Neues Gesetz

Vergütung für Pflegestudium: Bundesrat stimmt zu

Junge Pflegestudierende sitzen an Tischen und schreiben.
Sabine Stahl | 28.11.2023 | Lesedauer: 2 Minuten

Ab dem Jahr 2024 sollen Studierende aus dem Bereich Pflege eine Vergütung erhalten. Das geplante Gesetz hat nun eine weitere Hürde genommen.

Wer mehr Pflegefachkräfte möchte, um so dem grassierenden Fachkräftemangel zu begegnen, muss auch für Nachwuchs sorgen und in die Ausbildung investieren. Nach der Reform der Pflegeausbildung im Jahr 2020 soll es nun weitere Neuerungen geben. Die wichtigste davon: Studierende im Bereich Pflege sollen künftig eine Vergütung für das Pflegestudium bekommen, um einen größeren Anreiz zu schaffen. Der Gesetzesentwurf zum sogenannten Pflegestudiumsstärkungsgesetz wurde nun vom Bundesrat bestätigt.

Hintergrund für die Neuerung ist, dass sich bislang weit weniger Personen als erwartet für ein Pflegestudium entschieden haben. Angestrebt wurde eigentlich ein Anteil von 10 bis 20 Prozent. Aktuell beträgt der Anteil laut der Bundesregierung jedoch gerade einmal 0,82 Prozent.

Ab Januar soll das neue Gesetz gelten

„Um sie (junge Menschen) für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen wir bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung attraktive Bedingungen. Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können“, sagt Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister.

Das neue Gesetz soll im Januar 2024 in Kraft treten. Demnach sollen alle Studierenden eine Vergütung erhalten, und zwar für die gesamte Dauer ihres Studiums. Diejenigen, die bereits jetzt studieren, sollen für die verbleibende Studienzeit ebenfalls Geld erhalten.

Duales Studium inklusive Ausbildungsvertrag

Um das Ganze zu finanzieren, wird die hochschulische Ausbildung zu einem dualen Studium. Hierfür müssen die Studierenden einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger des praktischen Teils des Studiums abschließen. Dennoch verbleibt die Gesamtverantwortung für die Koordination bei der Hochschule.

Neben der neuen Vergütung für die Studierenden gibt es noch weitere Neuerungen, die dem Fachkräftemangel begegnen sollen. So soll das Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Fachkräften vereinfacht werden. Statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung kann unter Umständen eine einfache Kenntnisprüfung durchgeführt werden.

Titelbild: iStock.com/FatCamera

Autor

Sabine Stahl

Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.

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