Ab dem 1. April 2026 sinkt die EBM-Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent – beschlossen vom Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) gegen die Stimmen der KBV. Betroffen sind alle PP und KJP mit KV-Abrechnung. Da therapeutische Arbeit zeitgebunden ist, schlägt die Kürzung direkt auf das Realeinkommen durch. Die KBV-Klage läuft; der Ausgang ist offen. Als Alternative gewinnt Zeitarbeit (ANÜ) an Bedeutung: festes Gehalt, volle Absicherung, keine KV-Bürokratie.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat entschieden: Ab dem 1. April 2026 sinkt die EBM-Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent. Für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist das ein harter Schlag – denn ihre Arbeit lässt sich nicht verdichten. Eine Therapiestunde bleibt eine Therapiestunde. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Kürzung konkret bedeutet, warum sie so brisant ist und welche Handlungsoptionen Sie haben.
Was wurde beschlossen?
Der Erweiterte Bewertungsausschuss – das Gremium aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband – hat eine Absenkung der EBM-Punktwerte für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % beschlossen. Die Kürzung gilt ab dem 1. April 2026 und betrifft alle approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PPT) sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (KJP), die über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen.
Die KBV hat bereits Klage gegen die Entscheidung angekündigt. Ob und wann diese Wirkung zeigt, ist jedoch offen.
Warum trifft die Kürzung so hart?
Im Gegensatz zu anderen Facharztgruppen können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Arbeit nicht „verdichten". Eine 50-minütige Therapiesitzung bleibt eine 50-minütige Sitzung. Mehr Patienten pro Tag zu behandeln, um Einnahmeausfälle zu kompensieren, ist schlicht nicht möglich – weder ethisch noch praktisch. Gleichzeitig steigen die Praxiskosten weiter: Mieten, MFA-Gehälter, Software-Lizenzen, Versicherungen. Das Ergebnis ist ein spürbarer Rückgang des Realeinkommens.
Welche Optionen haben Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?
1. Abwarten und auf die KBV-Klage hoffen
Die KBV hat rechtliche Schritte angekündigt. Ein Erfolg ist jedoch ungewiss und würde Zeit brauchen.
2. Privatpatienten-Anteil erhöhen
Möglich, aber begrenzt durch Kassensitz-Auflagen und regionale Nachfrage.
3. Kosten senken
Spielraum ist oft gering – Miete und Personal lassen sich kaum kurzfristig reduzieren.
4. Zeitarbeit als Alternative prüfen
Immer mehr Therapeutinnen und Therapeuten entdecken Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) als attraktive Option: festes Gehalt, keine Abrechnungsbürokratie, volle soziale Absicherung – unabhängig von EBM-Änderungen.
Zeitarbeit für Psychotherapeuten: Wie funktioniert das?
Als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Zeitarbeit sind Sie bei einem Personaldienstleister wie doctari angestellt. Sie arbeiten in Kliniken, Tageskliniken, MVZ oder Praxen – aber mit festem Bruttogehalt statt schwankender KV-Honorare.
Die Vorteile:
- Überdurchschnittliches, garantiertes Gehalt
- 30 Tage bezahlter Urlaub
- Volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Keine KV-Abrechnung, keine Budgetsorgen
- Flexible Einsatzdauer: Wochenweise bis 18 Monate
Ist das vereinbar mit therapeutischer Kontinuität?
Ja. Viele Einsätze gehen über mehrere Monate – ideal für Elternzeitvertretungen oder längere Vakanzen. In Akutstationen und Tageskliniken sind die Behandlungszyklen ohnehin kürzer. Zeitarbeit sichert hier die Versorgung, statt sie zu gefährden.
Fazit: Handeln statt abwarten
Die Honorarkürzung ab April 2026 ist beschlossen. Ob sie zurückgenommen wird, ist ungewiss. Wer jetzt Alternativen prüft, gewinnt Handlungsspielraum – finanziell und mental. Zeitarbeit ist keine Notlösung, sondern für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine echte Chance: mehr Netto, weniger Bürokratie, volle Absicherung.
Wer mehr über Einsatzmöglichkeiten in der Psychotherapie erfahren möchte, findet auf der Übersichtsseite alle wichtigen Infos.
FAQ
Was hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen?
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) – das Gremium aus KBV und GKV-Spitzenverband – hat am 11. März 2026 eine Absenkung der EBM-Punktwerte für ambulante psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent beschlossen. Die Entscheidung fiel gegen die ausdrücklichen Stimmen der KBV-Vertreterinnen und -Vertreter.
Ab wann gilt die Honorarkürzung?
Die Kürzung gilt ab dem 1. April 2026 und ist damit bereits in Kraft.
Wen betrifft die Kürzung?
Betroffen sind alle approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PPT) sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (KJP), die ihre Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnen.
Warum trifft die Kürzung so hart?
Psychotherapeutische Arbeit ist nahezu vollständig zeitgebunden. Eine 50-minütige Sitzung lässt sich weder kürzen noch verdichten. Eine Kompensation über höhere Fallzahlen ist weder ethisch noch praktisch möglich. Gleichzeitig steigen Praxiskosten – Miete, Personal, Software, Versicherungen – weiter. Das Ergebnis ist ein überproportionaler Rückgang des Realeinkommens.
Hat die KBV rechtliche Schritte eingeleitet?
Ja. Die KBV hat Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Ob und wann die Klage Wirkung zeigt, ist derzeit offen.
Wird die Kürzung zurückgenommen?
Das ist ungewiss. Die KBV-Klage läuft; das Bundesgesundheitsministerium hat die Kürzung bislang nicht beanstandet. Wer auf eine Rücknahme wartet, geht ein finanzielles Risiko ein.
Welche Handlungsoptionen gibt es?
Es gibt im Wesentlichen vier Ansätze:
- Abwarten – und auf den Ausgang der KBV-Klage hoffen
- Privatanteil erhöhen – begrenzt durch Kassensitz-Auflagen und regionale Nachfrage
- Kosten senken – Spielraum oft gering, da Miete und Personal kaum kurzfristig reduzierbar
- Zeitarbeit prüfen – festes Gehalt, keine KV-Abrechnung, volle Absicherung, unabhängig von EBM-Änderungen
Titelbild: canva
