt es häufig die Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung. Der Landkreis Passau mit seinen 7 Gesundheitseinrichtungen wirbt sogar damit, einen Großteil der Kosten für das berufsbegleitende Studium zu tragen.
Die Hauptaufgabe eines Arztassistenten (Physician Assistant) ist es, die Ärztin oder den Arzt zu entlasten. Zu den möglichen Tätigkeiten, die der Assistent übernehmen darf, gehören z. B.
Eine Pflegekraft kann auch selbstständig auf Honorarbasis arbeiten, ähnlich wie Vertretungsärzte. Das bringt viele Vorteile, da Sie auf diese Weise selbst bestimmen können, wann, wie viel und für wen Sie arbeiten. Allerdings ist ein selbstständiges Arbeiten als Pflegefachkraft nicht in allen Bereichen möglich und der Verwaltungsaufwand sowie das unternehmerische Risiko bei Auftragsflauten sind nicht zu unterschätzen.
Als Fachkraft in Arbeitnehmerüberlassung bei einer professionellen Agentur wie doctari, der Nr. 1 für Zeitarbeit in der Medizin, profitieren Sie von den meisten Vorteilen, die selbstständige Pflegekräfte haben. Sie haben aber zusätzlich einen starken und professionellen Partner an Ihrer Seite und somit eine größere Sicherheit. Als Vertretungskraft bei doctari bestimmen Sie selbst, wie viel Sie arbeiten und profitieren von mehr Mitspracherecht beim Dienstplan, das erhöht die Work-Life-Balance. Häufig verdienen Fachkräfte in Zeitarbeit in der Pflege noch dazu mehr Geld als festangestellte Kollegen und sie erfahren mehr Wertschätzung. Unsere Fachkräfte machen seit Jahren gute Erfahrungen mit doctari.
Bietet doctari Honorar-Tätigkeit an? Nein. doctari bietet für medizinische Fachkräfte ausschließlich Tätigkeiten in Arbeitnehmerüberlassung, als befristete Anstellung in einer medizinischen Einrichtung oder als Festanstellung in einer medizinischen Einrichtung an. Wir verwenden den Begriff „Honorararzt“ bzw. „Honorarpflegekraft“ ähnlich wie ein Deonym und synonym für ÄrztInnen bzw. Pflegefachkräfte, die in Vertretungsjobs der Zeitarbeit tätig sind (vergleichbar damit, wie der Markenname „Tesa“ als Bezeichnung für alle durchsichtigen Klebestreifen oder „Tempo“ für alle Papiertaschentücher genutzt wird).
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Sabine Stahl
Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.
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