Eine Approbation kann erst nach bestandenem Medizinstudium beantragt werden.
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Für die erfolgreiche Antragstellung müssen verschiedene Nachweise, Erklärungen und amtliche Dokumente eingereicht werden. Zu den notwendigen Unterlagen für den Antrag gehören laut Approbationsordnung:
Aus den einzureichenden Nachweisen lassen sich bereits die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation ableiten: Wer einen Antrag stellt, muss das Medizinstudium nachweislich bestanden haben. Strafbares Verhalten oder Handeln, das der Ausübung des Berufs unwürdig ist, gilt als Ausschlusskriterium für die Approbation. Gesundheit und Sprachkenntnisse müssen ebenfalls der Ausübung des Arztberufes angemessen sein.
Gut zu wissen: Kopien reichen als Nachweise nicht aus.
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Die Kosten für die Erteilung der Approbation variieren je nach Aufwand der Bearbeitung von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg etwa zahlt man für die Approbation 300 Euro, in Sachsen 150 bis 250 Euro.
Muss nach einem Medizinstudium im Ausland zunächst geprüft werden, ob die absolvierte Ausbildung gleichwertig zu der in Deutschland ist, fallen die Kosten meist höher aus. Zu beachten ist auch, dass einige der aufgeführten Nachweise kostenpflichtig sind, wie etwa ein ärztliches Attest.
Bearbeitungszeit: In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis vier Wochen. Vorausgesetzt, die Unterlagen sind vollständig. Muss das Amt nachhaken oder weitere Unterlagen anfordern, verlängert sich die Wartezeit. Nach einem Medizinstudium im Ausland kann die Erteilung der Approbation in Deutschland sogar mehrere Monate dauern. In Sachsen sind es bis zu vier Monate.
Wer bereits eine Assistenzarztstelle im Auge hat, sollte sich rechtzeitig um die Beantragung der Approbation kümmern – die Approbationsurkunde ist Voraussetzung für die Jobzusage.
Wer neben dem Studium arbeiten muss oder möchte, kann sich für einen Job an der Universität bewerben und so gleichzeitig Praxiserfahrung sammeln. Für jede Universität gibt es Übersichtsseiten, auf denen Stellen für studentische MitarbeiterInnen ausgeschrieben werden. Ansonsten hilft auch der Buschfunk weiter. Ältere Semester sind in der Regel schon gut über den Universitätsbetrieb informiert und können Tipps geben.
Wer im Ausland Medizin studiert hat und hierzulande arbeiten möchte, muss dafür zunächst in Deutschland seine Approbation beantragen. Bei einem Studium innerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums ist dies in der Regel ohne zusätzliche Prüfungen möglich.
Anders bei einem Medizinstudium im Nicht-EU-Ausland: Hier prüft das Gesundheitsamt zunächst die Gleichwertigkeit der Ausbildung. Zuvor müssen alle einzureichenden Unterlagen mit Haager Apostille versehen oder von der zuständigen deutschen Botschaft legalisiert sein. Bei großen Unterschieden in der Ausbildung wird eine 60- bis 90-minütige Kenntnisprüfung angesetzt. Die Kosten dafür liegen bei 250 bis 1.100 Euro. Bis zur Prüfung ist eine Berufserlaubnis als Gastärztin oder -arzt möglich – meist jedoch mit zeitlichen und örtlichen Beschränkungen sowie finanziellen Nachteilen.
Wer bereits eine Berufszulassung in einem EU-Land oder einem Land des europäischen Wirtschaftsraums erlangt hat, kann meist ohne weitere Prüfungen die deutsche Approbation beantragen. Wer eine Zulassung außerhalb der EU hat, muss sich auf eine Gleichwertigkeitsprüfung einlassen und eventuell auch eine Kenntnisprüfung absolvieren. In der Regel wird auch ein Nachweis der notwendigen Sprachkenntnisse verlangt, das heißt ein allgemeiner Sprachtest sowie ein Test über die medizinische Fachsprache.
Wer die Approbation in den Händen hält, darf grundsätzlich als Ärztin oder Arzt tätig sein, in einer Klink arbeiten oder sich mit dem entsprechenden Facharzttitel niederlassen. In der Regel gilt die Zulassung ein Berufsleben lang.
Allerdings berechtigt eine Approbation nicht nur, sie verpflichtet auch. So sollten sich Menschen, die einen Arztberuf ausüben, stets so verhalten, dass kein Zweifel an der beruflichen Eignung entsteht – also auch im Privataleben. Anderenfalls kann die Approbation entzogen werden. Das wäre zum Beispiel bei Suchterkrankungen wie Drogensucht oder massivem Alkoholmissbrauch der Fall sowie bei Straftaten wie Steuerhinterziehung. Auch Zweifel an den notwendigen Sprachkenntnissen können zum vorübergehenden Entzug führen. Die Approbation ruht dann solange, bis die Ursache behoben ist.
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Sabine Stahl
Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.
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