Injektionslehre

Spritzenschein: Die Lizenz zum Spritzen

Hände in blauen Latexhandschuhen ziehen eine Spritze auf
doctari Redaktion | 3.9.2026 | Lesedauer: 4 Minuten

Injektionen darf nur geschultes Personal verabreichen. Sofern man die Berechtigung nicht während der Ausbildung erwirbt, kann man einen Spritzenschein machen.

Der Spritzenschein ist ein informeller Befähigungsnachweis, der Pflegekräfte und MFA berechtigt, auf ärztliche Anordnung Injektionen wie Insulin oder Heparin zu verabreichen. Gesetzlich einheitlich geregelt ist der Kurs nicht, Preise liegen je nach Anbieter zwischen 70 und rund 220 Euro. Seit 1. Januar 2026 geht das neue Pflegekompetenzgesetz (BEEP) weiter: Qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen bestimmte heilkundliche Aufgaben wie Insulindosis-Anpassungen oder Wundversorgung eigenverantwortlich übernehmen, statt nur eine ärztliche Anordnung technisch umzusetzen.

Was ist ein Spritzenschein und wozu berechtigt er?

Ein sogenannter „Spritzenschein” ist ein Nachweis dafür, dass eine Person bestimmte Injektionstechniken beherrscht. Berufstätige Personen mit entsprechenden Vorkenntnissen wie Altenpflegende oder Gesundheits- und Krankenpflegende können einen solchen Befähigungsnachweis erwerben, indem sie einen einschlägigen Kurs zur Injektionslehre besuchen. Dort werden verschiedene Techniken vermittelt, darunter die subkutane Injektion, die Blutabnahme und das Legen eines venösen Zugangs. Der Spritzenschein berechtigt, auf ärztliche Anordnung die erworbenen Fähigkeiten bei PatientInnen anzuwenden.

Voraussetzungen für den Spritzenschein

Um einen Befähigungsnachweis für das Verabreichen von Injektionen zu erwerben, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Eine einheitliche Regelung darüber, was genau vorausgesetzt wird, existiert allerdings nicht. Es bleibt den Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen und den jeweils verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten überlassen, wem sie eine derartige Tätigkeit zutrauen.

Üblicherweise wird eine Berufstätigkeit in einem medizinischen oder sozialen Kontext vorausgesetzt. Zielgruppe sind also Personen, die in der Gesundheits- und Krankenpflege, als Pflegehilfskräfte, in der Altenpflege, im Rettungswesen, in einer Praxis oder als HeilerziehungspflegerIn arbeiten.

Spritzenschein für Ungelernte

Für komplett ungelernte Personen ohne jede Vorqualifikation ist der Spritzenschein in der Regel nicht zugänglich: Die meisten Anbieter setzen mindestens eine Tätigkeit oder eine begonnene Ausbildung im medizinischen oder sozialen Bereich voraus, manche Anbieter verlangen sogar einen abgeschlossenen Pflegebasiskurs von rund 200 Stunden. Wer sich ganz ohne Vorerfahrung für das Thema interessiert, sollte daher zunächst über eine Anstellung als Pflegehilfskraft oder einen entsprechenden Basiskurs nachdenken, bevor ein Spritzenscheinkurs infrage kommt.

Eine Ausnahme bilden pflegende Angehörige: Für sie bieten Krankenkassen und Pflegeakademien (z. B. über AOK-Pflegekurse) kostenlose Schulungen zur häuslichen Pflege an, die auch grundlegende Injektionstechniken für den privaten Gebrauch vermitteln können. Diese Kurse ersetzen jedoch nicht den beruflichen Spritzenschein und berechtigen nicht zur Injektionsgabe im professionellen Kontext.

Lächelnde junge Krankenschwester in einem Patientenzimmer

Kursinhalte, Berechtigungen und Dauer

Der Spritzenschein wird in speziellen Kursen erworben. Für diese Kurse und Schulungen gilt: Inhalte und Dauer der Unterweisung sind nicht gesetzlich geregelt. Sie werden vom Anbieter nach Bedarf der Teilnehmenden beziehungsweise der beauftragenden Institution gestaltet und unterscheiden sich daher in Länge, vermittelten Inhalten und Kosten. Hier gilt es, zu vergleichen und die Kurse nach den benötigten Kenntnissen auszuwählen. In der Praxis werden zunächst theoretische Inhalte zu Injektionstechniken vermittelt und anschließend setzen die Teilnehmenden die neuen Kenntnisse praktisch um.

Kurse zur Injektionslehre sind in der Regel auf subkutane Injektionstechniken beschränkt, können aber auch Techniken zur Blutentnahme und zu Venenzugängen enthalten. Inhalte können zum Beispiel sein:

  • Rechtliche Grundlagen für Injektionen
  • Dokumentationspflichten, ärztliche Anordnung und Durchführungsnachweis
  • Hygienische Durchführung von Injektionen, Selbstschutz
  • Anatomie und Physiologie der Haut
  • Injektionstechniken: s.c. subcutan, i.c. intracutan und i.m. intramuskulär
  • Spezielle Arzneimittelkenntnisse
  • Mögliche Risiken und Komplikationen
  • Fachgerechte Entsorgung von Injektionsmaterial

Die Dauer eines „Spritzenkurses" variiert von Anbieter zu Anbieter. Üblicherweise dauert er ein bis zwei Tage. Nach Absolvierung der theoretischen und praktischen Inhalte wird Teilnehmenden ein Zertifikat ausgestellt, das ihre im Kurs erworbenen Befähigungen bestätigt. Eine offizielle Gültigkeit dieser Zertifikate besteht nicht und es besteht auch kein Anspruch auf Anerkennung durch medizinische oder soziale Institutionen und Arbeitgeber. Das bedeutet, dass im Zweifel – etwa, wenn der Kurs schon zu lange zurückliegt oder der Absolvent längere Zeit keine entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat – eine Nachschulung erfolgen muss.

Verschiedene Spritzen auf einem Tischchen bereitgelegt

Anbieter und Kosten für den Spritzenschein

Angeboten werden die Kurse häufig vom Arbeitgeber selbst. Alternativ besteht die Möglichkeit, externe Kurse zu besuchen, etwa beim Deutschen Roten Kreuz oder bei verschiedenen Gesundheitsakademien und Fortbildungsschulen.

Die Kosten für den Kurs variieren aufgrund der unterschiedlichen Inhalte, Detailtiefe und Dauer erheblich: Arbeitgeberfinanzierte Kurse und Angebote des DRK bewegen sich häufig im Bereich von 70 bis 150 Euro, während zweitägige Kurse bei privaten Fortbildungsakademien aktuell eher bei rund 200 bis 220 Euro liegen. Diese Kosten tragen die Teilnehmenden üblicherweise selbst, wenn es der Arbeitgeber nicht übernimmt. In Einzelfällen kann es auch möglich sein, die Kosten im Rahmen von Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Qualifizierung erstattet zu bekommen. Hier hilft eine Beratung bei fachkundigen Stellen wie Jobcenter oder Arbeitsagentur weiter.

Darf man mit einem Spritzenschein Impfungen verabreichen?

Besonders seit der Corona-Pandemie ein Gegenstand vieler Debatten: Wer darf eigentlich impfen? Impfungen werden gewöhnlich i.m. (intramuskulär) verabreicht. Die intramuskuläre Injektionstechnik erfordert spezielle Kenntnisse, die in den meisten Injektionskursen nicht vermittelt werden.

Examinierte Kranken- und Gesundheitspflegekräfte, MFA, Studierende der Humanmedizin und ähnlich qualifizierte Personen dürfen jedoch in ganz bestimmten Situationen und unter ärztlicher Aufsicht Impfungen verabreichen, etwa in Impfstraßen, in einer ärztlichen Praxis oder in anderen medizinischen Einrichtungen.

Neu seit 2026: Was ändert sich durch das Pflegekompetenzgesetz (BEEP)?

Am 6. November 2025 hat der Bundestag das "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" (BEEP) verabschiedet – bekannter unter seinem vorherigen Namen Pflegekompetenzgesetz. Es ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Das Gesetz geht deutlich über den klassischen Spritzenschein hinaus: Entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen künftig bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich ausüben, ohne dafür in jedem Einzelfall eine ärztliche Anordnung einzuholen. Dazu zählen unter anderem:

  • Anpassung von Insulindosen bei Diabetes-PatientInnen
  • Wundversorgung
  • Katheterisierung
  • Infusionstherapie

Der wichtige Unterschied zum Spritzenschein: Der Spritzenschein berechtigt lediglich zur technischen Durchführung einer Injektion, die ein Arzt oder eine Ärztin konkret angeordnet hat. Das neue Gesetz erlaubt es Pflegefachpersonen mit entsprechender Qualifikation dagegen, in definierten Bereichen eigenständig zu entscheiden und zu handeln – ein deutlich größerer Kompetenzsprung. Welche konkreten Tätigkeiten das im Detail umfassen und welche Zusatzqualifikationen dafür nötig sind, wird derzeit über standardisierte Kompetenzprofile (sogenannte Scope-of-Practice-Kataloge) und in Modellvorhaben festgelegt und schrittweise in die Regelversorgung überführt.

Für Pflegekräfte, die sich beruflich weiterentwickeln möchten, lohnt sich also neben dem Spritzenschein auch ein Blick auf die neuen Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Heilkundeausübung.

Häufigste Fragen zum Spritzenschein

Wie bekomme ich einen Spritzenschein?

Um einen Spritzenschein zu bekommen, müssen die Fachkräfte einen anerkannten Kurs zur Injektionslehre besuchen und erfolgreich abschließen.

Wie viel kostet der Spritzenschein?

Die Kosten für den Spritzenschein variieren je nach Anbieter und Umfang des Kurses und liegen meist zwischen 70 und 150 Euro.

Wer darf eine Spritze geben?

Das Verabreichen von Injektionen ist in der Regel Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Tätigkeit jedoch an geschulte Personen delegiert werden.

Was ändert sich durch das neue Pflegekompetenzgesetz (BEEP)?

Seit 1. Januar 2026 dürfen entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen bestimmte heilkundliche Aufgaben wie Insulindosis-Anpassung, Wundversorgung, Katheterisierung oder Infusionstherapie eigenverantwortlich übernehmen – ohne für jeden Einzelfall eine ärztliche Anordnung einzuholen. Das geht über die reine technische Durchführung einer Injektion im Rahmen des klassischen Spritzenscheins hinaus.

Spritzenschein für Ungelernte: Ist das möglich?

In der Regel nicht: Die meisten Anbieter setzen mindestens eine Tätigkeit oder eine begonnene Ausbildung im medizinischen oder sozialen Bereich voraus, manche sogar einen abgeschlossenen Pflegebasiskurs von rund 200 Stunden. Für komplett fachfremde, ungelernte Personen ist der klassische Spritzenschein daher meist nicht zugänglich. Eine Ausnahme sind kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige, die jedoch nur für den privaten Gebrauch gedacht sind und den beruflichen Spritzenschein nicht ersetzen.

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Bildquelle: iStock.com/Alernon77, iStock.com/cyano66, iStock.com/Peopleimages

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