Mit dem Röntgenschein haben Jobsuchende Chancen auf besser bezahlte Stellen.
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Der unsachgemäße Umgang mit ionisierenden Röntgenstrahlen und mit radioaktiven Substanzen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken birgt gesundheitliche Risiken für die PatientInnen und auch für die AnwenderInnen, wenn sie bestimmte Schutzmaßnahmen nicht befolgen. Es handelt sich dabei um vermeidbare Risiken, die bei sachgemäßer Anwendung der Röntgengeräte minimiert sind.
Der Umgang mit Röntgengeräten, radioaktiven Substanzen und anderen Geräten, die ionisierende Strahlung aussenden können, ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt. Die Verordnung unterscheidet zwischen Anwendung und technischer Durchführung. Die Anwendung bezieht sich im Wesentlichen auf die Berechtigung, eine Röntgenuntersuchung anzuordnen, und darauf, die Verantwortung für die Durchführung zu übernehmen. Diese Art von Kompetenz und Berechtigung obliegt ausschließlich Ärztinnen und Ärzten mit abgeschlossener radiologischer Fachausbildung.
Die Strahlenschutzverordnung legt fest, dass die praktische Durchführung der angeordneten Röntgenmaßnahmen durch Medizinisch-Technische Radiologieassistenten (MTRA) mit entsprechender Ausbildung durchgeführt werden darf. Auch sonstiges medizinisches Assistenzpersonal ist dazu berechtigt, sofern ein Nachweis über eine anerkannte Schulung mit Befähigungsnachweis (Röntgenschein) absolviert wurde.
Der sogenannte große Röntgenschein berechtigt zur technischen Durchführung von diagnostischen Röntgenaufnahmen und anderen radiologischen Untersuchungen mittels einer geeigneten Apparatur. Das Zertifikat berechtigt im Einzelnen zu folgenden Arbeitsschritten:
In vielen Zahnarztpraxen gibt es mittlerweile ein Röntgengerät
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Der Erwerb des großen Röntgenscheins ist an die erfolgreiche Absolvierung eines anerkannten Strahlenschutzkurses gebunden. Der Kurs setzt sich aus insgesamt 90 Unterrichtseinheiten zusammen, die sowohl Theorievermittlung als auch Praxis rund um das Thema Strahlenschutz beinhalten. Die 90 Unterrichtseinheiten verteilen sich meist auf einen Zeitraum von insgesamt fünf Monaten.
Der Strahlenschutzkurs schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Unter bestimmten Voraussetzungen reicht auch der sogenannte kleine Röntgenschein zur Bedienung einfacher Röntgengeräte aus, wie sie beispielsweise in Zahnarztpraxen zum Einsatz kommen. Die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz zum Erwerb des kleinen Röntgenscheins werden in 20 Unterrichtseinheiten vermittelt.
Neben dem Nachweis über die Teilnahme am Kurs benötigen alle MFA oder andere Fachkräfte, die einen Röntgenschein erwerben wollen, den Nachweis über eine geeignete Ausbildung sowie über praktische Erfahrungen. Letzteres kann in Form einer „schriftlichen Bestätigung derjenigen Person, in deren Verantwortungsbereich oder unter deren Aufsicht die praktische Erfahrung erworben wurde“ (Strahlenschutzverordnung §47) erfolgen.
Röntgenscheine sind in Deutschland nur fünf Jahre lang gültig. Entscheidend hierfür ist das Ausstellungsdatum auf dem Schein selbst. Nach fünf Jahren muss der Röntgenschein in speziell dafür angebotenen Kursen erneuert werden. Solche Kurse dauern vier bis acht Stunden.
Die Absolvierung eines Strahlenschutzkurses zum Erwerb des Röntgenscheins ist an bestimmte Voraussetzungen und Vorbildungen gebunden. Grundsätzlich steht fast allen medizinischen Fachangestellten und ausgebildeten Pflegekräften in der Kranken-, Gesundheits- oder Altenpflege die Teilnahme an der Zusatzausbildung offen.
Auch Notfallsanitäter, ausgebildete MasseurInnen, PhysiotherapeutInnen sowie Hebammen erwerben mit ihrer Ausbildung automatisch die Berechtigung zur Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs für den Erhalt des Röntgenscheins. Die Ausbildung in einem der medizinischen Assistenzberufe muss hinsichtlich der Zugangsberechtigung zum Strahlenschutzkurs nicht einmal abgeschlossen sein.
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Der Röntgenschein hat uneingeschränkte Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet. Das setzt voraus, dass Lehrinstitute für ihre angebotenen Strahlenschutzkurse zum Erwerb des Röntgenscheins eine staatliche Anerkennung vorweisen müssen. Nur solche Institute dürfen die Zertifikate ausstellen.
Die Kosten pro Lehrgangsteilnehmer für den 90-stündigen Kurs bewegen sich je nach Institut zwischen 650 Euro und rund 1.500 Euro. In der Regel liegen Unterrichtsräume nicht sehr weit von der Wohnadresse entfernt. Es empfiehlt sich, vorher Informationen bezüglich des Standorts und der Kosten von mehreren Anbietern einzuholen.
Institut | Kosten pro Kurs |
---|---|
TÜV Süd | 1.623 € |
TÜV Nord | 1.630 € |
GQmed | 1.050 € |
Strutzing | 999 € |
Universitätsklinikum des Saarlandes | 1.300 € |
Bei Bedarf unterrichten einige Institute auch in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers. Das kann unter Umständen sowohl für TeilnehmerInnen als auch für Arbeitgeber von Vorteil sein. Falls der Arbeitgeber großen Wert auf den Erwerb des Röntgenscheins legt, wird er in der Regel auch die anfallenden Kursgebühren übernehmen.
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