Wie wird man eine Altenpflegerin oder ein Altenpfleger?

Bei der Altenpflege handelt es sich um einen Beruf mit Zukunft. Seit der Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung herrscht viel Verwirrung um die Berufsbezeichnung. Fest steht: Auch nach der aktuellen Ausbildungsreform wird es die Altenpflegerinnen und Altenpfleger weiterhin geben.

Ausbildung Altenpflege: Voraussetzungen und Eignung

Einen beruflichen Zugang in die Altenpflege kann man mit jedem Schulabschluss finden. Wer aber so schnell wie möglich Altenpflegerin bzw. Altenpfleger werden will, sollte mindestens die mittlere Reife mitbringen. Das Berufsziel lautet, erst einmal Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu werden.

Ablauf der Ausbildung als Altenpflegerin bzw. als Altenpfleger

Wer von Anfang an weiß, dass er seine Zukunft in der Seniorenpflege sieht, sollte einen Ausbildungsvertrag mit einem passenden Träger (Ausbildungsbetrieb) schließen. Vor Beginn des letzten Drittels der Ausbildung haben die Lehrlinge die Wahl für verschiedene Vertiefungen. Sie können die generalistische Ausbildung fortsetzen oder eben einen Abschluss als Altenpflegefachkraft erhalten. Allerdings wird nur der generalistische Berufsabschluss EU-weit automatisch anerkannt – Absolventen mit dem Schwerpunkt Altenpflege sollten sich daher genau überlegen, wie es nach der Ausbildung beruflich weitergeht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich den Abschluss im Ausland anerkennen zu lassen.

Insgesamt dauert die Pflegeausbildung mindestens drei Jahre. Sie gliedert sich in eine Zwischen- und Abschlussprüfung, wobei die Zwischenprüfung der Bewertung des Ausbildungsfortschritts dient. Um die Ausbildung zu beginnen, bewerben sich Schulabgänger in der Regel auf entsprechende Stellenangebote und informieren sich bei den Pflegefachschulen in der Nähe nach den individuellen Zulassungsvoraussetzungen. Es gibt auch Projekte, die eine Ausbildung im Ausland ermöglichen, wobei hier auf die Anerkennung des Altenpflege-Abschlusses geachtet werden sollte. Als Beispiel für eine Ausbildung im Ausland sei das Deutsche Rote Kreuz (DRK) genannt, es vermittelt Ausbildungsplätze im Ausland und hilft bei der Jobsuche.

Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger

Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger

Den Auszubildenden in der Altenpflege ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. So ist es gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig von der Branche gilt seit 2020 eine Mindestausbildungsvergütung, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgeschrieben und seither jährlich angepasst wird. Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, beträgt sie im ersten Ausbildungsjahr 724 Euro brutto monatlich, im zweiten Jahr 854 Euro, im dritten Jahr 977 Euro und im vierten Jahr 1.014 Euro.

An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes gelten in der Regel Tarifverträge, die deutlich über der gesetzlichen Mindestvergütung liegen. Nach dem TVAöD – Besonderer Teil Pflege sind aktuell (gültig ab 1. Mai 2026) folgende monatlichen Brutto-Ausbildungsvergütungen üblich:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.490,69 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.552,07 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.653,38 Euro

Damit liegen angehende Altenpflegerinnen und Altenpfleger im öffentlichen Dienst deutlich über der gesetzlichen Mindestvergütung für Auszubildende.

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