Gehalt Neurologe: So viel verdienen die Fachärzte und Fachärztinnen

Der Facharzt für Neurologie verfügt über ein gleichermaßen umfangreiches wie komplexes Fachwissen. Dazu muss er noch Kenntnisse über angrenzende Gebiete wie Psychiatrie mitbringen. Doch wie wird diese anspruchsvolle Aufgabe vergütet? Wie viel verdient ein Neurologe?

Gehalt Facharzt Neurologie: Ein Überblick

Der Verdienst eines Neurologen, beziehungsweise das Gehalt einer Neurologin hängt von Art und Dauer der Anstellung in einer Klinik oder in einem Krankenhaus ab. Arbeitet der Neurologe oder die Neurologin in einer eigenen Praxis oder in einem privaten Unternehmen, kann das Neurologen-Gehalt stark von den Tarifgehältern in einem Krankenhaus abweichen. In Universitätsklinken, kommunalen Krankenhäusern und privaten stationären Einrichtungen gelten in der Regel Tarifverträge für Ärzte und Ärztinnen (VKA und Tdl). Das Gehalt des Neurologen oder der Neurologin richtet sich im Fall einer Tarifbindung nach einer Kombination aus festgelegter Entgeltgruppe je nach Hierarchiestufe und Gehaltsstufe je nach Berufserfahrung.

Die Karriere in einer Universitätsklinik oder einem Krankenhaus verläuft über folgende mögliche Hierarchiestufen, die auch im Tarifvertrag zu finden sind: Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt, Leitender Oberarzt bis hin zum Chefarzt. Nach der Dauer der Berufsausübung bestimmt sich die jeweilige Stufe.

Das Gehalt eines Facharztes für Neurologie, das Gehalt einer Neurologin kann sich laut den aktuellen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in folgenden Bereichen bewegen:

  • Assistenzarzt: 61.000 bis 78.000 Euro
  • Facharzt: 80.000 bis 103.000 Euro
  • Oberarzt: 100.000 bis 115.000 Euro
  • Leitender Oberarzt: 118.000 bis 130.000 Euro

Aufgrund der Möglichkeit, auch außertarifliche Vereinbarungen für leitende Positionen treffen zu können, sind theoretisch auch wesentlich höhere Neurologen-Gehälter möglich. Außerdem gibt es für jedes Bundesland individuell abweichende Tabellen. Unterschiede bei den Fachrichtungen gibt es bei den Tarif-Gehältern für Neurologen nicht. Das heißt, das Gehalt eines Psychiaters ist genauso hoch wie das Gehalt einer Augenärztin, der Verdienst eines Allgemeinmediziners beträgt genauso viel wie der einer Radiologin

Niederlassung als Facharzt für Neurologie

Wer als Neurologe außerhalb von Klinik und Industrie arbeiten möchte, hat folgende Möglichkeiten:

  • Einzelpraxis – hier ist man sein eigener Chef
  • Praxisgemeinschaft – Praxisräume, Geräte und Fachpersonal werden mit anderen Ärzten gemeinsam genutzt, aber jeder hat einen eigenen Patientenstamm
  • Gemeinschaftspraxis – man teilt sich Praxisräume und Geräte und behandelt auch gemeinsame Patienten
  • Anstellung – der Neurologe ist in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) angestellt
  • Teilzulassung – eine Mischung aus Klinik und Niederlassung
  • Jobsharing-Praxis – Kooperation mit einem bereits niedergelassenen Arzt, wobei die Arbeitszeit auf beide Partner verteilt wird

Mit einer eigenen Praxis wird der Arzt zum Unternehmer. Er hat die unternehmerische Verantwortung gegenüber seinem Praxisteam und organisiert selbst alle Abläufe. Voraussetzung hierfür ist eine Zulassung als Vertragsarzt durch die Kassenärztliche Vereinigung. Nur dann darf er Leistungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen.

Was selbstständige Ärztinnen und Ärzte letztlich verdienen, ist von der Zahl der Patienten sowie den Kosten und Ausgaben abhängig. Dem niedergelassenen Facharzt für Neurologie bleibt Berechnungen zufolge etwa ein Viertel seines Umsatzes als Nettoeinkommen.

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