Nebentätigkeit

Nebenjob Arzt: So können Sie zusätzliches Geld verdienen

Junger Arzt sitzt an seinem Schreibtisch und lächert in die Kamera.
doctari Redaktion | 30.8.2023 | Lesedauer: 4 Minuten

ÄrztInnen können parallel zu ihrer Anstellung im Krankenhaus einen Nebenjob ausüben, etwa als Vertretungsarzt, und so ihr Gehalt aufstocken.

Mehr Geld? Mehr Erfahrungen? Oder einfach ein Tapetenwechsel? Es gibt viele Gründe, als Ärztin oder als Arzt einen Nebenjob auszuüben. Mehr als 40 Prozent der MedizinerInnen tun dies bereits und gehen einer Nebentätigkeit nach. Das geht aus einer Studie des ärztlichen Fachportals Medscape hervor. Von 1.500 befragten MedizinerInnen gaben 42 Prozent an, einen Nebenjob zu haben oder zumindest darüber nachzudenken. Im Durchschnitt arbeiten die Ärztinnen und Ärzte 21 Stunden pro Monat in ihrer Nebentätigkeit und 133 Stunden in ihrem Hauptjob. 

Warum lohnt sich ein Nebenjob als Arzt? 

Mit 29 Prozent liegen zusätzliche Schichten im Krankenhaus oder anderen medizinischen Einrichtungen auf Platz eins des Nebenjob-Rankings von ÄrztInnen. Wer als Vertretungsarzt oder Vertretungsärztin nebenberuflich tätig ist, hat den Vorteil, seinen eigentlichen Beruf ausüben und dabei vergleichsweise viel Geld verdienen zu können. Denn laut dem Medscape-Report ist zusätzliches Geld der am häufigsten genannte Grund für ÄrztInnen, einen Nebenjob auszuüben. 

Welche Nebenjobs für Ärzte gibt es? 

#1 Vertretungsarzt/Honorararzt als Nebentätigkeit 

Viele Ärztinnen und Ärzte bessern ihr Gehalt auf, indem sie nebenbei als Honorararzt oder als Vertretungsarzt in der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Mit dem gleichen Job können die MedizinerInnen deutlich mehr Geld pro Dienst verdienen. Denn als Vertretungsarzt bzw. als Honorararzt im Nebenjob springt man immer dann ein, wenn Personalnot besteht. Das kann an einem besonders hohen Patientenaufkommen liegen, an krankem Stammpersonal oder an Urlaubzeiten. So oder so muss der Vertretungsarzt oder die Vertretungsärztin meist kurzfristig Dienste übernehmen. Dafür werden sie entsprechend gut bezahlt.  

Dabei können die ÄrztInnen selbst entscheiden, wie viele Extradienste sie übernehmen. So bleiben sie flexibel und können je nach Bedarf mal weniger, mal mehr arbeiten  und somit mal mehr oder wieder dazu verdienen. Als Vertretungsarzt bekommen MedizinerInnen mehr Geld pro Schicht als die festangestellten KollegInnen. Wie viel genau, hängt vor allem von der Qualifikation und vom Arbeitgeber ab. Bei doctari können Vertretungsärzte und Vertretungsärztinnen je nach Qualifikation und Dienstart bis zu 120 Euro pro Stunde verdienen. Bei den oben genannten 21 Stunden pro Monat entspricht das 2.520 Euro brutto extra als Nebenverdienst.

Welche Nebenjobs für Ärzte gibt es sonst? 

#2 Forschung 

Manche Ärzte und Ärztinnen stehen gerne im Labor und widmen sich der Forschung auf der Suche nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Für FachärztInnen gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, nebenher an Clinician-Scientist-Programmen teilzunehmen.  

#3 Lehre 

Anderen MedizinerInnen Wissen vermitteln? Ärzte und Ärztinnen sind je nach Expertise und Fachrichtung als RednerIn oder DozentIn gefragt. Das bedeutet, sie können an Hochschulen einzelne Vorlesungen übernehmen oder auf Fachveranstaltungen Vorträge halten.  

#4 Journalist 

Für MedizinerInnen, die gerne schreiben, könnte der Beruf des Medizinjournalisten ein interessanter Nebenjob sein. Sie könnten etwa Beiträge für Fachzeitschriften verfassen oder an Lehrbüchern für Medizinstudierende mitschreiben. Andere Medien, die sich an ein breites Publikum richten, suchen ÄrztInnen, die neue Erkenntnisse für alle verständlich erklären und einordnen können.  

Rechtlichtes: Wann gilt ein Job als Nebenjob?   

Ein Nebenjob bezeichnet eine bezahlte Tätigkeit, die zusätzlich zum Hauptjob ausgeübt wird. Das heißt: Der Lebensunterhalt wird überwiegend aus einer anderen Quelle bestritten. Dabei gibt es klare Regeln bei der zeitlichen Aufteilung von Haupt- und Nebenerwerb. Im Allgemeinen gilt ein zeitlicher Aufwand von weniger als einem Drittel der Haupttätigkeit als Nebenjob. Bei einer 40-Stunden-Woche darf der zeitliche Aufwand des Nebenerwerbs also nicht mehr als 13 Wochenstunden betragen. Maximal sind 18 Wochenstunden erlaubt.   

Welche Voraussetzungen gelten für Nebenjobs? 

Vorgesetzte informieren: Grundsätzlich dürfen festangestellte ÄrztInnen nebenberuflich tätig sein. Allerdings muss das mit dem Hauptarbeitgeber abgestimmt werden. Denn meist steht in den Arbeitsverträgen der ÄrztInnen, dass jede Art der Nebentätigkeit dem Arbeitgeber unaufgefordert und vor der Aufnahme der Nebentätigkeit mitgeteilt werden muss. 

Der Hauptjob darf nicht leiden: Wer als Vertretungsarzt oder auch anderweitig nebenbei arbeiten möchte, darf die oben beschriebene Höchstarbeitszeit (ein Drittel des Haupterwerbs) nicht überschreiten. Zudem darf der Hauptjob nicht unter dem Nebenjob leiden, etwa weil dem Arzt nicht genügend Zeit zur Erholung bleibt.

Interessenskonflikte: Auch Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit dürfen nicht auftreten. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts beispielsweise hat einem Pfleger untersagt, einen Nebenerwerb als Leichenbestatter nachzugehen, da dies bei PatientInnen zu Irritationen führen und somit letztlich dem Arbeitgeber und dessen Ansehen schaden könnte.

Gleicher Job, bessere Bedingungen

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Checkliste: Was ist bei einem Nebenjob als Arzt zu beachten? 

  • Einholen einer schriftlichen Genehmigung des Hauptarbeitgebers  
  • Definition des Hauptarbeit- bzw. Nebenarbeitgebers hinsichtlich der Steuerklasse inklusive entsprechender Information an den jeweiligen Hauptarbeitgeber. Nebenjobs erfordern immer die Lohnsteuerklasse 6
  • Einhalten der maximal zulässigen Arbeitszeiten 
  • Beachten eines möglichen Interessenkonflikts  
  • Beachten möglicher Auswirkungen auf die Höhe der Einkommens- oder Lohnsteuer 

Bietet doctari Honorar-Tätigkeit an? Nein. doctari bietet für medizinische Fachkräfte ausschließlich Tätigkeiten in Arbeitnehmerüberlassung, als befristete Anstellung in einer medizinischen Einrichtung oder als Festanstellung in einer medizinischen Einrichtung an. Wir verwenden den Begriff „Honorararzt“ bzw. „Honorarpflegekraft“ wie ein Deonym und synonym für ÄrztInnen bzw. Pflegefachkräfte, die in Vertretungsjobs der Zeitarbeit tätig sind (vergleichbar damit, wie der Markenname „Tesa“ als Bezeichnung für alle durchsichtigen Klebestreifen oder „Tempo“ für alle Papiertaschentücher genutzt wird).

Titelbild: iStock.com/nortonrsx

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doctari Redaktion

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