Ihre Hände sind ihr Werkzeug, ihr Leben. Seit über 30 Jahren kümmert sich Zahnärztin Bärbel K., die hier unerkannt bleiben möchte, um das strahlende Lächeln ihrer Patientinnen und Patienten im Berliner Prenzlauer Berg. Nachdem sie sich zunehmend ausgebrannt und gestresst fühlte, beschloss sie im Januar 2024, freitags nicht mehr zu arbeiten und fing mit Gesundheitssport an.
Krank oder berufskrank?
„Wie biete ich eine qualitativ hochwertige Versorgung an und bleibe dabei nicht gesundheitlich auf der Strecke?”, mit dieser Frage ist Bärbel K. nicht allein. Aber ab wann wird ein schmerzender Rücken oder eine Infektion eigentlich zur Berufskrankheit? Und welche Risiken lauern noch in einem Berufsfeld, das so nah an kranken Menschen ist, wie kein anderes?
Das Sozialgesetzbuch (SGB VII) gibt eine Antwort: Krankheiten, die durch die Tätigkeit und Belastung am Arbeitsplatz verursacht werden, können als Berufskrankheit anerkannt werden. Eine Liste aller aktuell anerkannter Berufskrankheiten hält die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum kostenlosen Download bereit.
Fünf typische Berufskrankheiten von Ärzten und Ärztinnen
1. Infektionen
Besonders bei Klinik- oder Praxis-Personal besteht ein erhöhtes Risiko, sich durch Nadelstichverletzungen, Körperflüssigkeiten, kontaminierte Instrumente oder Tröpfcheninfektionen mit Hepatitis B und C, HIV oder Tuberkulose zu infizieren.
2. COVID-19
Auch COVID-19 und Long Covid fallen unter die Berufskrankheiten (Infektionskrankheiten), wenn der direkte Kontakt zu einer infizierten Person im beruflichen Umfeld nachgewiesen werden kann.
3. Chemische Expositionen
Während ChirurgInnen, AnästhesistInnen und OP-Personal mit einer Vielzahl von Desinfektionsmitteln, Anästhetika, Zytostatika und chirurgischen Klebern in Kontakt kommen, ist in der Onkologie und Labormedizin besondere Vorsicht beim Umgang mit Chemotherapeutika, Lösungsmitteln sowie toxischen Chemikalien geboten.
4. Körperliche Belastungen
Besondere Maßnahmen gegen die täglich hohe Strahlenbelastung ist Standard bei RadiologInnen und Nuklearmedizinern, ein Restrisiko aber bleibt. ChirurgInnen, OrthopädInnen, ZahnärztInnen und Pflegepersonal leiden unter körperlicher Überlastung durch langes Stehen, Sitzen, Heben schwerer Lasten und repetitive Bewegungen. Eine hohe Lärmbelastung durch Einsatzfahrzeuge oder technische Geräte kann zu Hörstörungen führen.
5. Burn-out – keine anerkannte Berufskrankheit
Schichtarbeit, Überstunden, schwierige emotionale Situationen, Zeitdruck und bürokratische Probleme – die Liste mentaler Belastungen bei ÄrztInnen ist lang. Zwar fallen Burn-outs nicht unter die Berufskrankheiten-Verordnung, aber stressbedingte Erkrankungen wie Depressionen können über die gesetzliche Unfallversicherung als arbeitsbedingte Gesundheitsstörung anerkannt werden, wenn der berufliche Zusammenhang eindeutig nachgewiesen werden kann.
Berufskrankheit anerkennen lassen: Das sollten ÄrztInnen wissen
Infektionen, Rückenleiden, Stress: Bei Berufskrankheiten springt die Berufsgenossenschaft (BG) mit umfassenden Leistungen ein – von Behandlungen über Reha-Maßnahmen bis zur finanziellen Unterstützung. Dafür sollten ÄrztInnen jeden Verdacht auf eine Berufskrankheit umgehend melden. Danach prüft die BG den Zusammenhang zwischen Job und Erkrankung – dafür sind Arbeitsplatzbeschreibungen, medizinische Befunde und manchmal auch Gutachten erforderlich.
Tipp: Eine gute Dokumentation von Belastungen und Symptomen erleichtert die Anerkennung!
Kleine Änderungen, große Wirkung
Bärbel K. tauscht ihre Freitagssprechstunde gegen Zeit für die Buchhaltung. Sie raucht und trinkt nicht, ernährt sich vegetarisch, macht Yoga und geht regelmäßig in der Natur spazieren. „Die strukturellen Probleme im System können wir nicht ändern, aber jeder kann an seinen eigenen Drehschrauben drehen“, erklärt sie. Neben bewusster Ernährung und Bewegung empfiehlt sie ergonomische Arbeitsstühle, Mikro-Pausen und mentale Erholung. Denn wer sich selbst pflegt, bleibt gesünder und hat mehr Freude am Beruf.
Titelbild: iStock.com/FG Trade
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