ANÜ: So geht`s

Wechsel in die ANÜ (Arbeitnehmerüberlassung): Checkliste für ÄrztInnen

Arzt mit Klemmbrett guckt freundlich, KollegInnen im Hintergrund
Sabine Stahl | 30.3.2026 | Lesedauer: 5 Minuten

Was ÄrztInnen vor dem Wechsel in die Arbeitnehmerüberlassung wissen müssen: Versicherung, Vertrag, Einsatzbedingungen und rechtliche Rahmen kompakt erklärt.

Der Wechsel in die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ermöglicht ÄrztInnen mehr Flexibilität, bessere Planbarkeit und oft ein höheres Gehalt. Gleichzeitig erfordert das Modell eine gute Vorbereitung, da Einsätze wechseln und organisatorische Abläufe anders funktionieren als in der Festanstellung. Entscheidend sind transparente Vertragsbedingungen, passende Einsätze und ein erfahrener Partner.

Der Arztberuf ist Herzenssache. Doch manchmal führen äußere Umstände dazu, dass daraus eine Belastung wird oder dass Wunsch und Realität zu weit auseinanderdriften. Viele ÄrztInnen sind unzufrieden mit ihrem Beruf, sei es aufgrund der vielen Überstunden, der ständig wachsenden Bürokratie oder des großen ökonomischen Drucks. Doch eines ist klar: Es geht dabei nicht um das Arztsein als solches.

Stattdessen wechseln ÄrztInnen in die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), also in ein Zeitarbeitsmodell, bei dem sie über eine Agentur an medizinische Einrichtungen „entliehen“ werden. So können sie ihren Traumberuf ausüben und trotzdem ein zufriedenstellendes Leben außerhalb der Klinik führen.

Typische Gründe für den Wechsel sind:

  • mehr Einfluss auf Arbeitszeiten und Einsatzplanung
  • bessere Work-Life-Balance
  • häufig überdurchschnittliche Vergütung
  • abwechslungsreiche Einsätze und neue Erfahrungen

Eine ausgewogene Work-Life-Balance ist im Rahmen der ANÜ genauso möglich wie längere Auszeiten. Doch wie genau gelingt der Wechsel in die Arbeitnehmerüberlassung? Was müssen ÄrztInnen beachten? Das steht in folgender Checkliste.

Comic über den Wechseln in die Arbeitnehmerüberlassung

Checkliste für Ärztinnen und Ärzte in der Arbeitnehmerüberlassung

Die Zeitarbeit hat viele Vorteile. Das gilt sowohl für die Fachkräfte als auch für die Kliniken, die damit kurzfristig Personallücken schließen können. Der Wechsel in die Arbeitnehmerüberlassung erfordert vor allem Klarheit bei Vertrag, Versicherung, Einsatzbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Wer diese Punkte vorab prüft, kann das Modell sicher und planbar nutzen.

1.      Wie sind ÄrztInnen während der ANÜ versichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung liegt im Rahmen einer ANÜ in der Regel bei der medizinischen Einrichtung. Um vor einem Einsatz sicherzugehen, sollte die Ärztin oder der Arzt mit dem Zeitarbeitsunternehmen klären:

  • Besteht eine Haftpflicht über die Klinik?
  • Gilt diese vollumfänglich für den Einsatzbereich?

Zeitarbeitsunternehmen wie doctari klären diese Punkte im Vorfeld transparent und verbindlich.

2.     Arbeitnehmerüberlassung und Lohnabrechnung

Wer als Arzt oder Ärztin in Arbeitnehmerüberlassung tätig ist, hat hinsichtlich der Lohnabrechnung die gleichen Rahmenbedingungen wie fest angestellte MedizinerInnen. Der Arbeitgeber, also die Agentur für Zeitarbeit bzw. die Honorararztagentur, kümmert sich um alles rund um die Lohnabrechnung. Das gilt sowohl für die Bezahlung als auch für das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen.

Das bedeutet konkret:

  • Die Zeitarbeitsfirma ist Arbeitgeber
  • Gehaltszahlung erfolgt über den Anbieter
  • Sozialabgaben werden automatisch abgeführt

Für ÄrztInnen entsteht dadurch kein zusätzlicher administrativer Aufwand im Vergleich zur Festanstellung.

3.     Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsschutz

Grundsätzlich ist das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber der erste Ansprechpartner für die VertretungsärztInnen. Eine Ausnahme bildet neben der Tätigkeit an sich der Arbeitsschutz. Beim Arbeitsschutz gilt eine klare Aufgabenteilung:

  • Zeitarbeitsfirma (Arbeitgeber): organisatorische Pflichten (z. B. Vorsorge)
  • Klinik (Einsatzort): konkreter Arbeitsschutz im Arbeitsalltag

Rechtliche Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), insbesondere § 11 Abs. 6. Hier heißt es unter Paragraf 11 Absatz 6, dass für den Leiharbeitnehmer oder die Leiharbeitnehmerin die gleichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gelten wie für alle anderen dort Beschäftigten – laut Arbeitsschutzrecht. Die medizinische Einrichtung ist verpflichtet, die VertretungsärztInnen „über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen (sie) bei der Arbeit ausgesetzt sein (können), sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten.“ Pflichtvorsorgen wie etwa zum Thema Arbeitsschutz werden vom Arbeitgeber, also von der Zeitarbeitsfirma, durchgeführt.

4.     Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit

Für die Arbeitnehmerüberlassung gilt davon abgesehen eine maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten. Das heißt, VertretungsärztInnen dürfen höchsten eineinhalb Jahre durchgängig an ein und dieselbe Klinik verliehen werden. Nach dem Erreichen dieser maximalen Dauer muss eine Pause von mindestens drei Monaten bestehen. Die Zeitarbeitsfirma muss auf diese Fristen achten und spricht die ÄrztInnen frühzeitig darauf an. Kurz: Für die ANÜ gelten klare gesetzliche Rahmenbedingungen:

  • Maximale Einsatzdauer: 18 Monate pro Klinik
  • Danach: mindestens 3 Monate Unterbrechung

Für selbstständiges Arbeiten gibt es von Seiten der Rentenversicherung gewisse Voraussetzungen. Nur wer diese erfüllt, wird von der Sozialversicherungspflicht entbunden.  Zu diesen Bedingungen gehört zum Beispiel, dass man für mehrere Unternehmen tätig ist, das wirtschaftliche Risiko selbst trägt und ausdrücklich nicht weisungsgebunden ist. Im Jahr 2019 entschied das Bundessozialgericht, dass eine ärztliche Tätigkeit auf Honorarbasis nicht einer Selbstständigkeit gleichzusetzen ist und stattdessen eine Sozialversicherungspflicht wie bei Angestellten besteht. Dies wurde hauptsächlich damit begründet, dass HonorarärztInnen in einer Klinik weisungsgebunden sind.

Konsequenz: ANÜ ist heute die rechtssichere Alternative zur Honorartätigkeit.

5.       Arbeitnehmerüberlassung und Festanstellung

Die Zeitarbeit wurde erfunden, um kurzfristig Personallücken zu schließen, wie die Geschichte der Zeitarbeit zeigt. Das heißt, wenn in einer Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderweitigen Ausfällen Engpässe entstehen, können die Lücken dank der Arbeitnehmerüberlassung schnell geschlossen werden. Sollte sich Vertretungsärztin oder Vertretungsarzt und die Klinik während eines so gut zusammenpassen, dass eine Festanstellung gewünscht wird, unterstützt doctari dieses Vorhaben.

6.      ANÜ-Kosten: Was müssen ÄrztInnen bezahlen?

Die Arbeitnehmerüberlassung ist für alle Ärztinnen und Ärzte kostenlos. Es entstehen weder Gebühren für die Registrierung noch für die spätere Vermittlung. Konkret bedeutet das:

  • keine Gebühren für Registrierung
  • keine Vermittlungskosten
  • kein finanzielles Risiko

Der Arbeitsvertrag wird direkt mit dem Zeitarbeitsunternehmen geschlossen und regelt alle Einsatzbedingungen transparent.Stattdessen wird ein Arbeitsvertrag zwischen dem Entleiher-Unternehmen und dem Arzt oder der Ärztin geschlossen, der Art und Umfang der Tätigkeit enthält.  

7.    Was passiertim Krankheitsfall?

Hier gilt das, was im Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma vereinbart wurde. Im Falle eines Einsatzes mit doctari gelten zum Beispiel folgende Regel für Ärzte in Arbeitnehmerüberlassung, die krank sind und nicht zum Einsatz kommen können: Spätestens bis 10 Uhr am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, muss sich die Ärztin oder der Arzt bei doctari melden. Ab Tag drei muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Um alles Weitere kümmert sich doctari, so wird auch der Dienstausfall von doctari bezahlt.

Zusamengefasst:

  • Krankmeldung bis spätestens 10 Uhr am ersten Tag
  • ab dem 3. Tag: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich
  • Organisation des Ausfalls übernimmt der Anbieter
  • Vergütung wird entsprechend geregelt

Für ÄrztInnen entsteht dadurch Planungssicherheit auch bei Ausfall.

8.    Arbeitnehmerüberlassung und Gleichstellungsgrundsatz

Für die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland gelten eigene Gesetze und Regeln. Eine davon besagt, dass Leiharbeitnehmende und festangestellte MitarbeiterInnen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen sowie der Bezahlung im Wesentlichen gleichbehandelt werden müssen, das ist der Equal-Treatment-Grundsatz. Das bedeutet, dass Leiharbeitnehmende hinsichtlich

  • Arbeitsbedingungen und
  • Vergütung grundsätzlich gleichgestellt werden müssen mit festangestellten KollegInnen.

Dies ist gesetzlich geregelt und sorgt für faire Einsatzbedingungen.

...und wir kümmern uns um alles!

Hier registrieren

Fazit

Für ÄrztInnen ist die Arbeitnehmerüberlassung ein strukturiertes und rechtssicheres Arbeitsmodell, wenn zentrale Punkte wie Versicherung, Vertragsdetails und Einsatzbedingungen vorab geklärt sind. Besonders wichtig sind ein transparenter Anbieter, klare Kommunikation und passende Einsätze, dann wird ANÜ zu einer planbaren und flexiblen Alternative zur Festanstellung.

Jetzt passende Einsätze in der Arbeitnehmerüberlassung finden

Sie möchten flexibler arbeiten, Ihre Einsatzplanung selbst mitgestalten und gleichzeitig von klar geregelten Rahmenbedingungen profitieren? Die Arbeitnehmerüberlassung bietet genau diese Möglichkeit – mit transparenter Vergütung, planbaren Einsätzen und verlässlicher Betreuung.

Mit doctari erhalten ÄrztInnen Zugang zu einer großen Auswahl passender Einsätze, abgestimmt auf Fachrichtung, Verfügbarkeit und persönliche Ziele. Gleichzeitig übernimmt doctari die gesamte Organisation rund um Vertrag, Abrechnung und Einsatzplanung – sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Arbeit als ÄrztIn.

Jetzt unverbindlich registrieren und passende Einsätze entdecken.

Redakteurin und Contentmanagerin

Sabine Stahl

Sabine Stahl Redakteurin und Contentmanagerin

Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.

Inhaltsverzeichnis
Teilen

Mehr zum Thema

Definition und Nutzen

Was ist Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)?


Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing – Arbeitnehmerüberlassung hat viele Namen. Aber was steckt eigentlich genau dahinter?

Zum Artikel >
Ein Arzt hält ein Klemmbrett und einen Stift in der Hand und blickt freundlich in die Kamera.
Tipps für das Arzt-Patienten-Gespräch

Die Sprache des Patienten als Schlüssel zum Erfolg


Bei der Kommunikation zwischen Arzt und Patient geht es nicht nur um Informationsaustausch, sondern auch um Zuwendung und Empathie.

Zum Artikel >
Eine dunkelhaarige Ärztin im Gespräch mit einer Patientin.
Zeitarbeit für MedizinerInnen

Arbeitnehmerüberlassung für ÄrztInnen: Vorteile und Nachteile


Es gibt viele gute Gründe, als Ärztin oder Arzt in der Zeitarbeit tätig zu sein, wie das hohe Gehalt oder die gute Work-Life-Balance. Auch die Kliniken profitie…

Zum Artikel >
Berichte von MedizinerInnen

Erfahrungen von Ärztinnen und Ärzten in der Arbeitnehmerüberlassung


Wie ist es, als Ärztin oder Arzt in der Zeitarbeit tätig zu sein? Das beantworten die MedizinerInnen am besten selbst – in zwei ehrlichen Erfahrungsberichten.

Zum Artikel >
Berufshaftpflicht und Co.

Wichtige Ärzteversicherungen im Überblick


Zwingend notwendig, empfehlenswert oder überflüssig: Welche Versicherung brauchen Ärztinnen und Ärzte wirklich? Und welche können sie sich sparen?

Zum Artikel >
Junge Ärztin mit Sommersprossen lächelt in die Kamera.
Nette Geste oder Bestechung?

Geschenke für Ärzte von Patienten oder Patientinnen


PatientInnen zeigen ihren Dank oder ihre Freude über eine erfolgreiche Behandlung häufig mit einem Präsent. Doch dürfen Ärztinnen und Ärzte überhaupt Geschenke …

Zum Artikel >
Dürfen Ärzte Geschenke von ihren Patienten annehmen?