Medizinisches Personal wird regelmäßig Opfer von gewalttätigen Übergriffen
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Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt seit Jahren einen Anstieg der Übergriffe auf den Rettungsdienst, auf Feuerwehrkräfte sowie Polizei- und Vollstreckungsbeamte: So kletterte die Zahl von 88.360 Fällen im Jahr 2019 auf 118.840 Fälle im Jahr 2023.
In einer Umfrage des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gaben knapp 50 Prozent der aktiven Feuerwehrmitglieder an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe erlebt haben.
Eine Umfrage des „Spiegel“ bei allen 16 Landeskriminalämtern bestätigte den Anstieg von Gewalt gegen medizinisches Personal. Demnach wuchs die Zahl der Übergriffe seit 2019 deutlich – und zwar um 20 Prozent auf fast 6.900 sogenannte Rohheitsdelikte.
Davon betroffen sind fast alle Bundesländer, ganz besonders Berlin. In der Hauptstadt kletterte die Zahl der Übergriffe auf medizinisches Personal von 2019 bis 2023 um 51 Prozent nach oben. Noch höher war der Anstieg laut der vom „Spiegel“ veröffentlichten Zahlen im Saarland. Hier wurde von 2019 bis 2022 ein Plus von 67 Prozent gezählt, in Bremen betrug es 55 Prozent und in Niedersachsen 46 Prozent.
Besonders oft werden Rettungskräfte mit Gewalt und Aggressionen konfrontiert
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Die geplanten Änderungen sehen vor allem zwei Ergänzung des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Zum einen ist geplant, dass bereits die Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen, bei der Strafzumessung berücksichtigt wird (§ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB).
Denn ein Übergriff etwa auf einen Arzt oder eine Rettungskraft schadet nicht nur der Person selbst, sondern darüber hinaus dem gesamten Berufsbild. In dem Gesetzesentwurf heißt es etwa, dass solche Taten, „die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gravierend beeinträchtigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt erschüttern“ können. Dadurch sei zu befürchten, dass sich Personen aus solchen Berufen und Tätigkeiten zurückziehen und Interessierte erst gar nicht für solche Tätigkeiten entscheiden.
Die zweite geplante Änderung betrifft den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Hierbei neu ist, dass künftig auch ein hinterlistiger Überfall als besonders schwerer Fall gewertet wird (§ 113 Absatz 2 Satz 2 StGB). Dem Täter oder der Täterin droht dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Die geplanten Neuerungen sind als ein Zeichen gegen Gewalt und Aggressionen gegenüber Ärzten. Rettungskräften und anderen wichtigen Personengruppen zu verstehen. Außerdem sollen sie die Anerkennung und den Schutz derjenigen, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl einsetzen, stärken. Rettungskräfte, Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte sollen sich künftig während ihrer Arbeit sicherer fühlen, da die Täter mit härteren Strafen rechnen müssen. Dies soll abschreckend wirken und gleichzeitig die Wertschätzung gegenüber diesen Berufsgruppen erhöhen.
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Sabine Stahl
Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.
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