Verdienst als Fachkraft in der Altenpflege
Altenpflegerinnen und Altenpfleger übernehmen elementare Versorgungsaufgaben in der Gesellschaft und sind unverzichtbar. Was kann man in einem so wichtigen Beruf verdienen?
Gehalt als Altenpflegerin und Altenpfleger
Auch wenn Altenpflegefachkräfte lange als unterbezahlt galten, zeigt sich ein positiver Trend. So ist das Entgelt bundesweit zwischen 2022 und 2023 um rund 4,0 % gestiegen. Zum Vergleich: In vielen anderen Branchen lag der Anstieg bei etwa 3,0 %. Der Bruttomonatsverdienst vollzeitbeschäftigter Fachkräfte in Altenheimen liegt aktuell bei rund 3.600 bis 3.900 Euro (ohne Sonderzahlungen).
In der Altenpflege ergeben sich durchschnittlich folgende Monatsverdienste:
- Leitende Position: ca. 5.500 – 6.200 Euro
- Herausgehobene Fachkräfte: ca. 4.200 – 4.800 Euro
- Fachkräfte: ca. 3.600 – 3.900 Euro
- Angelernte Kräfte: ca. 2.600 – 3.000 Euro
- Insgesamt: ca. 3.700 – 4.000 Euro
Karriereaussichten und alternative Karriereoptionen in der Altenpflege
Tausende offene Stellen in der Altenpflege und immer weniger Berufsnachwuchs – was zunächst prekär klingt, eröffnet zahlreiche Chancen. Durch den Personalmangel fehlt es neben den eigentlichen Fachkräften auch an geeigneten Führungspersonen. Die Branche kann daher auch für Quereinsteiger interessant sein. Der Trend geht zur Akademisierung, nachdem die pflegerische Erstausbildung an Hochschulen mit dem Pflegeberufegesetz gestärkt wurde.
Neben einer Tätigkeit als Führungskraft können Altenpflegefachkräfte zudem einen ertragreichen Job in der Pflegeberatung anstreben. Seit 2009 haben Pflegebedürftige das Recht auf eine individuelle Pflegeberatung, was im Pflegeweiterentwicklungsgesetz formuliert wurde. Üblicherweise findet man entsprechende Stellen bei Pflegeversicherungen. Neben dem Berufsabschluss als Pflegefachkraft muss man hierfür eine Weiterqualifizierung nach § 7a SGB XI absolviert haben.
Als Pflegefachkraft kann man sich auch selbstständig machen. Da Altenpflegerinnen und Altenpfleger zu den Heilberufen gezählt werden, gelten sie als Freiberufler (sogenannte Solo-Selbstständige). Im Einkommenssteuergesetz (§18) wird das Berufsbild Pflegefachkraft ausdrücklich erwähnt. Vielen fällt der Schritt als Freiberufler in die Selbstständigkeit einfacher, da man keine Gewerbesteuer abführen muss. Jedoch können bestimmte Leistungen von Pflegefachkräften als gewerblich gelten. Wer im häuslichen Bereich pflegt, muss beachten, dass alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten als gewerblich einzustufen sind und eine doppelte Buchhaltung notwendig wird.
Wer auf andere Art mit Menschen arbeiten möchte, kann seine Erfahrungen auch anderweitig sinnvoll einsetzen. So stellt die Arbeit als Lebenshelfer(in) für Senioren, Alltagsgestalter(in) oder Ausbilder(in) in Erster Hilfe berufliche Alternativen für Altenpflegerinnen und Altenpfleger dar.

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