Elektronische Patientenakte

Neues Verfahren könnte ePA erfolgreicher machen

Auf einem Smartphone ist das Logo der elektronischen Patientenakte zu sehen, neben einer Tastatur und einem Stethoskop.
Sabine Stahl | 9.2.2023 | Lesedauer: 2 Minuten

Widersprechen statt selbst anmelden: Eine Mehrheit der Versicherten befürwortet, dass die elektronische Patientenakte künftig für alle gelten soll.

Kompliziertes Verfahren bremst ePA

Bislang läuft es mit der im Jahr 2021 eingeführten elektronischen Patientenakte (ePA) noch schleppend. Das könnte am derzeit geltenden Opt-in-Verfahren liegen. Opt-in-Verfahren bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass für die elektronische Patientenakte eine aktive Anmeldung von Seiten des Versicherten notwendig ist. Zunächst muss die ePA also beantragt werden.

Anschließend sind noch Zustimmungen zur Befüllung und zur Nutzung in den Arztpraxen notwendig. Für dieses Prozedere könnten viele Versicherte schlichtweg zu bequem sein, es vergessen oder auch gar nicht wissen, wie es funktioniert. "Dieses komplizierte Einwilligungsverfahren dürfte einer der Gründe sein, weshalb in Deutschland bisher nicht einmal ein Prozent der Versicherten die ePA nutzen. In Österreich, wo Opt-out schon seit Jahren gilt, sind es 97 Prozent", sagt Stefan Etgeton von der Bertelsmann Stiftung.

Auch die Zahlen der Haushaltsbefragung im Auftrag der Stiftung München und der Bertelsmann Stiftung untermauern die These. Denn rund zwei Drittel der UmfrageteilnehmerInnen finden ein Opt-out-Verfahren gut. Zusätzliche 23 Prozent sind unentschlossen.

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Die Digitalisierung in der Gesundheitsbranche schreitet voran

Was ist ein Opt-out-Verfahren?

Das Opt-out-Verfahren, wie es von der Bundesregierung für die ePA geplant ist, würde bedeuten, jede/r Versicherte bekommt automatisch eine elektronische Patientenakte. Möchte er oder sie das nicht, muss widersprochen werden. Die nun veröffentlichte Umfrage zeigt: 31 Prozent der TeilnehmerInnen gaben an, bei einem solchen Verfahren zu widersprechen. Dennoch stimmen 65 Prozent für das Opt-out-Verfahren.

Eine weitere Fragestellung zur elektronischen Patientenakte war die nach dem zuständigen Befüller. Wer soll die Daten in die Akten eintragen? Wem vertrauen die Deutschen in dieser Hinsicht am meisten? Die Antwort lautet: ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin. 47 Prozent der Befragten fänden es gut, wenn die Arztpraxis die Daten einträgt. 21 Prozent wollen, dass dies von den Krankenkassen erledigt wird. 6 Prozent möchten es selbst tun und 18 Prozent möchten die ePA ohnehin nicht nutzen.

Welchen Nutzen könnte die ePA haben?

Die ePA soll alle wichtigen Daten eines oder einer Krankenversicherten digital bündeln wie etwa bisherige Krankengeschichte, Untersuchungen, Medikamente oder Allergien. So haben vor allem FachärztInnen einen schnellen Überblick über Vorbehandlungen und Vorbefunde.

Die Befragten sehen in der ePA vor allem den Nutzen, dass die Ärztin oder der Arzt besser über die Vorgeschichte informiert ist. Das gaben 52 Prozent der Befragten an. 49 Prozent erhoffen sich, dass die BehandlerInnen mehr Informationen durch die ePA erhalten und so bessere Entscheidungen treffen können. Für 39 Prozent ist das einfache Zugreifen auf die eigene Behandlungsgeschichte ein Vorteil der elektronischen Akte. Einen praktischen Nutzen, nämlich das Erinnern an Arzttermine sowie eine Warnung vor möglichen Wechselwirkungen, sehen 37 Prozent als Plus an.

Die größten Bedenken gegen die ePA haben die Befragten aufgrund von Datenschutz. 24 bzw. 32 Prozent fürchten, dass ÄrztInnen bzw. Krankenkassen nicht vorsichtig genug mit den sensiblen Gesundheitsdaten umgehen.  

Titelbild: iStock.com/neirfy

Autor

Sabine Stahl

Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.

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