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Die Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn wurde zum 1. September 2020 reformiert und umgestellt. Früher war für diesen Beruf ein Studium der Psychologie notwendig. Im Anschluss folgte eine mehrjährige therapeutische Ausbildung, an deren Ende die Approbation stand. Erst diese berechtigte sie dazu, als PsychotherapeutIn mit Kassenzulassung zu arbeiten. Der reformierte Ausbildungsweg sieht nun eine frühere psychotherapeutische Ausrichtung vor, zudem wurde die finanzielle Situation in der Weiterbildung nach dem Studium (PiA) verbessert.
Wer vor der Umstellung den herkömmlichen Ausbildungsweg begonnen hat, kann grundsätzlich in die neue Ausbildung wechseln oder diese nach altem Recht noch bis 2032 (in Härtefällen bis 2035) abschließen.
Ebenfalls neu seit dem Jahr 2000: Statt der bisherigen Berufsbezeichnung „Psychologische/r Psychotherapeut/in“ gibt es nun die einheitliche Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“. Diesen Titel dürfen AbsolventInnen bereits nach dem Masterstudium tragen. Es stehen ihnen damit auch Berufswege in andere psychologische Felder offen – zum Beispiel in der klinischen Psychologie oder der Schulpsychologie.
Nach der fünfjährigen Weiterbildung können sich AbsolventInnen als „Fachpsychotherapeut/in“ einer bestimmten Richtung bezeichnen – zum Beispiel „Fachpsychotherapeut/in für Erwachsene (Verhaltenstherapie)“ oder „für Kinder und Jugendliche (Systemische Therapie)“.
PsychotherapeutInnen können sich in ihrer Weiterbildung und späteren beruflichen Tätigkeiten auf unterschiedliche Verfahren spezialisieren:
Marcel von Rauchhaupt ist Facharzt für Psychotherapie und erzählt uns in unserem Podcast von seinem Alltag und besonders bewegenden Fällen.
Im Unterschied zu „PsychotherapeutInnen“ haben Fachärzte und Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie Humanmedizin studiert. Das Gleiche gilt für FachärztInnen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Diese Berufsgruppe darf psychische Erkrankungen und Störungen diagnostizieren und therapieren. Aufgrund ihrer medizinischen Ausbildungen können sie die körperlichen Ursachen von psychischen Störungen sowie die Wechselwirkung zwischen seelischen und körperlichen Funktionen feststellen. Sie dürfen Untersuchungen durchführen, Medikamente verschreiben und Atteste ausstellen. Zudem sind sie ExpertInnen für Suchterkrankungen und deren Auswirkungen auf Körper und Psyche.
Ihr Ausbildungsweg:
FachärztInnen für Psychiatrie bzw. Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie können psychische Krankheiten wie Depressionen, Angststörungen oder Zwangserkrankungen auch mit Arzneimitteln behandeln. Sie haben das Recht dazu, die entsprechenden Medikamente zu verschreiben. Sie können aber auch mit Hilfe von Gesprächen und speziellen Übungen in Einzel- oder Gruppensitzungen therapieren.
Bis zur Reform der PsychotherapeutInnen-Ausbildung konnten AbsolventInnen pädagogischer und sozialpädagogischer Studiengänge eine dreijährige Ausbildung zum/zur Kinder- und JugendpsychotherapeutIn machen. Das ist nun nur noch für diejenigen möglich, die vor dem 1. September 2020 ein Bachelorstudium der Sozialen Arbeit oder Pädagogik begonnen haben. Sie haben noch bis zum Jahr 2030 Zeit, ihre Ausbildung zur Kinder- und JugendpsychothetapeutIn abzuschließen. In begründeten Härtefällen kann die Prüfung noch bis Mitte 2035 abgelegt werden.
Dass SozialarbeiterInnen und Pädagogen zukünftig keinen Zugang mehr zur PsychotherapeutInnen-Ausbildung haben, wird von einigen Seiten bemängelt. Die KritikerInnen argumentieren, dass viele seelische Leiden mit den sozialen Verhältnissen der Betroffenen zusammenhängen und daraus besser verstanden werden könnten. Zudem hätten Menschen die Soziale Arbeit studieren, häufig eine gute Fähigkeit, sich in andere einzufühlen.
Grundsätzlich haben PsychotherapeutInnen und PsychiaterInnen auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen. Der Bedarf an Behandlung und Therapie von psychischen Störungen und Beschwerden sei deutlich gestiegen, meldet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Bei Erwachsenen habe die Nachfrage um 40 Prozent zugenommen, bei Kindern und Jugendlichen sogar um 60 Prozent. Die jeweiligen Studiengänge sind jedoch sehr beliebt. Der Numerus Clausus liegt sowohl beim Medizin- als auch beim Psychologiestudium im oberen Einser-Bereich, sodass der Zugang zum Studium erschwert ist.
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Amely Schneider
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