Was hilft bei Mobbing? Hier stehen 5 Tipps, was man tun kann
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Von Mobbing spricht man, wenn jemand über einen längeren Zeitraum wiederholt und systematisch schikaniert oder diskriminiert wird. Was dabei genau passiert, kann sehr unterschiedlich sein. Als rechtlich relevante Verhaltensweisen von Mobbing gelten etwa:
Mobbing in der Pflege beziehungsweise im Krankenhaus gibt es auf allen Hierarchieebenen, zwischen Vorgesetzen und Mitarbeitenden ebenso wie zwischen gleichgestellten KollegInnen. Über alle Branchen gesehen ist die Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen besonders stark von Mobbing betroffen, berichten ExpertInnen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Demnach liegt das Mobbing-Risiko außerdem bei Frauen höher als bei Männern, ebenso bei Auszubildenden.
Der erste Schritt bei Mobbing sollte das persönliche Gespräch sein, notfalls mit neutraler Unterstützung
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ExpertInnen empfehlen, Konflikte am Arbeitsplatz so schnell wie möglich anzusprechen, um zu vermeiden, dass sie weiter anwachsen. Viele Menschen halten es jedoch einfach aus, wenn sie gemobbt werden. Sie haben Angst, dass sie alles noch schlimmer machen, wenn sie aktiv werden oder sich Hilfe suchen. Manche leiden Monate und Jahre unter den Attacken, ohne etwas dagegen zu unternehmen.
Wer sich als Pflegekraft gemobbt fühlt, sollte zunächst das persönliche Gespräch mit dem Täter oder der Täterin suchen. Besteht Angst vor Bedrohungen oder Übergriffen, kann man auch einen neutralen Kollegen oder ein Mitglied des Betriebs- oder Personalrats mit zum Gespräch dazu bitten.
Das Gespräch mit dem mobbenden Kollegen oder Kolleginnen sollte möglichst knapp, klar und konstruktiv sein. Zwei wesentliche Punkte sollten im Fokus stehen: Was ist passiert? Was soll sich ab sofort ändern? Es empfiehlt sich, einen kurzen positiven Einstieg zu wählen, dann das, was einen stört, in knappen Worten anzusprechen, dem Gegenüber Zeit zur Stellungnahme zu geben und anschließend einzufordern, das Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
Weitere Tipps, die bei Konfliktgesprächen nach Mobbing in der Pflege helfen können:
Hat sich die Situation durch das Gespräch mit dem Mobber oder der Mobberin nicht verbessert, kann man sich an seine Vorgesetzten wenden. Diese sind verpflichtet, etwas gegen Mobbing zu tun, wenn sie den Vorwurf als begründet ansehen. Ein häufiges Problem: Hat der Betroffene keine Beweise, steht sein Wort gegen das des Täters. Gibt es Beweise, hat der Arbeitgeber viele Handlungsmöglichkeiten. Er kann den Mobber außerordentlich kündigen, ihn versetzen, ihn abmahnen, degradieren oder von seinen Führungsaufgaben entheben. Von Mobbing betroffene Pflegekräfte könnten auch in eine andere Abteilung versetzt werden.
Vorgesetzte im Krankenhaus, einer Klinik oder einer Pflegeeinrichtung kehren Mobbing-Fälle jedoch manchmal unter den Teppich, weil sie fürchten, dass sie dadurch selbst als schwache Führungspersönlichkeit dastehen. Hier sollte man sich als betroffene Pflegekraft nicht entmutigen lassen und die Vorfälle bei der nächsthöheren Ebene melden. Das heißt, reagiert die Stationsleitung nicht, dann kann man sich als betroffene Pflegekraft etwa an die Klinikleitung oder die Heimleitung wenden. Reagiert diese nicht, kann man sich an Betriebs- bzw. Personalrat oder einen Mobbing- oder Gleichstellungs-Beauftragten wenden.
Beim Betriebs- oder Personalrat kann man sich im Vorfeld ganz unverbindlich über Handlungsmöglichkeiten informieren und beraten lassen, denn seine Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Wenn sich innerhalb der Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung niemand um die Lösung des Konflikts kümmern kann oder will, gibt es außerdem den Weg eines gerichtlichen Verfahrens. Jeder Mobbing-Fall ist individuell und kann auch wegen unterschiedlicher Betriebskontexte nicht pauschal beurteilt werden.
Betroffene sollten sich deshalb über konkrete außergerichtliche und gerichtliche Möglichkeiten bei einem Anwalt, zum Beispiel einem Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Rat holen. Es ist zudem ratsam auch jemanden aus dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft an seiner Seite zu haben.
Vor Gericht muss der Vorwurf des Mobbings rechtlich bewiesen werden. Das ist bei solchen Konflikten manchmal gar nicht so einfach. Mobbing geschieht in vielen Fällen so subtil, dass es sich schwer belegen lässt. Auch Zeugen sind oft nicht zugegen, wenn sich die Konflikte in persönlichen Gesprächen unter vier Augen abspielen.
Deshalb ist es wichtig, sämtliche nur mögliche Beweise zu sammeln, bevor man vor Gericht zieht. Das können Zeugenaussagen, Schriftverkehr oder schriftliche Anweisungen des Mobbers, E-Mails, Fotos oder ein detailliertes Mobbing-Tagebuch sein, in dem das Opfer alle Vorkommnisse chronologisch dokumentiert hat.
Im Mobbing-Tagebuch sollten möglichst alle Handlungen mit Datum, Uhrzeit, Beteiligten, Reaktionen, Anlässen aufgeführt sein. Wer nachweisen will, dass er wegen Mobbing erkrankt ist, benötigt eine ärztliche Bestätigung. Wichtig ist aber auch: Lässt sich das Problem nicht lösen und leidet man gesundheitlich unter dem Psychoterror, ist es auf lange Sicht besser, sich nach einer anderen Stelle umzusehen.
Pflegekräfte stehen oft unter Druck, klagen über große emotionale Belastung und mangelhafte Arbeitsorganisation. All das sind Umstände, unter denen besonders häufig über Mobbing-Vorfälle berichtet wird. Denn Mobbing kann ein Ventil für Stress sein. Der eigene Frust wird an einem Kollegen oder einer Kollegin ausgelassen.
Bei Mobbing-Vorfällen sollten deshalb die Strukturen des gesamten Teams betrachtet werden. Werden Konflikte nur im Vorbeigehen und tagesbezogen besprochen, wird es eher begünstigt. Der Führungsstil von Vorgesetzten spielt eine große Rolle. Gute Pflegekräfte sind jedoch nicht automatisch auch kompetente Führungskräfte. Konfliktmanagement muss manchmal erst erlernt werden. Es sollte deshalb in der Ausbildung und Weiterbildung von Führungskräften in Kliniken berücksichtigt werden.
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Amely Schneider
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