Recht

Mehr Schutz für Rettungskräfte und Ärzte

Ein Mann in einem Krankenhaus wird handgreiflich und wird von einem anderen Mann festgehalten.
Sabine Stahl | 10.7.2024 | Lesedauer: 3 Minuten

Das Bundesjustizministerium möchte Rettungskräfte, Ärzte, Politiker und Polizisten besser schützen und passt hierfür das Strafgesetzbuch an.

Angriffe auf Rettungskräfte und Co. gezielter bestrafen

Sie arbeiten für das Gemeinwohl und ernten dabei mitunter Gewalt. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Übergriffe auf Personen, die sich für das Wohl anderer einsetzen, zugenommen. Das gilt für Politiker, Vollstreckungsbeamte und auch für Übergriffe und Gewalttaten gegenüber Rettungskräften und Ärzten und Ärztinnen.

Aus diesem Grund hat das Bundesjustizministerium nun angekündigt, die Strafen für solche Übergriffe anzupassen bzw. zu präzisieren und damit ein Zeichen gegen Gewalt und Aggressionen gegenüber diesen unverzichtbaren Berufsgruppen zu setzen.

„Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren Schutz. Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative. Deshalb werden wir das Strafgesetzbuch anpassen, um Angriffe auf diese Personengruppen künftig noch effektiver sanktionieren zu können. So stärken wir den Schutz für die Menschen, die sich besonders für unsere Gesellschaft und ihre Mitmenschen einsetzen“, sagt Bundesjustiziar Marco Buschmann.

Ein Krankenpfleger streckt abwehrend eine Hand in Richtung Kamera

Medizinisches Personal wird regelmäßig Opfer von gewalttätigen Übergriffen

Zahl der Übergriffe auf Rettungskräfte und Co. steigt

Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt seit Jahren einen Anstieg der Übergriffe auf den Rettungsdienst, auf Feuerwehrkräfte sowie Polizei- und Vollstreckungsbeamte: So kletterte die Zahl von 88.360 Fällen im Jahr 2019 auf 118.840 Fälle im Jahr 2023.

In einer Umfrage des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gaben knapp 50 Prozent der aktiven Feuerwehrmitglieder an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe erlebt haben.

Eine Umfrage des „Spiegel“ bei allen 16 Landeskriminalämtern bestätigte den Anstieg von Gewalt gegen medizinisches Personal. Demnach wuchs die Zahl der Übergriffe seit 2019 deutlich – und zwar um 20 Prozent auf fast 6.900 sogenannte Rohheitsdelikte.

Davon betroffen sind fast alle Bundesländer, ganz besonders Berlin. In der Hauptstadt kletterte die Zahl der Übergriffe auf medizinisches Personal von 2019 bis 2023 um 51 Prozent nach oben. Noch höher war der Anstieg laut der vom „Spiegel“ veröffentlichten Zahlen im Saarland. Hier wurde von 2019 bis 2022 ein Plus von 67 Prozent gezählt, in Bremen betrug es 55 Prozent und in Niedersachsen 46 Prozent.

Ein nächtlicher Rettungseinsatz, bei dem ein Patient auf einer Bahre gerade zum Rettungswagen geschoben wird.

Besonders oft werden Rettungskräfte mit Gewalt und Aggressionen konfrontiert

Die Neuerungen im Strafgesetzbuch für den besseren Schutz der Rettungskräfte

Die geplanten Änderungen sehen vor allem zwei Ergänzung des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Zum einen ist geplant, dass bereits die Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen, bei der Strafzumessung berücksichtigt wird (§ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB).

Denn ein Übergriff etwa auf einen Arzt oder eine Rettungskraft schadet nicht nur der Person selbst, sondern darüber hinaus dem gesamten Berufsbild. In dem Gesetzesentwurf heißt es etwa, dass solche Taten, „die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern“ können. Dadurch sei zu befürchten, dass sich Personen aus solchen Berufen und Tätigkeiten zurückziehen und Interessierte erst gar nicht für solche Tätigkeiten entscheiden.

Die zweite geplante Änderung betrifft den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Hierbei neu ist, dass künftig auch ein hinterlistiger Überfall als besonders schwerer Fall gewertet wird (§ 113 Absatz 2 Satz 2 StGB). Dem Täter oder der Täterin droht dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Ein Zeichen gegen zunehmende Gewalt gegenüber Rettungskräften, Ärzten und Co.

Die geplanten Neuerungen sind als ein Zeichen gegen Gewalt und Aggressionen gegenüber Ärzten. Rettungskräften und anderen wichtigen Personengruppen zu verstehen. Außerdem sollen sie die Anerkennung und den Schutz derjenigen, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl einsetzen, stärken. Rettungskräfte, Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte sollen sich künftig während ihrer Arbeit sicherer fühlen, da die Täter mit härteren Strafen rechnen müssen. Dies soll abschreckend wirken und gleichzeitig die Wertschätzung gegenüber diesen Berufsgruppen erhöhen.

Titelbild: iStock.com/sturti

Autor

Sabine Stahl

Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.

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