Die Psychotherapie zählt zu den beliebtesten Zusatzbezeichnungen in Deutschland.
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Für die meisten Zusatzbezeichnungen ist eine Facharztausbildung Voraussetzung. Viele ärztliche Weiterbildungen setzen ein Gebiet voraus, das die Patientenversorgung beinhaltet. Andere Zusatzqualifikationen sind nur für bestimmte Facharztrichtungen möglich. Dies gilt beispielweise für die Kinder- und Jugend-Endokrinologie. Diese Zusatzweiterbildung können nur Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin erlangen. Für die Spezialisierung im Bereich Kinder- und Jugendorthopädie ist es Voraussetzung, den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder für Kinder- und Jugendchirurgie zu haben.
Generell gibt es für jede Zusatzbezeichnung Mindestanforderungen, die in der MWBO stehen. Diese dienen den Landesärztekammern als Orientierung für eigene verbindliche Voraussetzungen und Anforderungen. In der Regel wird am Ende der ärztlichen Weiterbildung eine Prüfung abgelegt. Wer möchte, kann mehrere Zusatzbezeichnungen erwerben.
Zusatzbezeichnung | Dauer | Voraussetzung |
---|---|---|
Akupunktur | 200-stündiger Weiterbildungskurs | Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung |
Intensivmedizin | 18-monatige Weiterbildung in Intensivmedizin | Facharzt in Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie |
Manuelle Medizin | 320-stündigier Kurs, davon 120 Stunden Grundkurs und 200 Stunden Aufbaukurs | Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung |
Naturheilverfahren | 160-stündiger Weiterbildungskurs, 80 Stunden Fallseminare unter Supervision (alternativ: 6 Monate Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte) | Facharzttitel |
Sportmedizin | 240-stündiger Kurs (alternativ 6 Monate Weiterbildung in einem sportmedizinischen Institut), 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit | Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung |
Für die Dokumentation der Weiterbildungsinhalte wird das Logbuch benutzt. Es enthält alle während der Zeit der Weiterbildung erworbenen Kenntnisse. Dies gilt auch für Gespräche mit der oder dem Weiterbildenden. Die eingetragenen Inhalte werden von dem oder der Weiterbildenden bestätigt. Für die Zulassung zur Prüfung muss das Logbuch am Ende der Weiterbildung bei der Ärztekammer vorgelegt werden. Sobald alle Mindestanforderungen erfüllt sind und alle Kurse besucht wurden, kann sich die Ärztin, der Arzt für die Prüfung anmelden. Hierfür werden das ausgefüllte Logbuch, alle Weiterbildungszeugnisse und eventuelle Bescheinigungen über absolvierte Kurse benötigt.
Jede dieser Weiterbildungen findet im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit statt.
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Zu den häufigsten Zusatzbezeichnungen für Allgemeinmediziner bzw. für Hausärzte gehören laut der Landesärztekammer Bayern folgende Spezialisierungen*.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg weist in ihrer Statistik den Anteil an Ärzten beziehungsweise Ärztinnen mit Zusatzbezeichnungen aus. Laut den Zahlen aus dem Jahr 2021 waren in Baden-Württemberg 7.990 Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin tätig. Davon waren mehr als 5.000 Männer. Fast ausgeglichen ist das Verhältnis zwischen den Geschlechtern bei der Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Hier stehen 1.394 Frauen 1.229 Männern gegenüber. Führend sind Ärztinnen bei der Zusatzbezeichnung Homöopathie mit 572 versus 423. Bei MedizinerInnen in Baden-Württemberg ebenfalls sehr beliebt ist die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin (2.101).
*Quelle: Allgemeinarzt-online
Die Liste der Zusatzbezeichnungen ist lang – und sie wird ab und an sogar länger, wenn neue Zusatzbezeichnungen anerkannt und aufgenommen werden.
Im Frühjahr 2022 wurde auf dem 126. Deutschen Ärztetag darüber abgestimmt, ob die Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen werden soll. Eine große Mehrheit stimmte dem Antrag zu. Einige Landesärztekammern haben daraufhin die Zusatzbezeichnung aus ihrer Weiterbildungsordnung entfernt, andere hatten das bereits im Vorfeld getan (Bremen bereits 2020) und weitere führen die Zusatzbezeichnung nach wie vor. Für interessierte Ärztinnen und Ärzte ist es in diesem Bereich also besonders wichtig, die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer zu lesen.
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doctari Redaktion
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