Dass die Arbeitnehmerüberlassung viele bekannte Namen trägt, zeigt ein Blick auf die Suchstatistiken bei Google
Dieser Begriff ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im deutschen Arbeitsrecht fest verankert und hat somit einen offiziellen Charakter. Für den allgemeinen Sprachgebrauch ist er allerdings sehr sperrig. Deswegen haben sich die flexibleren Begriffe „Zeitarbeit” und „Leiharbeit” etabliert. Das erleichtert etwa die Frage, wie man Arbeitskräfte nennen soll, die in der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. Ein Konstrukt wie „ArbeitnehmerIn in der Arbeitnehmerüberlassung” ist sehr lang und umständlich, „ZeitarbeiterIn” und „LeiharbeiterIn” bzw. "LeiharbeitnehmerIn” sind hingegen weitaus einfacher zu verwenden.
Auch wenn „Zeitarbeit” nicht konkret im AÜG verwendet wird, ist der Begriff in der Öffentlichkeit etabliert. So trägt beispielsweise der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) den Begriff in seinem Namen. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff fest verankert: Während in Deutschland rund 15.000 Menschen monatlich nach „Arbeitnehmerüberlassung” googeln, geben immerhin noch 10.000 Nutzerinnen und Nutzer den Suchbegriff „Zeitarbeit” ein.
„Zeitarbeit” – praktisch bedeutet das „Arbeiten auf Zeit” – bezieht sich auf den zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz des überlassenen Leiharbeitnehmers bei der entleihenden Zieleinrichtung. Fachkräfte in der Arbeitnehmerüberlassung werden sehr häufig „Zeitarbeiterinnen” bzw. „Zeitarbeiter” genannt.
„Zeitarbeit” findet sich auch in häufig verwendeten Zusammensetzungen wie „Zeitarbeitsfirma”, „Zeitarbeitsunternehmen”, „Zeitarbeitsbranche” und „Zeitarbeitsvertrag”. Diese sind auch deutlich beliebter als ähnliche Konstruktionen mit „Arbeitnehmerüberlassung”. So suchen annähernd 15.000 Menschen im Monat auf Google nach „Zeitarbeitsfirma”, während sich nur etwa 50 Suchende die Mühe machen, „Arbeitnehmerüberlassung” und „Firma” in die Suchmaske einzugeben.
Nachdem die Geschichte der Zeitarbeit 1948 in den USA ihren Anfang nahm, etablierte sich „Leiharbeit" als das deutsche Pendant in den 60er-Jahren. In der Version des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) von 1972 ist durchgehend von „Verleiher” und „Leiharbeitnehmer” sowie „Entleiher” die Rede. In der aktuellen Fassung werden der Begriff und diverse Wortzusammensetzungen weiterhin benutzt.
In der Öffentlichkeit ist der Begriff weiterhin populär: Um die 5.000 Menschen suchen monatlich bei Google nach „Leiharbeit” – also immerhin ein Drittel von den Suchanfragen nach „Arbeitnehmerüberlassung”. Der Gebrauch von "Leihen" ist hierbei jedoch irreführend, da zwischen „Verleiher“ und „Entleiher“ kein Leihvertrag, sondern ein – zumeist entgeltlicher – Vertrag eigener Art über die Arbeitnehmerüberlassung besteht („Dienstverschaffungsvertrag").
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Gesetzesbegründung zum AÜG 1972 eingestanden, dass die Begriffe „Verleiher", „Entleiher" und „Leiharbeitnehmer" zwar nicht mit dem Sprachgebrauch des Bürgerlichen Gesetzbuchs übereinstimmen und das BGB unter Leihe nur die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache versteht. Dennoch hat die Bundesregierung seinerzeit die Auffassung vertreten, dass sich die von ihr verwendeten Begriffe (Verleiher, Leiharbeitnehmer, Entleiher) im allgemeinen Sprachgebrauch wie in der arbeitsrechtlichen Literatur durchgesetzt hätten. Auch die Richtlinie Leiharbeit verwendet die Begriffe „Leiharbeit“, „Leiharbeitnehmer“ und „entleihendes Unternehmen“.
Das Gesetz spricht auch nach der jüngsten Änderung des AÜG von „Leiharbeitnehmer“, „Verleiher“ und „Entleiher“. Allerdings ist die Überlassung von ArbeitnehmerInnen streng genommen keine Leihe, da diese Bestimmung die Leihe als unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache definiert. In anderen Worten bedeutet Leihen eigentlich, dass man jemand anderem etwas kostenlos für einen bestimmten Zeitraum überlässt. Immerhin ist die vom Gesetzgeber gewählte Terminologie sowohl in Fachkreisen als auch unter Laien weit verbreitet und mag angesichts dessen gerechtfertigt sein.
Insgesamt wird die Nutzung von „Leiharbeit” seitens der Zeitarbeitsunternehmen tendenziell eher vermieden, da der Begriff mittlerweile zu negativ belastet ist.
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Umgangssprachlich wird „Personalvermittlung” als eine Art Oberbegriff verwendet und auch für Zeitarbeitsfirmen benutzt – schließlich vermitteln Zeitarbeitsunternehmen ja Personal an die entleihenden Einrichtungen. Personalvermittlung unterscheidet sich allerdings faktisch von Personalüberlassung. Die beiden Wirtschaftszweige (Vermittlung von Arbeitskräften auf der einen und Überlassung auf der anderen Seite) werden voneinander abgegrenzt – sowohl von den Berufsgenossenschaften als auch im Arbeitsrecht. Nicht jedes Unternehmen, das Personal vermittelt, tut dies im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Seltener wird der Begriff „Personaldienstleistung" verwendet, um auf Zeitarbeitsunternehmen zu verweisen. Personaldienstleistungen sind allerdings Dienstleistungen rund um den Einsatz von Personal. Dazu zählen die Vermittlung von BewerberInnen, die Beschäftigung von MitarbeiterInnen in verschiedenen Unternehmen sowie weitere Dienstleistungen im Bereich Personalberatung.
Dieser halbe Anglizismus hält sich ebenfalls hartnäckig im Sprachgebrauch: Immerhin um die 1.000 Menschen geben ihn monatlich bei Google ein. Leasing bedeutet übersetzt mieten und wird hier in Deutschland vor allem für Autos benutzt. Er birgt somit ähnliche assoziative Problematiken wie der Begriff Leiharbeit. Vor allem Pflegekräfte nutzen häufig den Begriff Personalleasing. Bei ÄrztInnen und Ärzten wird er seltener verwendet.
Streng genommen handelt es sich beim Honorararzt um einen veralteten Begriff. Aber selbst nach dem grundsätzlichen Ende der Honorararbeit von Heilberufsangehörigen in Krankenhäusern, Fach-, Reha- und Privatkliniken, Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Leistungserbringern bezeichnen sich weiterhin etliche der ArbeitnehmerInnen, die insbesondere projektorientiert in der Arbeitnehmerüberlassung tätig werden, als Honorarkräfte, Honorarärztinnen bzw. Honorarärzte und Honorarpflegekräfte.
Dass der Begriff „Honorararzt” immer noch beliebt ist, unterstreicht erneut der Blick auf Google: Über 1.500 Menschen geben ihn monatlich in die Suchmaschine ein.
Bietet doctari Honorar-Tätigkeit an? Nein. doctari bietet für medizinische Fachkräfte ausschließlich Tätigkeiten in Arbeitnehmerüberlassung, als befristete Anstellung in einer medizinischen Einrichtung oder als Festanstellung in einer medizinischen Einrichtung an. Wir verwenden den Begriff „Honorararzt“ bzw. „Honorarpflegekraft“ ähnlich wie ein Deonym und synonym für ÄrztInnen bzw. Pflegefachkräfte, die in Vertretungsjobs der Zeitarbeit tätig sind (vergleichbar damit, wie der Markenname „Tesa“ als Bezeichnung für alle durchsichtigen Klebestreifen oder „Tempo“ für alle Papiertaschentücher genutzt wird).
Ein durchaus neuer Trend: Angefeuert von sozialen Medien nennen sich Pflegekräfte und ÄrztInnen in der Arbeitnehmerüberlassung aktuell gerne selbst „Travel Nurse” oder „Travel Doctor”, also Reise-Krankenschwester oder Reise-Arzt/-Ärztin. Die Begriffe sind in den USA offizielle Berufsbezeichnungen und haben auch in Deutschland vermehrt Einzug gefunden.
Bei „Travel Nurse/Doctor” wird das Hauptaugenmerk darauf gelegt, dass die Fachkräfte in ihrer Laufbahn in unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten, die häufig an verschiedenen Orten liegen. Dadurch „reisen” diese Fachkräfte durch das Land und bleiben nie für längere Zeit ortsgebunden.
Daraus ergibt sich ein Lebensstil, den viele ArbeitnehmerInnen attraktiv finden und mit diesem Begriff romantisieren. In Deutschland finden sich immer mehr „Travel Nurses”, die auf sozialen Medien wie Instagram oder TikTok ihr Publikum an ihrem abwechslungsreichen Leben teilhaben lassen.
Rund um das Thema Arbeitnehmerüberlassung finden sich noch eine Reihe anderer Synonyme:
Titelbild: istock.com/FatCamera
Dominik Broßell
Der Online-Redakteur von doctari widmet sich allen möglichen Themen im Gesundheitswesen und hat dabei ein besonderes Augenmerk auf die aktuellen Herausforderungen für die Pflege und ihre Fachkräfte.
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