Wann ist aktuell ein vollständiger Impfschutz in Deutschland gegeben?

Im § 22a des Infektionsschutzgesetzes ist vorgesehen, dass für einen vollständigen Impfschutz grundsätzlich drei Impfungen erforderlich sind.

Seit dem 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz gemäß Infektionsschutzgesetz nur noch in den folgenden Fällen vor:

  • Nachweis von 3 Einzelimpfungen
    (zwischen zweiter und dritter Impfung liegen mindestens 3 Monate Abstand)
     
  • 2 Einzelimpfungen und zusätzlich das Vorliegen einer der folgenden 3 Umstände:
  1. Infektion mit entsprechendem PCR-Testnachweis oder positiver Antikörpernachweis vor der 1. Impfung,
     
  2. Infektion mit entsprechendem (PCR-) Testnachweis vor der 2. Impfung oder
     
  3. Infektion mit entsprechendem (PCR-) Testnachweis nach der 2. Impfung

Weitere Informationen erhalten Sie im Infektionsschutzgesetz: §22a IfSG