Wie wird man Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn?

Seit Januar 2020 gibt es nicht mehr die eine Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Kinderkrankenpfleger. In der generalisierten Pflegeausbildung entscheiden sich die die Azubis erst ab dem dritten Lehrjahr für eine spezifische Tätigkeit in diesem Bereich. Der Ablauf der Ausbildung ist hier zusammengefasst.

Ausbildung Kinderkrankenpfleger: Voraussetzungen und Eignung

Die Kinderkrankenpflege ist ein beliebter Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens für die Ausbildung. Viele junge Bewerber wissen jedoch nicht genau, was auf sie zukommt. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) sind alle wichtigen Informationen der Kinderkrankenpflegeausbildung enthalten. Die Verordnung gibt Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vor.

Ablauf der Ausbildung zur Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Kinderkrankenpfleger

Im Zuge der generalisierten Pflegeausbildung können Auszubildende wählen, ob sie einen gesonderten Abschluss in der Kinderkrankenpflege machen wollen. Nach zwei Dritteln der Ausbildungszeit muss eine Zwischenprüfung absolviert werden. Je nach Bundesland steht danach die Möglichkeit offen, sich die festgestellten Kompetenzen als Pflegeassistent oder Pflegehelfer vor Erreichen des eigentlichen Ausbildungsziels anerkennen zu lassen. Es wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt, die sich je nach Tarifvertrag, Bundesland und Ausbildungsjahr unterscheidet.

Pflegeausbildung: Patienten in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

In früheren Zeiten dominierte eine hohe Kindersterblichkeit, weshalb eigene Fachkräfte für die Säuglings- und Neugeborenenpflege gebraucht wurden. Heute ist diese in den westlichen Industrienationen massiv gesunken, weshalb die Neugeborenenpflege in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege aufgegangen ist. Demnach betreuen die Fachkräfte Minderjährige folgender Altersklassen (KVB: 2020):

  • Neugeborenes: bis 28. Lebenstag
  • Säugling: 29. Lebenstag bis 12. Lebensmonat
  • Kleinkind: 2. bis 3. Lebensjahr
  • Kind: 4. bis 12. Lebensjahr
  • Jugendlicher: 13. bis 18. Lebensjahr

Kinderkrankenpflege: Fort- und Weiterbildung nach der Ausbildung

Wenn man eine Weiterbildung zum/zur Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden (FGKiKP) des zuständigen Berufsverbandes absolviert, wagt man sich über den Tellerrand der Kindergesundheit. Hier stehen nämlich die Eltern der Patienten im Fokus. Die beruflichen Aufgaben der Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erstrecken sich über folgende Bereiche:

  • Stärkung der Kompetenz von Familien
  • Beratung zu Fragen der Jugend- und Kindergesundheit
  • Unterstützung der Entwicklung von Minderjährigen
  • Netzwerkarbeit zur Ermittlung von Angeboten

Viele Kinderkrankenschwestern und -pfleger können hier berufliche Erfüllung finden, wenn sie die operative Pflegearbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder sich beruflich verändern möchten.

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