Elektronischer Arztausweis

e-Arztausweis: Identitätsnachweis für Ärzte

Ein elektronischer Arztausweis, gehalten von zwei Händen.
doctari Redaktion | 25.2.2022 | Lesedauer: 4 Minuten

Noch eine Karte mehr im Portemonnaie – aber eine wichtige. Seit Anfang 2021 ist der e-Arztausweis die Voraussetzung, um digitale Gesundheitsdienste zu nutzen.

Was ist der elektronische Arztausweis und wozu dient er?

Der e-Arztausweis ist eine Sonderform des Heilberufsausweises speziell für Ärztinnen und Ärzte. Er ist so groß wie eine Geldkarte und dient als personenbezogener Arztausweis. Er enthält einen Chip, über den die InhaberInnen ihre Identität nachweisen und Zugang zu unterschiedlichen Funktionen in der Infrastruktur der Gesundheitstelematik erhalten können. Dieses etwas sperrige Wort fasst die drei Bereiche Gesundheitswesen, Telekommunikation und Informatik zusammen.

Mit dem neuen Ausweisformat soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte ÄrztInnen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten von PatientInnen bekommen. Wie sein Vorgänger aus Papier ist der e-Arztausweis jedoch auch ein Sichtausweis – er kann gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis dazu verwendet werden, die eigene ärztliche Tätigkeit nachzuweisen.

Welche weiteren Ausweise gibt es?

Neben Ärztinnen und Ärzten haben auch andere Gesundheitsberufe Zugriffsrechte auf die medizinische Telematikinfrastrukur. Hierzu gehören Apotheker, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter. Neben dem Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für ÄrztInnen gibt es noch den Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für nicht-approbierte Gesundheitsberufe sowie den Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für ApothekerInnen.

Die einzelnen Berechtigungen innerhalb der Gesundheitstelematik unterscheiden sich je nach Berufsgruppe. Ärztinnen und Ärzte besitzen dabei die umfassendsten Zugriffsrechte.

Eine Ärztin und ein Arzt besprechen sich auf dem Flur eines Krankenhauses.

Mit einem e-Arztausweis können Mediziner ihre ärztliche Tätigkeit nachweisen.

Funktionen und Einsatzgebiete des e-Arztausweises 

Der elektronische Arztausweis kann mehr, als nur die (digitale) Identifizierung als Ärztin oder als Arzt zu ermöglichen:

  1. 1.
    „Qualifizierte elektronische Signatur” – QES: Mit dem e-Arztausweis lassen sich mittels QES rechtssicher elektronische Unterschriften auf Dokumenten wie Arztbriefen, Abrechnungsunterlagen, elektronischen Rezepten etc. leisten. Für viele Anwendungen ist der e-Arztausweis bereits Voraussetzung, so etwa zur Signierung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU).
  2. 2.
    Authentifizierung: Um sich in unterschiedlichen elektronischen Umgebungen sicher als Arzt oder als Ärztin identifizieren zu können, erfolgt eine Authentifizierung über den e-Arztausweis. Anwendungsbeispiele sind etwa die Telematikinfrastruktur, Portale von Kammern sowie medizinische und wissenschaftliche Netze. Die Sicherheit der Anmeldung ist mit dem e-Arztausweis gegenüber älteren Verfahren stark erhöht.
  3. 3.
    Ver- und Entschlüsseln von Gesundheitsdaten: Um in einer elektronischen Umgebung mit sensiblen PatientInnendaten geschützt arbeiten und diese übertragen zu können, ist ein sehr hohes Sicherheitsniveau notwendig. Mit dem e-Arztausweis ist es möglich, die besonders geschützten Gesundheitsdaten von PatientInnen sicher zu ver- und zu entschlüsseln und den hohen Anforderungen des Datenschutzes nachzukommen.
  4. 4.
    Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK): Auf wichtige medizinische Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte eines Patienten oder einer Patientin gespeichert sind, lässt sich mit dem e-Arztausweis zugreifen. Das ist etwa bei medizinischen Notfällen („Notfalldaten”) oder wenn PatientInnen keine sicheren Angaben zu ihrer Medikation machen können („elektronischer Medikationsplan”) von Vorteil.
Junge Ärztin lächelt in die Kamera

Mit dem e-Ausweise haben Ärztinnen und Ärzte Zugriff auf die Gesundheitsdaten ihrer Patienten.

Einsatzgebiete des elektronischen Arztausweises sind derzeit vor allem die QES auf elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und Arztbriefen oder digitalen Rezepten (eRezept), auf digitalen Laborüberweisungen und für Zweitbefunde, die im Rahmen von teleradiologischen Konsilen erstellt werden.

Weitere wichtige Einsatzgebiete sind:

  • das Notfalldatenmanagement über die elektronische Gesundheitskarte
  • der elektronische Medikationsplan der elektronischen Gesundheitskarte
  • der Zugriff auf die elektronische Patientenakte

In den nächsten Jahren soll die Telematikinfrastruktur schrittweise um Anwendungen ausgebaut werden, für die ein elektronischer Arztausweis notwendig ist. Es ist somit davon auszugehen, dass eine ärztliche Tätigkeit ohne elektronischen Arztausweis in naher Zukunft nur schwer möglich sein wird.

Wo bekommt man den elektronischen Arztausweis?

Um einen elektronischen Arztausweis nutzen zu können, müssen Sie eine Approbation als Arzt oder als Ärztin besitzen und in Deutschland ärztlich tätig sein. Für die Ausgabe der Ausweise ist die jeweilige Landesärztekammer verantwortlich. Diese arbeiten aufgrund der enormen Sicherheitsanforderungen mit vier zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) zusammen, die den e-Ärzte-Ausweis herstellen und ausliefern sowie für den technischen Hintergrund zuständig sind:

  • D-Trust GmbH (Bundesdruckerei)
  • medisign GmbH
  • SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH/Atos GmbH
  • T-Systems GmbH
Ein Apotheker nimmt Tabletten aus einem großen Regal mit Medikamenten.

Ärzte benötigen einen Ausweis, etwa um Medikamente kaufen zu können.

e-Arztausweis beantragen: So geht es

Der Antrag wird entweder direkt bei einem der vier zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern (VDA) gestellt oder direkt über die Webseite der Landesärztekammer. Hier informieren Sie sich am besten auf der Seite Ihrer zuständigen Landesärztekammer.

In der Regel wird der Antrag ausgefüllt und ausgedruckt, dann unterschreiben Sie ihn und legen ein Passbild bei, falls Sie dieses nicht über das Portal hochgeladen haben. Anschließend müssen Sie sich identifizieren: Das kann zum Beispiel per Post-Ident in einer Postfiliale erfolgen, wo Sie sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen und die Antragsunterlagen abgeben, oder je nach VDA auch online per Video-Ident.

Die für Sie zuständige Landesärztekammer überprüft anschließend Ihren Antrag und gibt nach positivem Abschluss dem ZDA grünes Licht für die Ausstellung Ihres Ausweises. Gut zu wissen: Der e-Arztausweis ist kostenpflichtig, derzeit betragen die monatlichen Kosten ca. 8 Euro.

Bildquelle (von oben nach unten): picture alliance/FotoMedienService | Ulrich Zillmann, iStock.com/Ridofranz, iStock.com/Inside Creative House, iStock.com/Aleksandar Karanov

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