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Auch Krankenhäuser und Kliniken müssen auf besonders heiße Tage vorbereitet sein. Nach dem Arbeitsschutzgesetz soll der Arbeitgeber bei einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius tätig werden, um die Temperatur zu senken. Bei 30 Grad muss er tätig werden. Nach den Arbeitsstättenregeln (ASR) muss der Arbeitgeber dann Maßnahmen bereitstellen, wie Rollos schließen, Räume über Nacht lüften, Ventilatoren oder Klimageräte einsetzen, Getränke bereitstellen oder Arbeitszeiten anpassen.
In Räumen über 35 Grad kann nicht gearbeitet werden. Jede Klinik und jedes Krankenhaus sollte Richtlinien und Protokolle für den Umgang mit Hitzebelastung entwickeln und mit den Mitarbeitenden teilen. Es gibt gesetzlich keinen rechtlichen Anspruch auf einen klimatisierten Arbeitsraum. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit möglichst nicht gefährdet und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.
Neben all diesen Maßnahmen hilft vor allem die Aufklärung über Risiken von Hitzestress – das gilt für PatientInnen und Mitarbeitende. Mit einem ausgeklügelten und geprobten Notfallplan wird die Arbeit bei Hitze zwar nicht weniger schweißtreibend – aber er vermittelt Sicherheit und sorgt für weniger Stress. Konkrete Tipps für einen solchen Plan gibt es vom Bundesgesundheitsministerium und in dem bereitgestellten Musterhitzeschutzplan.
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Fabian Hoberg
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