Verdienst als Fachkraft in der Altenpflege
Altenpflegerinnen und Altenpfleger übernehmen elementare Versorgungsaufgaben in der Gesellschaft und sind unverzichtbar. Was kann man in einem so wichtigen Beruf verdienen?
Gehalt als Altenpflegerin und Altenpfleger
Auch wenn Altenpflegefachkräfte lange als unterbezahlt galten, zeigt sich ein deutlich positiver Trend. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit stieg das Medianentgelt von Altenpflegefachkräften zwischen 2024 und 2025 um 6,9 Prozent auf 4.438 Euro brutto monatlich – und liegt damit sogar über dem Median aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland (4.217 Euro). Der Abstand zur Gesundheits- und Krankenpflege ist damit historisch klein geworden: Dort liegt der Median bei 4.587 Euro, nur noch 149 Euro über dem der Altenpflege.
In der Altenpflege ergeben sich laut Entgeltatlas 2025 durchschnittlich folgende Monatsverdienste:
- Einrichtungsleitung: rund 6.651 Euro
- Fachkräfte (Median): rund 4.438 Euro
- Pflegehilfskräfte: rund 3.335 Euro
Regional zeigen sich weiterhin deutliche Unterschiede: Am besten verdienen Altenpflegefachkräfte in Baden-Württemberg (4.614 Euro) und Hamburg (4.579 Euro), am unteren Ende liegen Mecklenburg-Vorpommern (4.277 Euro) und Sachsen (4.188 Euro).
Karriereaussichten und alternative Karriereoptionen in der Altenpflege
Tausende offene Stellen in der Altenpflege und immer weniger Berufsnachwuchs – was zunächst prekär klingt, eröffnet zahlreiche Chancen. Durch den Personalmangel fehlt es neben den eigentlichen Fachkräften auch an geeigneten Führungspersonen. Die Branche kann daher auch für Quereinsteiger interessant sein. Der Trend geht zur Akademisierung, nachdem die pflegerische Erstausbildung an Hochschulen mit dem Pflegeberufegesetz gestärkt wurde.
Neben einer Tätigkeit als Führungskraft können Altenpflegefachkräfte zudem einen ertragreichen Job in der Pflegeberatung anstreben. Seit 2009 haben Pflegebedürftige das Recht auf eine individuelle Pflegeberatung, was im Pflegeweiterentwicklungsgesetz formuliert wurde. Üblicherweise findet man entsprechende Stellen bei Pflegeversicherungen. Neben dem Berufsabschluss als Pflegefachkraft muss man hierfür eine Weiterqualifizierung nach § 7a SGB XI absolviert haben.
Altenpflegerinnen und Altenpfleger zählen zwar steuerlich zu den Heilberufen und könnten grundsätzlich freiberuflich (statt gewerblich) tätig sein. In der klassischen stationären oder ambulanten Pflege ist echte Selbstständigkeit seit einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (2019, verschärft 2022/2023) jedoch die Ausnahme: Wer eingegliedert in den Betriebsablauf einer Einrichtung arbeitet, gilt in der Regel als sozialversicherungspflichtig beschäftigt – unabhängig von der Vertragsform. Echte Selbstständigkeit bleibt eher in beratenden oder lehrenden Tätigkeiten realistisch.
Wer auf andere Art mit Menschen arbeiten möchte, kann seine Erfahrungen auch anderweitig sinnvoll einsetzen. So stellt die Arbeit als Lebenshelfer(in) für Senioren, Alltagsgestalter(in) oder Ausbilder(in) in Erster Hilfe berufliche Alternativen für Altenpflegerinnen und Altenpfleger dar.

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Aktualisiert: September 2026