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Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die in der Freizeit verursacht werden, nicht jedoch solche, die während der Arbeitszeit passieren. Das kann bei freiberuflichen Pflegekräften ein Sachschaden am Eigentum eines Patienten sein. Es kann aber auch ein Personenschaden sein, der aufgrund eines Sturzes oder auch aufgrund einer Wiederbelebungsmaßnahme entstanden ist. Auch Forderungen von Angehörigen sind für freiberufliche Pflegekräfte ein wichtiges Thema.
Angestellte Pflegekräfte sind diesbezüglich über die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgesichert. Hier werden Personenschäden, Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstands) sowie Vermögensschäden, je nach vertraglicher Ausgestaltung, mit oder ohne Eigenbeteiligung übernommen.
Freie und selbstständige Pflegekräfte müssen sich hingegen selbst um einen entsprechenden Schutz bemühen und eine Berufshaftpflichtversicherung für Pflegekräfte abschließen. Die Bezeichnungen für solche speziellen Angebote variieren. Wichtig sind vollständige und korrekte Angaben zur Tätigkeit, denn die Versicherungen und deren Konditionen werden für jede Berufsgruppe separat zusammengestellt. So gelten beispielsweise bei Versicherungen für freiberufliche Hebammen ganz andere Regelungen als bei einer Berufshaftpflichtversicherung für eine Krankenschwester.
Berufsgruppe | Versicherungsbeitrag pro Jahr |
---|---|
Gesundheits- und Krankenpfleger | 80 - 330 € |
Physiotherapeut | 60 - 300 € |
Heilpraktiker | 116 - 300 € |
Logopäde | 60 - 300 € |
*Quelle: Finanzchef24
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Pflegekräfte vor hohen Gerichts- oder Anwaltskosten. Genau wie bei der Haftpflichtversicherung gibt es auch hier einen Unterschied zwischen privaten Angelegenheiten und Beruflichem. Zudem gibt es Rechtsschutzversicherungen für Verkehrsrecht, Wohn- und Mietrecht oder Strafrecht.
Wer sich gegen Klagen von Patienten oder Angehörigen schützen möchte, sollte eine Berufsrechtsschutzversicherung abschließen. Diese sollte einen zusätzlichen Sozialrechtsschutzversicherungsbaustein enthalten, denn Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber (z. B. bei Berufsunfällen mit Behinderungsfolge) werden nur auf diese Weise abgesichert. Freie Pflegekräfte sollten darauf achten, dass der Verkehrsrechtsschutz auch berufliche Fälle abdeckt.
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Berufsunfähigkeitsversicherungen sind in der Regel sehr teuer und richten sich gleichermaßen an angestellte wie selbstständige Pflegekräfte. Eine günstige Alternative können private Unfallversicherungen sein. Ob und in welchem Ausmaß solche Versicherungen für Pflegepersonal nötig sind, hängt vom individuellen Bedarf ab.
Dasselbe gilt für Lebensversicherung und der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Diese Versicherungen können sinnvoll sein, entscheiden aber nicht wie möglicherweise bei Haftpflicht und Rechtsschutz im Versicherungsfall über eine umgehende (Privat-)Insolvenz.
Viele Pflegekräfte arbeiten in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Das kann zum Beispiel eine Teilzeitarbeit kombiniert mit einer freiberuflichen Tätigkeit sein. Wer auf diese Art schrittweise in die Selbstständigkeit gehen möchte, sollte eine Berufshaftpflicht zwingend vor dem Start der selbstständigen Arbeit abschließen.
Als Start gilt im Übrigen bereits eine vorbereitende Handlung, also auch schon eine Beauftragung. Der Versicherungsschutz greift jedoch erst ab dem Datum, das auf dem Vertrag ausgewiesen ist. Lässt sich nachweisen, dass ein Versicherungsfall schon vorher zustande kam, dann greift die Berufshaftpflicht nicht!
Bei freiberuflichen Pflegekräften besteht die Gefahr, dass die private Haftpflichtversicherung nicht für einen entstandenen Schaden bezahlen möchte, selbst wenn dieser in der Freizeit geschehen sind. Das Argument des Versicherungsanbieters lautet dann mitunter, dass bei freiberuflichen Pflegekräften die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit fließend sind. Das macht den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung so wichtig.
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Wie bei allen Versicherungen variiert auch bei den Versicherungen für Pflegepersonal die Höhe der Beiträge je nach Anbieter, Leistungsumfang und den Rahmenbedingungen. Oft gibt es Angebotsbausteine, die je nach gewünschter Absicherungshöhe unterschiedlich viel kosten. Hier ist es wichtig, zu vergleichen. Nicht immer leistet die teuerste Versicherung am meisten und manchmal kann ein günstiges Angebot am Ende teuer werden.
Die meisten gesetzlichen Sozialversicherungsträger bieten die Möglichkeit, eine freiwillige oder zusätzliche Versicherung abzuschließen. Dabei werden die Beitragshöhen nicht fix ausgehandelt, sondern nach dem Solidarprinzip jährlich neu berechnet. Die Versicherungsbereiche und Leistungen werden im Rahmen einer Mitgliedschaft (meistens) vorgegeben, anders als bei privatwirtschaftlichen Versicherungsträgern ist man also kein Kunde.
Nachfolgend wird ein Überblick zu den gängigen Beitragserhebungen bei privaten Versicherern gegeben. Dabei ist zu beachten, dass sich das Versicherungsangebot laufend ändert und sich nach individueller Vereinbarung berechnet. Außerdem wird explizit auf berufsspezifische Versicherungen Bezug genommen, wobei viele Versicherer bei Berufsversicherungen private Angelegenheiten inkludieren. Im Einzelfall ist es möglich, günstigere Tarife zu erhalten. Allerdings beinhalten sehr günstige Angebote oft nicht alle Leistungen, die sinnvoll sind.
Oft bieten Versicherer Kombinationen aus verschiedenen Versicherungen an. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet freiwillige Unfallversicherungen für Freiberufler an. Sie geht ab etwa 100 Euro jährlich los.
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doctari Redaktion
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