Verdienst als Hebamme und Entbindungspfleger

Mit der Arbeit in Kreißsaal und Geburtsstation geht viel Verantwortung einher. Entbindungspfleger und Hebammen unterstützen Frauen vor, während und nach der Entbindung und leisten damit einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen. Das Gehalt fällt gemessen an ihrer hohen Verantwortung eher niedrig aus, wie hier nachzulesen ist.

Gehalt angestellter Hebammen und Entbindungspfleger

Entbindungspfleger und Hebammen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, enthalten ein tariflich festgesetztes Gehalt. Die Höhe des Einkommens richtet sich in diesem Fall unter anderem nach der Qualifikation, der Berufserfahrung und dem Arbeitsort. Aufgrund von Zuschlägen für Nachtschichten, Wochenendarbeit oder Feiertagsdiensten kann das Gehalt einer Hebamme noch deutlch steigen. 

Für den Berufseinstieg nach der dreijährigen Ausbildung ist für Hebammen und Entbindungspfleger eine Einstufung in die Entgeltgruppe P8 vorgesehen. Da es dort keine Stufe 1 gibt, steigen sie direkt in die Stufe 2 ein und bekommen somit ein Einstiegsgehalt von circa 3.000 Euro brutto im Monat. Je nach Berufserfahrung ist nach TVÖD-Entgelttabelle-Pflege und Gesundheit nach einigen Jahren ein Gehalt von bis zu 3.700 Euro möglich. 

Eine festangestellte Hebamme verdient in Vollzeit zwischen 36.000 und 44.400 Euro pro Jahr zuzüglich der Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsschichten. Aufgrund der hohen Belastung und der nicht gerade rosigen Arbeitsbedingungen entscheiden sich jedoch die meisten Entbindungspfleger für einen Teilzeitjob. Dadurch fällt das Einkommen in vielen Fällen deutlich niedriger aus.

Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit hat für Hebammen ein mittleres Gehalt von 3.869 Euro ermittelt. Die Hälfte aller in Deutschland arbeitenden Hebammen verdient zwischen 3.357 und 4.432 Euro pro Monat.

Freiberufliche Hebammen: mehr Gehalt, höheres Risiko

Hebammen, die sich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheiden, können mit einem höheren Einkommen rechnen. Der Verdienst richtet sich hierbei nach der Anzahl der Aufträge. Die Vergütung erfolgt nach festgelegten Sätzen der Krankenversicherungen oder die Hebamme rechnet ihre Leistungen privat ab.

Als Tätigkeitsfelder für eine Freiberuflichkeit empfehlen sich:

  • die Geburtsvorbereitung,
  • die Geburtshilfe (Leitung natürlicher Geburten),
  • die Nachsorge (Betreuung von Müttern und Säuglingen während der ersten Wochen nach der Entbindung),
  • Familienbetreuung (Begleitung von Müttern und Säuglingen bis Ende des ersten Lebensjahres, wenn medizinische, gesundheitliche oder soziale Risiken vorliegen),
  • beratende Hilfe (z. B. zu Themen wie Stillen und Beikost).

Entbindungspfleger und Hebammen, die über die berufliche Selbstständigkeit nachdenken, sollten sich der Konsequenzen bezüglich ihrer Arbeitszeiten bewusst sein. Wer sich für die Geburtshilfe entscheidet, muss zu jeder Tageszeit einsatzbereit sein. Hebammen, die sich für die Wochenbettbetreuung nach der Geburt entscheiden, können ihre Arbeitszeiten besser an die eigenen Bedürfnisse anpassen.

Der GKV-Spitzenverband gibt für freiberufliche Hebammen einen rechnerisch ermittelten Monatslohn von rund 6.450 Euro an. Das entspricht einem Jahreslohn von knapp 77.500 Euro. Allerdings sind hiervon noch Steuern, Sozialabgaben und sonstige Aufwendungen, beispielsweise für Anfahrten, einzurechnen. Hinzu kommt, dass freiberufliche Entbindungspfleger ihre teure Berufshaftpflichtversicherung aus eigener Tasche finanzieren müssen. Fast 20 Prozent der selbständigen Hebammen haben deshalb seit 2010 ihren Dienst aufgegeben.

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