Wie wird man ein Facharzt für Neurologie?

Facharzt für Neurologie

Das Berufsbild eines Facharztes für Neurologie ist sehr umfassend und komplex. Wie man Neurologe wird und was die Ausbildung beinhaltet, kann im Folgenden nachgelesen werden.

Weiterbildung zum Facharzt Neurologie

Mit der Approbation besitzt die Absolventin oder der Absolvent eines Medizinstudiums die Berechtigung, den Arztberuf ausüben zu dürfen. Sie ist stets die zwingende Voraussetzung für eine Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt. Neurologe wird man in einer insgesamt fünf Jahre (60 Monate) dauernden Vollzeit-Ausbildung.

24 Monate der Ausbildung müssen in einer Einrichtung der stationären neurologischen Patientenversorgung verbracht werden. Dazu kommt ein halbes Jahr in der intensivmedizinischen Versorgung neurologischer Patienten. Außerdem müssen 12 Monate im Fachgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie absolviert werden. Normalerweise beginnt der Weg zum Facharzt mit einer Tätigkeit als Assistenzarzt in einer Klinik mit der entsprechenden Weiterbildungsermächtigung. Viele Kliniken lassen die Weiterbildungsassistenten in verschiedenen Fachbereichen per Rotationssystem arbeiten, um ihnen so einen Einblick in alle erforderlichen Fachbereiche zu ermöglichen.

Bis zu 12 Monate der Weiterbildung können in anderen Fachgebieten angerechnet werden. Dazu zählen beispielsweise Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Neurochirurgie, Neuropathologie und Neuroradiologie. Insgesamt dürfen 24 Monate auch im ambulanten Bereich abgeleistet werden. Näheres ist in der Weiterbildungsordnung des jeweils zuständigen Bundeslandes geregelt.

Inhalte der Facharztweiterbildung Neurologie

Der Neurologe muss Gesetze, Richtlinien und Verordnungen kennen, die sein Fachgebiet betreffen. Zu seinen Aufgaben gehört es, Patienten zu behandeln und zu beraten. Deswegen muss er mit diesen umgehen können. Zudem gehört der Erwerb folgender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu den wichtigsten Weiterbildungsinhalten in der Facharztausbildung (Auswahl):

  • Wissen um Krankheitsbilder und Störungen, die das Nervensystem betreffen
  • Wissen um Krankheitsbilder und Störungen, die angrenzende Bereiche wie Muskulatur und Hormonsystem betreffen
  • Anamnese und Behandlung von neurologischen und zum Teil psychiatrischen Erkrankungen
  • Gesundheitsberatung, Prävention und Vorsorge in den Bereichen Neurologie und Psychiatrie
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Krankengymnastik, Logopädie, Neuropsychologie und Ergotherapie
  • Arzneimittel und Tumortherapie
  • Betreuung im Alter sowie Sterbebegleitung
  • Behandlung von Suchterkrankungen

Hat der angehende Neurologe alle Weiterbildungsinhalte in erforderlichem Umfang absolviert, wird er von der zuständigen Landesärztekammer der entsprechenden fachärztlichen Prüfung unterzogen. Wenn er sie bestanden hat, darf sich der Absolvent Facharzt für Neurologie nennen.

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