Was ist Pflicht? Was nicht?

Versicherungen für freiberufliche Hebammen

Ältere Hebamme tastet den Bauch einer Schwangeren ab.
15.2.2022 | Lesedauer: 4 Minuten

Hebammen machen wertvolle, aber auch risikoreiche Arbeit. Deshalb müssen besonders freiberufliche Hebammen und Geburtshelfer bei Versicherungen viel beachten.

Hebamme ist nicht gleich Hebamme

In der Geburtshilfe lässt sich in unterschiedlichen Formen arbeiten. Das hat Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Neben der Festanstellung in einer Klinik, einem Geburtshaus oder einer Hebammenpraxis arbeitet eine Vielzahl der Geburtshelfenden hauptberuflich oder in Teilzeit freiberuflich in der aktiven Geburtshilfe sowie in der Geburtsvorsorge und Wochenbettbetreuung.

Bei freiberuflichen Hebammen sollten diese Bereiche abgedeckt sein:

  • Rente und Sozialversicherung
  • Krankenversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • optional: Rechtschutzversicherung
Hebamme legt Schwangerer einen Wehenschreiber an

Als Beleghebamme kann man sowohl im Krankenhaus als auch in Geburtshäusern arbeiten.

Pflichtversicherungen als Hebamme

Beleghebammen haben zwar einen Vertrag mit Geburtskliniken oder einem Geburtshaus und arbeiten dort ähnlich wie festangestellte Hebammen im Schichtdienst auf den Wochenstationen oder im Kreißsaal. Jedoch sind sie selbstständig und tragen anders als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen die Kosten für ihre Sozial- und Rentenversicherung sowie Haftpflichtversicherung selbst.

Die Pflichten der Selbstständigen

Wen es als Hebamme in die Freiberuflichkeit zieht, hat neben der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht zunächst einmal noch zwei weitere Versicherungspflichten zu erfüllen. Für selbständige Hebammen ist es nach SGB VI obligatorisch, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. In puncto Krankenversicherung lässt sich beim Start in die Selbstständigkeit dagegen zwischen privater oder gesetzlicher Absicherung wählen.

Die Berufsgenossenschaft ruft

Wiederum verpflichtend ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Sie sichert Geburtshelferinnen bei körperlichen Schäden nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen ab.

Das gesetzliche Muss: Die Berufshaftpflichtversicherung BHV

Aufgrund des hohen Risikos, das der Beruf birgt, hat der Gesetzgeber den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (BHV) für alle selbstständig tätigen Hebammen und Geburtshelfer zur Pflicht gemacht. Erst dann können sie als FreiberuflerInnen starten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hebamme aktiv Geburtshilfe leistet oder sich ausschließlich auf die Betreuung der Familie vor oder nach der Geburt konzentriert. 

Teure Fehler

Die BHV sichert die selbstständige Hebamme gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. So verleiht sie beispielsweise Schutz, wenn unter der Geburt Situationen falsch eingeschätzt werden, die zu Geburtsschäden führen oder bei einer Visite unzureichende Hygienemaßnahmen eine Infektion der Kaiserschnittnarbe auslösen. Wie bei allen Haftpflichtversicherungen prüft auch die Berufshaftpflichtversicherung bei einem Schadensfall zunächst, wer ihn verschuldet hat und dafür dauerhaft finanziell einzustehen hat.

Schutz vor Schadenersatz

Unberechtigte Ansprüche lehnt die BHV nicht nur stellvertretend für die Versicherten ab, sondern übernimmt auch die Vertretung vor Gericht, falls dies notwendig wird. Hat die Hebamme einen Schaden verursacht, trägt die Berufshaftpflichtversicherung für die Versicherte die Kosten zu allen berechtigten Ansprüchen. Diese essenzielle Absicherung bewahrt Hebammen nicht nur davor, oft hohe Schadenersatzsummen selbst begleichen zu müssen. Ohne diesen Schutz müssten sie sich auch wegen Pflichtverletzung verantworten.

Zwei Hände halten die Füße eines Säuglings

Frischgebackene Mütter sind auf die Hilfe von Hebammen angewiesen

Rechtsschutzversicherung als Kür

Zwar ist eine Rechtschutzversicherung nicht vorgeschrieben, doch kann es im Gesundheitswesen schnell zu juristischen Streitigkeiten kommen. Eine einfache Rechtsschutzversicherung greift allerdings nur bei fahrlässig begangenen Delikten.

Vorsatz oder nicht?

Oft steht bei einem Schadensfall jedoch der Vorwurf eines „bedingten Vorsatzes“ im Raum. Er besagt, dass man die eventuellen Konsequenzen des eigenen Handels sehr wohl kennt, diese indes aber billigend in Kauf nimmt. Diesen Vorwurf greifen Versicherungen bei einem bestehenden einfachen Rechtsschutz oft auf, um die Übernahme eines Rechtstreits abzulehnen.

Besser inklusive Strafrecht

Daher raten Experten, sich mit einem weiteren Baustein auch gegen angeblich vorsätzlich begangene Delikte zu versichern. So lässt sich bei einem beruflichen Rechtsstreit oder gar einer Auseinandersetzungen vor Gericht ein ausgewiesener Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, der kompetent beraten kann.

Dabei ist wie so oft auf das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag zu achten: Hier muss die Kostenübernahme der anwaltlichen Beratung vor der offiziellen Bekanntgabe eines Ermittlungsverfahrens sowie die Honorarvereinbarung mit dem Fachanwalt gewährleistet werden. 

Hebamme wiegt Baby, Mutter schaut zu

Arbeiten Hebammen nur in der Vor- und Nachsorge ohne Geburtsbetreuung, verringern sich die Beiträge zur BHV.

Was kostet ein Leben?

Berufsverbände wie der Deutsche Hebammenverband bieten ihren Mitgliedern Sonderkonditionen über Gruppenversicherungen beim Abschluss der sehr kostenintensiven Vorsorge. Entscheidend für die Beitragshöhen ist, ob man als selbstständige Hebamme auch die Geburtsbegleitung anbietet. Leider treibt die Absicherung bei Geburten die Kosten entscheidend in die Höhe. 

Hohe Beiträge zur BHV

Seit dem 01.07.2020 liegt der Jahresbeitrag für die Hebammen-Berufshaftpflicht bei 9.098 Euro pro Jahr (wie viel freiberufliche Hebammen durchschnittlich verdienen steht hier). Wer sich auf die Vor- und Nachsorge konzentriert, kann die Kosten auf wenige Hundert Euro pro Jahr reduzieren. Die Statistik spricht Bände, was diese enorme finanzielle Belastung für selbständige Hebammen bedeutet. Von den rund 16.000 Hebammen, die laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Jahr 2018 ihren Beruf freiberuflich ausübten, waren nur noch etwa 2.600 in der aktiven Geburtshilfe tätig.

Abfederung durch die GKV

Die gute Nachricht: Mit dem staatlichen Sicherstellungszuschlag beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen kräftig an diesen Kosten. Der Eigenanteil reduziert sich damit auf weniger als ein Drittel der Versicherungsbeiträge. Dazu muss jede Hebamme von sich aus einen Antrag stellen und bestimmte Nachweise führen. Hier ist es hilfreich, Rücksprache zu halten, um diesen Vorteil nutzen zu können.

Tarifleistungen prüfen

Eine berufliche Rechtsschutzversicherung mit erweitertem Straf-Rechtsschutz bieten Vergleichsportale bereits ab weniger als 50 Euro im Jahr an. Allerdings sollte bei der Auswahl stets die Höhe des Selbstbehaltes geprüft werden. Günstige Tarife sehen zudem oft nur eine Online-Beratung statt einer persönlichen Erstberatung durch einen Rechtsanwalt vor.

Gut zu wissen: Eine Hebamme, die aktiv in der Geburtshilfe tätig ist, sollte ihre Berufshaftplicht ebenso wie ihren Rechtsschutz mit Strafrechtsschutz stets unter ihrem persönlichen Namen abschließen. Dazu schließt sie am besten einen eigenen Maklervertrag mit dem vertretenden Makler ab. In jedem Fall ist es für Hebammen unverzichtbar, vorab ein klärendes Gespräch führen und sich eingehend beraten lassen, was alles notwendig ist.

Bildquellen (von oben nach unten): iStock.com/MarsBars, iStock.com/oceandigital, iStock.com/Likica83, iStock.com/kzenon

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