Neuer Personalschlüssel

Mehr Pflegepersonal dank neuem Gesetz

Drei Pflegefachkräfte laufen einen Krankenhausflur entlang.
Sabine Stahl | 19.9.2022 | Lesedauer: 3 Minuten

Ein neues Gesetz soll für mehr Pflegepersonal sorgen. Ein entsprechender Entwurf wurde nun vom Kabinett gebilligt und soll stufenweise eingeführt werden.

Gute Bezahlung, ein Ausgleich von Überstunden und vor allem ausreichend Personal pro Schicht: Für viele Pflegefachkräfte in deutschen Krankenhäusern klingt all das so, als würden ihre jahrelangen Probleme nun endlich gelöst. Denn wie diverse Studien bereits gezeigt haben, gibt es viele sehr unzufriedene Pflegekräfte in Deutschland. Führt diese Unzufriedenheit zu einer Kündigung, verschlechtert das wiederum die Situation der verbliebenen Fachkräfte und kreiert weitere unglückliche Pflegerinnen und Pfleger.

Um diese Abwärtsspirale zu stoppen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, die Kliniken per Gesetz zu besseren Bedingungen und zu genügend Personal zu zwingen. Der in Aussicht gestellte verpflichtende Personalschlüssel für die Pflege im Krankenhaus soll sowohl die Pflegesituation für die Angestellten als auch für die Patienten und Patientinnen verbessern. Der Plan ist Teil des Gesetzesentwurfes mit dem langen Namen „Entwurf eines Gesetzes Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“, der nun vom Kabinett gebilligt wurde.

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Probephase startet im Januar

Zentraler Inhalt des Gesetzesentwurfs ist ein vorgegebener Personalschlüssel in der Pflege, den Krankenhäuser künftig einhalten müssen. „Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist essenziell, sowohl für die Qualität der Patientenversorgung als auch die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern. Das wird durch das neue Entlastungsgesetz sichergestellt“, sagt Karl Lauterbach.

Hierfür soll nun die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) schrittweise eingeführt werden, die vom Deutschen Pflegerat, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und von Verdi entwickelt wurde. In einer ersten Probephase soll zunächst ab 1. Januar 2023 in der Praxis getestet werden, wie gut oder eben nicht, die Vorgaben umgesetzt werden können. An dieser Phase nehmen ausgewählte Normal- und Pädiatriestationen teil.

Details bislang noch ungeklärt

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt selbst von „Idealbesetzung“ als Ziel des neuen Gesetzes. Details müssen erst noch geklärt und ermittelt werden. Das gilt sowohl für die Zahl der einzustellenden Pflegefachkräfte als auch für die Kosten. Im Gesetzesentwurf steht, dass eine Pflegekraft pro Jahr aktuell 65.025 Euro pro Jahr kostet. Weiter steht im Entwurf: „Müssten 5.000 Pflegekräfte eingestellt werden und wären diese am Arbeitsmarkt auch verfügbar, so würden ab dem Jahr 2025 alle Kostenträger mit rund 325 Millionen Euro und die gesetzliche Krankenversicherung mit 292,5 Millionen Euro belastet.“

Erste Kritik bezüglich des Entwurfes gab es bereits. Sie bezieht sich auf einen Hinweis auf das Bundesfinanzministerium. Konkret heißt es in dem Entwurf: „In Umsetzung der oben genannten Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag wird das BMG daher ermächtigt, in Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes und zur Festlegung der Personalbesetzung zu bestimmen.“

Hierin sehen einige Experten die Gefahr, dass die geplante Entlastung für die Pflegenden in finanziell schwierigen Situationen der Wirtschaftlichkeit zum Opfer fällt. Weitere Experten kritisieren die lange Übergangsphase. Laut dem Entwurf müssen Krankenhäuser erst ab 2025 mit Sanktionen rechnen, sollten sie sich nicht an den Personalschlüssel halten.

Autor

Sabine Stahl

Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.

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