ePA und eGA

Mit der elektronischen Patientenakte ins digitale Zeitalter

Auf einem Smartphone ist das Logo der elektronischen Patientenakte zu sehen, neben einer Tastatur und einem Stethoskop.
doctari Redaktion | 9.3.2022 | Lesedauer: 5 Minuten

Bislang liegen wichtige Informationen über PatientInnen meist in den Aktenschränken einzelner ÄrztInnen. Das soll die elektronische Patientenakte ändern.

Was genau ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Bestandteil des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft trat. Sie bündelt alle wichtigen Gesundheitsdaten eines Patienten oder einer Patientin. Dazu gehören Vorerkrankungen, durchgeführte Untersuchungen, Medikamentenpläne oder Allergien – auch praxis- oder klinikübergreifend. Das vereinfacht etwa bei einem Arztwechsel die Beschaffung von Unterlagen und erspart den PatientInnen belastende Doppeluntersuchungen, wie Röntgenaufnahmen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind verpflichtet, ihren KundInnen auf Wunsch eine solche elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Arztpraxen wiederum müssen dazu in der Lage sein, die entsprechenden Daten in die ePA zu laden, sonst drohen Honorarkürzungen. Die hochgeladenen Daten werden allein vom Patienten verwaltet. Dieser kann selbst anderen Zugriff auf die Daten gewähren. Die Zugriffsberechtigung kann sowohl inhaltlich als auch zeitlich begrenzt werden.

Diese Daten können in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden:

  • Vorerkrankungen
  • Blutwerte
  • Medikamentenpläne
  • Therapiemaßnahmen
  • Arztbriefe
  • Notfalldatensatz

Künftig sollen in der elektronischen Patientenakte noch weitere Informationen gespeichert werden, zum Beispiel der Impfausweis, der Mutterpass oder auch das Bonusheft des Zahnarztes.

Ein Arzt mit Brille und Bart hält ein Tablet in der Hand.

Die Digitalisierung von Patientendaten schreitet stetig voran.

Was ist die elektronische Gesundheitsakte (eGA)?

Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) funktioniert zwar ähnlich wie die elektronische Patientenakte, allerdings ist sie ein Service einiger Krankenkassen. Das heißt, für die eGA gelten nicht die gleichen Sicherheitsstandards wie für die ePA. Da die Begriffe häufig synonym verwendet werden, ist hier besondere Vorsicht geboten. Bereits auf dem Markt verfügbare elektronische Gesundheitsakten sind:

  1. 1.
    TK-Safe der Techniker Krankenkasse
  2. 2.
    Vivy
  3. 3.
    AOK Gesundheitsnetzwerk

Die Datenhoheit der eGA liegt allein bei den Patienten und Patientinnen. Die elektronische Gesundheitsakte wird über Smartphone, Tablet oder Computer verwaltet. Sie bietet die Möglichkeit, dass der Patient Leistungserbringer wie Ärzte oder Apotheken freischaltet und dass er eigene Daten aus Blutdruck- oder Blutzuckermessungen hinzuzufügt. Medikamente können gescannt werden. Dadurch kann der Patient vor möglichen Wechselwirkungen gewarnt werden. Auch App-Daten von einem Fitness-Tracker können in die elektronische Gesundheitsakte eingebunden werden.

ÄrztInnen können die eGA auf Wunsch des Patienten nutzen, sofern sie die zusätzlich gesammelten Daten als relevant für die Behandlung ansehen. Sie sind allerdings im Gegensatz zur ePA nicht dazu verpflichtet.

Seit wann gilt die elektronische Patientenakte?

Der Startschuss für die ePA war der 1. Januar 2021. Seither müssen die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) § 29 1a Abs. 3 Nr. 4 SBG V allen Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Dokumentation der Patientendaten zur Verfügung stellen. Seit Juli 2021 sind alle vertragsärztlichen Leistungsbringer verpflichtet, auf Wunsch des Patienten diese Akte zu befüllen. Im Januar 2022 folgen Krankenhäuser. Für Personen mit einer privaten Krankenversicherung soll die elektronische Akte ebenfalls im Laufe des Jahres 2022 zur Verfügung.

Ist die elektronische Patientenakte die Zukunft?

Deutschland goes digital – vor allem auch in der Medizin. Die E-Health-Technologien bieten dauerhaft Verbesserungen für den Patienten bezüglich Prävention, Behandlung, Überwachung und nicht zuletzt auch in der Verwaltung der Patientendaten. Um die Digitalisierung in Deutschland zu verbessern, hat das Bundesministerium für Gesundheit einen gesetzlichen Rahmen geschaffen: das E-Health-Gesetz. Neben der elektronischen Patientenakte sind dabei vor allem das e-Rezept und der Zugang zur Telemedizin zu nennen.

Grundlage der Digitalisierung in der Medizin ist eine sichere und zuverlässige digitale Infrastruktur, die den Datenschutz berücksichtigt und Kosten einspart. Künstliche Intelligenz (KI) und Big Data werden zudem die Versorgung der Patienten und Patientinnen in Zukunft weiter verbessern, da sofort alle nötigen Daten zur Verfügung stehen.

Auf einem Tablet sind verschiedene Gesundheitsdaten zu sehen.

Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte?

Jeder Versicherte darf die Entscheidung selbst treffen, ob er die elektronische Patientenakte nutzen will. Hier die Vorteile auf einen Blick:

  • Einfacher Arztwechsel dank schnellem Zugriff auf alle Gesundheitsdaten.
  • Bessere medizinische Versorgung durch Zugriff auf Befunde von anderen Ärzten oder Therapeuten.
  • Doppeluntersuchungen werden vermieden.
  • Überblick über Vorsorgemaßnahmen und den Turnus der Untersuchungen.
  • Abwicklungen von Überweisungen, Rezepten und Arztbriefen
  • Notfalldatensatz mit allen wichtigen Infos.
  • Unverträglichkeiten, Allergien und die Anamnese sind gespeichert und können im Notfall berücksichtigt werden.
  • Laut dem Bundesministerium für Gesundheit erfolgt der Zugriff auf die Daten in der ePA über die Telematikinfrastruktur und somit über ein sicheres, in sich geschlossenes Netz.

Welche Nachteile hat die elektronische Patientenakte?

Die Digitalisierung von Gesundheitsdaten birgt auch Risiken. Hier die Nachteile der ePA auf einen Blick:

  • Der Nutzer hat die Entscheidungshoheit über die Speicherung der Daten. Dies kann zu Verzerrungen in der Aussagekraft führen, da nicht alle Daten vollständig gespeichert sind.
  • Die gespeicherten Daten sind von großem Interesse für Arbeitgeber, Versicherungen und Krankenkassen. Deshalb ist der Datenschutz sehr wichtig und muss ständig angepasst werden.
  • Ablehnende Haltung mancher Ärzte gegenüber der elektronischen Akte.
  • Vollständigkeit und Ausführlichkeit der medizinischen Berichte könnten unter der Digitalisierung leiden.

Was müssen Mediziner und Medizinerinnen wissen?

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte beruht auf Freiwilligkeit. Die Daten werden von den Patienten selbst verwaltet und die Datenhoheit liegt beim ihnen. Somit entscheidet der Patient, ob er die Daten mit dem Arzt oder Behandler teilt. Bei der elektronischen Patientenakte können Patienten die Dateien wieder löschen. Das Ziel der elektronischen Patientenakte ist es, bisher analoge Arbeitsschritte zu erleichtern und eine bessere Vernetzung zwischen Patienten, Hausarzt, Facharzt, Apotheke und anderen Leistungserbringern herzustellen.

Die Originale der Befunde verbleiben immer beim behandelnden Arzt. Alle Befunde in der elektronischen Akte sind aus datenschutzrechtlichen Gründen verschlüsselt. Für die Entschlüsselung der Daten ist ein berechtigtes Endgerät notwendig. Die elektronische Akte bündelt die Informationen zu einem Patienten. Behandler dürfen aber nicht von der Vollständigkeit der Angaben ausgehen.

Was müssen Patienten und Patientinnen wissen?

Versicherte können ihre elektronische Akte von ihrem Smartphone aus nutzen und haben somit einen zeit- und ortsunabhängigen Zugriff auf ihre Daten. Die Verwaltungshoheit der Daten liegt beim Patienten und Zugriffsberechtigungen können eingerichtet werden. Somit legt der Patient fest, welche Leistungserbringer in die Dokumente Einsicht haben, was sie dort sehen und für wie lange. Die ePA befindet sich allerdings noch in ihren Kinderschuhen. Das heißt, dass die Funktionen nach und nach verbessert werden sollen.

Bildquelle (von oben nach unten): iStock.com/neirfy, iStock.com/PeopleImages, iStock.com/metamorworks

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