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Wenn Überstunden zum Alltag gehören, nehmen das viele Pflegekräfte als nicht zu änderndes Übel hin. Zumal in der Pflege liegengebliebene Arbeit nicht oder schlecht versorgte PatientInnen bedeutet. Doch wie viel Überstunden müssen bzw. dürfen Pflegekräfte überhaupt leisten?
In Deutschland beantwortet diese Frage das Arbeitszeitgesetz. Auch wenn nicht eindeutig definiert ist, was eine Überstunde ist, so gibt es zumindest Regeln für die maximale Arbeitszeit. Laut Gesetzestext darf die reguläre Arbeitszeit pro Tag maximal acht Stunden betragen. Dieser Wert ist als Durchschnittswert auf sechs Monate gerechnet zu sehen. An einem einzelnen Arbeitstag darf bis zu zehn Stunden gearbeitet werden, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“ (ArbZG §3). Strengere Regeln gelten bei Jugendlichen und bei Schwangeren und stillenden Müttern.
Für die Nachtschicht gelten strengere Regeln. Auch hier sind acht Stunden Arbeit die Obergrenze. An einzelnen Tagen dürfen zwar auch in der Nachtschicht zehn Stunden gearbeitet werden, allerdings nur, wenn innerhalb von vier Wochen bzw. einem Kalendermonat der durchschnittliche Wert von 8 Stunden pro Tag eingehalten wird. Das heißt, wer in der Nachtschicht als Pflegende oder Pflegender Überstunden macht, muss diese zeitnah auch wieder abbauen. Eine weitere Sonderregelung gilt für Berufe, bei denen regelmäßig Bereitschaftsdienste geleistet werden. In solchen Berufen ist es erlaubt, bis zu 12 Stunden pro Tag zu arbeiten.
Neben dem Arbeitszeitgesetz hilft bei der Frage nach dem Umfang von Überstunden vor allem der Blick in den eigenen Arbeitsvertrag oder in den geltenden Tarifvertrag. Hierin sollte klar geregelt sein, ob der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf und vor allem, wie diese ausgeglichen werden sollen.
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Was wäre eine Regel ohne Ausnahme? Im Krankenhaus- oder Klinikalltag reichen auch acht oder zehn Stunden manchmal nicht aus, um die anfallende Arbeit zu regeln, etwa in Notfallsituationen. Ein Notfall kann verschiedene Ursachen haben, er ist aber in jedem Fall unvorhergesehen und eine Ausnahme. Im Gesetzestext heißt es, dass vorübergehend aufgrund von Notfällen oder außergewöhnlichen Fällen auch mehr als normal gearbeitet werden darf. Auf die Pflege bezogen gilt das laut Gesetz für „unaufschiebbare Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen“ (§ 14 ArbZG).
Im Bereich Pflege ist das generelle Ablehnen von Überstunden meist nur schwer möglich. Hier geht es um Menschen, Menschenleben und oft auch um die KollegInnen. Wenn man selbst darauf besteht, pünktlich Feierabend machen zu können, schadet das oft der Qualität der Pflege und muss von KollegInnen ausgebadet werden. Somit können Pflegekräfte in der Praxis Überstunden meist nur schwer umgehen. Wichtig ist, dass Überstunden dokumentiert und bezahlt werden.
Als Pflegefachkraft ist es, wie gerade beschrieben, schwierig, ohne Überstunden zu arbeiten. Doch es gibt Möglichkeiten, diese gering zu halten oder sie zumindest auch sicher bezahlt zu bekommen. So haben etwa Fachkräfte in der Zeitarbeit Pflege deutlich mehr Mitspracherecht beim Dienstplan. Überstunden leisten sie nur dann, wenn sie es auch wollen und bekommen diese dann auch bezahlt.
Überstunden abzulehnen, fällt in der Praxis eher schwer.
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Wer in Teilzeit arbeitet, hat sich in der Regel bewusst dafür entschieden. Das heißt: Er oder sie arbeitet weniger als KollegInnen in Vollzeit und bekommt dafür auch entsprechend weniger Geld. Wer als Teilzeit-Pflegekraft regelmäßig Überstunden machen muss, sollte besonders gut darauf achten, wie oft und wie viele. Andernfalls wird die Teilzeit-Krankenschwester oder der Teilzeit-Altenpfleger für 30 Stunden bezahlt, arbeitet aber regelmäßig 40 Stunden. Deshalb ist es bei Teilzeit-Pflegenden besonders wichtig, dass Überstunden nur in Ausnahmen oder Notfällen absolviert und gut dokumentiert werden.
Kommt es dennoch regelmäßig zu Überstunden, sollte die Arbeitszeit angepasst werden. Denn alles, was regelmäßig stattfindet, kann nicht als Ausnahme oder Notfall deklariert werden. In solchen Fällen ist eine Anpassung der Arbeitszeit und damit letztlich der Vergütung notwendig
Das Arbeitszeitgesetz möchte, dass Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden, um die durchschnittliche Höchstarbeitszeit nicht zu überschreiten. Allerdings ist das gerade in der Pflege unrealistisch, da ohnehin Personal fehlt und oft genug KollegInnen aus dem Frei einspringen müssen. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Überstunden ausbezahlt werden – und zwar mit einem Stundenlohn, der der regulären Arbeitszeit entspricht. So oder so müssen Pflegekräfte auf die vorgegebenen Fristen im Arbeitsvertrag achten, denn Überstunden verfallen meist leider irgendwann.
Im Grunde muss eine Überstunde vom Vorgesetzten angeordnet werden. Wer nach seiner regulären Arbeitszeit selbst entscheidet, länger zu bleiben, leistet streng genommen keine Überstunde und hat später auch keinen Anspruch auf Ausgleich. Darüber hinaus muss man zwischen geplanten Überstunden in der Pflege und ungeplanten Überstunden in der Pflege unterscheiden. Die ungeplanten fallen in die Kategorie Notfall. Die geplanten Überstunden sind meist solche, die in Urlaubszeiten fallen und für alle dagebliebenen KollegInnen eine Mehrarbeit bedeuten.
Mehrarbeit in der Pflege gehört zur Normalität. Das gilt für Krankhäuser genauso wie für die Langzeitpflege. Und da es in der Pflege immer um Menschen geht, fällt es so vielen Fachkräften schwer, auch mal „Nein“ zu sagen. Allerdings dürfen darunter weder das Privatleben noch die Gesundheit der Pflegenden leiden. Deshalb ist es wichtig, die eigene Arbeitszeit im Blick zu behalten und zu dokumentieren.
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Sabine Stahl
Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.
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