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Die Approbation: So erhalten Ärztinnen und Ärzte ihre Berufserlaubnis

Junger Arzt im Kittel steht auf dem Balkon eines Krankenhauses.
Sabine Stahl | 27.10.2023 | Lesedauer: 4 Minuten

Ohne Approbation, also ohne Berufserlaubnis, kann der Arztberuf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Wissenswertes rund um Antrag, Kosten und Fristen.

Die Approbation: Was ist das eigentlich?

Die Approbation ist so etwas wie die „Eintrittskarte“ in den Medizinberuf: Ohne die staatliche Zulassung dürfen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland nicht arbeiten. Gleiches gilt für Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und PsychotherapeutInnen – nur wer vom Staat die Berufserlaubnis erhalten hat, kann seinem Wunschberuf tatsächlich nachgehen. Bestehen Zweifel an der Fähigkeit zu Ausübung des Berufs, kann die Approbation wieder entzogen werden.

Das Wort „Approbation“ stammt wie viele fachsprachlichen Begriffe aus dem Lateinischen. Übersetzt heißt „approbatio“ so viel wie „Billigung“ oder „Zustimmung“. 1869 taucht der Begriff erstmals als Erlaubnis für die Ausübung des Arztberufes auf. In der Bundesrepublik wird die Approbation seit 1970 erteilt und seit 2002 durch eine neue Approbationsordnung des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt.

Damit die Zulassung vergeben werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein und zur Beantragung entsprechend nachgewiesen werden. Zudem kostet die Erteilung Geld – wie viel, hängt vom Aufwand der Bearbeitung im jeweiligen Bundesland ab.

Studierende der Medizin sitzen während einer Vorlesung an einem Tisch und hören zu.

Eine Approbation kann erst nach bestandenem Medizinstudium beantragt werden.

Der Weg zur Approbation: Voraussetzungen & Formulare

Für die erfolgreiche Antragstellung müssen verschiedene Nachweise, Erklärungen und amtliche Dokumente eingereicht werden. Zu den notwendigen Unterlagen für den Antrag gehören laut Approbationsordnung:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Personalausweises oder Reispasses
  • Amtliches Führungszeugnis (maximal ein Monat alt)
  • Erklärung über mögliche Straf- oder Ermittlungsverfahren
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Befähigung, den Beruf Arzt auszuüben (maximal einen Monat alt)
  • Zeugnis der ärztlichen Prüfung
  • Antragsformular für Erteilung der Approbation

Aus den einzureichenden Nachweisen lassen sich bereits die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation ableiten: Wer einen Antrag stellt, muss das Medizinstudium nachweislich bestanden haben. Strafbares Verhalten oder Handeln, das der Ausübung des Berufs unwürdig ist, gilt als Ausschlusskriterium für die Approbation. Gesundheit und Sprachkenntnisse müssen ebenfalls der Ausübung des Arztberufes angemessen sein.

Gut zu wissen: Kopien reichen als Nachweise nicht aus.

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Aufwand und Kosten: Die Approbation kostet Zeit und Geld

Die Kosten für die Erteilung der Approbation variieren je nach Aufwand der Bearbeitung von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg etwa zahlt man für die Approbation 300 Euro, in Sachsen 150 bis 250 Euro.

Muss nach einem Medizinstudium im Ausland zunächst geprüft werden, ob die absolvierte Ausbildung gleichwertig zu der in Deutschland ist, fallen die Kosten meist höher aus. Zu beachten ist auch, dass einige der aufgeführten Nachweise kostenpflichtig sind, wie etwa ein ärztliches Attest.

Bearbeitungszeit: In der Regel dauert die Bearbeitung zwei bis vier Wochen. Vorausgesetzt, die Unterlagen sind vollständig. Muss das Amt nachhaken oder weitere Unterlagen anfordern, verlängert sich die Wartezeit. Nach einem Medizinstudium im Ausland kann die Erteilung der Approbation in Deutschland sogar mehrere Monate dauern. In Sachsen sind es bis zu vier Monate.

Wer bereits eine Assistenzarztstelle im Auge hat, sollte sich rechtzeitig um die Beantragung der Approbation kümmern – die  Approbationsurkunde ist Voraussetzung für die Jobzusage.

Wer neben dem Studium arbeiten muss oder möchte, kann sich für einen Job an der Universität bewerben und so gleichzeitig Praxiserfahrung sammeln. Für jede Universität gibt es Übersichtsseiten, auf denen Stellen für studentische MitarbeiterInnen ausgeschrieben werden. Ansonsten hilft auch der Buschfunk weiter. Ältere Semester sind in der Regel schon gut über den Universitätsbetrieb informiert und können Tipps geben.

Zurück in Deutschland: Approbation nach einem Medizinstudium im Ausland

Wer im Ausland Medizin studiert hat und hierzulande arbeiten möchte, muss dafür zunächst in Deutschland seine Approbation beantragen. Bei einem Studium innerhalb der EU oder des europäischen Wirtschaftsraums ist dies in der Regel ohne zusätzliche Prüfungen möglich.

Anders bei einem Medizinstudium im Nicht-EU-Ausland: Hier prüft das Gesundheitsamt zunächst die Gleichwertigkeit der Ausbildung. Zuvor müssen alle einzureichenden Unterlagen mit Haager Apostille versehen oder von der zuständigen deutschen Botschaft legalisiert sein. Bei großen Unterschieden in der Ausbildung wird eine 60- bis 90-minütige Kenntnisprüfung angesetzt. Die Kosten dafür liegen bei 250 bis 1.100 Euro. Bis zur Prüfung ist eine Berufserlaubnis als Gastärztin oder -arzt möglich – meist jedoch mit zeitlichen und örtlichen Beschränkungen sowie finanziellen Nachteilen.

Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Wer bereits eine Berufszulassung in einem EU-Land oder einem Land des europäischen Wirtschaftsraums erlangt hat, kann meist ohne weitere Prüfungen die deutsche Approbation beantragen. Wer eine Zulassung außerhalb der EU hat, muss sich auf eine Gleichwertigkeitsprüfung einlassen und eventuell auch eine Kenntnisprüfung absolvieren. In der Regel wird auch ein Nachweis der notwendigen Sprachkenntnisse verlangt, das heißt ein allgemeiner Sprachtest sowie ein Test über die medizinische Fachsprache.

Rechte & Pflichten: Arbeiten mit Approbation und Approbationsentzug

Wer die Approbation in den Händen hält, darf grundsätzlich als Ärztin oder Arzt tätig sein, in einer Klink arbeiten oder sich mit dem entsprechenden Facharzttitel niederlassen. In der Regel gilt die Zulassung ein Berufsleben lang.

Allerdings berechtigt eine Approbation nicht nur, sie verpflichtet auch. So sollten sich Menschen, die einen Arztberuf ausüben, stets so verhalten, dass kein Zweifel an der beruflichen Eignung entsteht – also auch im Privataleben. Anderenfalls kann die Approbation entzogen werden. Das wäre zum Beispiel bei Suchterkrankungen wie Drogensucht oder massivem Alkoholmissbrauch der Fall sowie bei Straftaten wie Steuerhinterziehung. Auch Zweifel an den notwendigen Sprachkenntnissen können zum vorübergehenden Entzug führen. Die Approbation ruht dann solange, bis die Ursache behoben ist.

Titelbild: iStock.com/MStudioImages

Redakteurin und Contentmanagerin

Sabine Stahl

Sabine Stahl Redakteurin und Contentmanagerin

Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.

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