Aktuell gibt es laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) 56 ärztliche Zusatzbezeichnungen, von der Akupunktur bis zur Tropenmedizin. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Facharztausbildung. Der 129. Deutsche Ärztetag hat im Mai 2025 beschlossen, diese 56 Zusatzweiterbildungen neu zu ordnen und in drei Kategorien einzuteilen; eine weitere Überarbeitung ist für den Deutschen Ärztetag 2026 geplant. Zuständig für Details, Dauer und Prüfung ist stets die jeweilige Landesärztekammer.
Der Facharzttitel hängt eingerahmt in der Praxis oder im Büro. Dennoch können Ärzte und Ärztinnen noch lange nicht aufhören, sich weiterzubilden. Hierzu gehört einerseits die ständige ärztliche Fortbildung und das Erwerben von CME-Punkten. Andererseits können MedizinerInnen ihr Profil und ihr Wissen mit Zusatzbezeichnungen schärfen.
Aktuell gibt es laut der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) 56 solcher ärztlicher Zusatzbezeichnungen, nachdem die Homöopathie im Jahr 2022 gestrichen wurde (Deutsches Ärzteblatt, Mai 2025). Alle anderen Bezeichnungen sind in der MWBO gelistet, angefangen mit A wie Ärztliches Qualitätsmanagement bis T wie Tropenmedizin.
Zu den beliebtesten Zusatzbezeichnungen gehört die Notfallmedizin. Allein in Baden-Württemberg gab es laut der Landesärztekammer zuletzt öffentlich verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2021 rund 7.990 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung. Auch die Manuelle Therapie bzw. die Chirotherapie und das Naturheilverfahren sind weit verbreitete ärztliche Zusatzqualifikationen.
Als Vertretungsarzt oder -ärztin bestimmen Sie selbst, wie viel Sie arbeiten und profitieren gleichzeitig von einem überdurchschnittlichen Gehalt und hoher Wertschätzung. Registrieren Sie sich bei doctari, es ist kostenlos und dauert nur zwei Minuten.
Der Weg zur ärztlichen Zusatzbezeichnung
Für Mediziner und Medizinerinnen auf der Suche nach einer ärztlichen Weiterbildung führt der erste Weg zur zuständigen Landesärztekammer. Zwar liefert die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer einen bundesweiten Orientierungsrahmen, doch die einzelnen Landesärztekammern regeln die ärztliche Weiterbildung im Detail unterschiedlich – die MWBO hat für sie nur empfehlenden Charakter. Deshalb sollten sich Interessierte an die Ärztekammer wenden, in der sie Mitglied sind. Hier können sie erfragen, welche Voraussetzungen für welche Zusatzbezeichnung gelten, wie lange die Weiterbildung dauert und ob eine Prüfung abgelegt werden muss.
Die Fortbildungen werden von einem Arzt oder einer Ärztin mit gültiger Weiterbildungsbefugnis durchgeführt. Sie finden grundsätzlich während einer ganztägigen und hauptberuflichen Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt statt und werden entsprechend vergütet.
Wer möchte, kann eine ärztliche Zusatzbezeichnung auch in Teilzeit erwerben. Allerdings geht das nur, wenn mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für die Fortbildung genutzt wird; die Dauer verlängert sich entsprechend. Die Details legen die Landesärztekammern fest. In Baden-Württemberg beispielsweise können laut Landesärztekammer 24 der Zusatzbezeichnungen berufsbegleitend erworben werden, teils genügt dafür der Besuch von Weiterbildungskursen. Manche Zusatzbezeichnungen lassen sich sogar ausschließlich über Kurse an Wochenenden und im Urlaub absolvieren.
Die Psychotherapie zählt zu den beliebtesten Zusatzbezeichnungen in Deutschland.
iStock.com/Daisy-Daisy
Voraussetzungen und Mindestanforderungen
Für die meisten Zusatzbezeichnungen ist eine Facharztausbildung Voraussetzung. Viele ärztliche Weiterbildungen setzen ein Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung voraus. Andere Zusatzqualifikationen sind nur für bestimmte Facharztrichtungen möglich – die Kinder- und Jugend-Endokrinologie beispielsweise ausschließlich für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin. Für die Spezialisierung im Bereich Kinder- und Jugendorthopädie ist der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder für Kinder- und Jugendchirurgie Voraussetzung.
Generell gibt es für jede Zusatzbezeichnung Mindestanforderungen, die in der MWBO stehen. Diese dienen den Landesärztekammern als Orientierung für eigene, verbindliche Voraussetzungen. In der Regel wird am Ende der Weiterbildung eine Prüfung abgelegt. Wer möchte, kann mehrere Zusatzbezeichnungen erwerben.
Zusatzbezeichnungen: Dauer der Weiterbildung
Zusatzbezeichnung | Dauer | Voraussetzung |
|---|---|---|
Akupunktur | 200-stündiger Weiterbildungskurs | Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung |
Intensivmedizin | 18-monatige Weiterbildung in Intensivmedizin | Facharzt in Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie |
Manuelle Medizin | 320-stündigier Kurs, davon 120 Stunden Grundkurs und 200 Stunden Aufbaukurs | Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung |
Naturheilverfahren | 160-stündiger Weiterbildungskurs, 80 Stunden Fallseminare unter Supervision (alternativ: 6 Monate Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte) | Facharzttitel |
Sportmedizin | 240-stündiger Kurs (alternativ 6 Monate Weiterbildung in einem sportmedizinischen Institut), 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit | Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung |
Info: Das Logbuch
Für die Dokumentation der Weiterbildungsinhalte wird das Logbuch benutzt. Es enthält alle während der Weiterbildung erworbenen Kenntnisse, auch Gespräche mit dem oder der Weiterbildenden. Die eingetragenen Inhalte werden von dem oder der Weiterbildenden bestätigt. Für die Zulassung zur Prüfung muss das Logbuch am Ende der Weiterbildung bei der Ärztekammer vorgelegt werden. Sobald alle Mindestanforderungen erfüllt sind und alle Kurse besucht wurden, kann sich die Ärztin oder der Arzt für die Prüfung anmelden. Hierfür werden das ausgefüllte Logbuch, alle Weiterbildungszeugnisse und eventuelle Kursbescheinigungen benötigt.
Jede dieser Weiterbildungen findet im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit statt.
iStock.com/peakSTOCK
Die häufigsten Zusatzbezeichnungen für Allgemeinmedizin
Zu den häufigsten Zusatzbezeichnungen für Allgemeinmediziner bzw. für Hausärzte gehören laut der Landesärztekammer Bayern folgende Spezialisierungen*.
- Naturheilverfahren
- Sportmedizin
- Akupunktur
- Chirotherapie
- Notfallmedizin
- Betriebsmedizin
- Psychotherapie
- Balneologie und Medizinische Klimatologie
- Sozialmedizin
Zusatzbezeichnungen nach Geschlecht
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg weist in ihrer Statistik den Anteil an Ärzten und Ärztinnen mit Zusatzbezeichnungen aus. Nach den zuletzt öffentlich zugänglichen Zahlen aus dem Jahr 2021 waren in Baden-Württemberg 7.990 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin tätig, davon mehr als 5.000 Männer. Fast ausgeglichen war das Verhältnis zwischen den Geschlechtern bei der Zusatzbezeichnung Psychotherapie (1.394 Frauen, 1.229 Männer). Bei der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin wurden 2.101 Ärztinnen und Ärzte gezählt (Landesärztekammer Baden-Württemberg, zitiert nach Allgemeinarzt-online, Datenstand 2021).
Aktuellere, öffentlich verfügbare Einzelstatistiken zu Zusatzbezeichnungen lagen zum Zeitpunkt der Aktualisierung nicht vor; die Landesärztekammer Baden-Württemberg zählte zum 31.12.2024 insgesamt 56.356 berufstätige Ärztinnen und Ärzte im Land (Landesärztekammer Baden-Württemberg, Ärztestatistik 2024).
Welche Zusatzbezeichnungen für Ärzte und Ärztinnen gibt es?
Die Liste der Zusatzbezeichnungen ist lang – und sie wird ab und an sogar länger, wenn neue Zusatzbezeichnungen anerkannt und aufgenommen werden.
- 1.Ärztliches Qualitätsmanagement
- 2.
- 3.
- 4.Andrologie
- 5.Balneologie und Medizinische Klimatologie
- 6.
- 7.Dermatopathologie
- 8.
- 9.
- 10.Flugmedizin
- 11.
- 12.Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
- 13.Hämostaseologie
- 14.Handchirurgie
- 15.Immunologie
- 16.Infektiologie
- 17.
- 18.Kardiale Magnetresonanztomographie
- 19.Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie
- 20.Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
- 21.Kinder- und Jugend-Nephrologie
- 22.Kinder- und Jugend-Orthopädie
- 23.Kinder- und Jugend-Pneumologie
- 24.Kinder- und Jugend-Rheumatologie
- 25.Klinische Akut- und Notfallmedizin (KLINAM)
- 26.
- 27.Magnetresonanztomographie
- 28.Manuelle Medizin
- 29.Medikamentöse Tumortherapie
- 30.Medizinische Informatik
- 31.
- 32.Notfallmedizin
- 33.Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
- 34.Orthopädische Rheumatologie
- 35.
- 36.Phlebologie
- 37.Physikalische Therapie
- 38.Plastische und Ästhetische Operationen
- 39.Proktologie
- 40.Psychoanalyse
- 41.
- 42.Rehabilitationswesen
- 43.Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
- 44.Schlafmedizin
- 45.Sexualmedizin
- 46.
- 47.Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)
- 48.Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie
- 49.Spezielle Orthopädische Chirurgie
- 50.Spezielle Schmerztherapie
- 51.Spezielle Unfallchirurgie
- 52.Spezielle Viszeralchirurgie
- 53.
- 54.Suchtmedizinische Grundversorgung
- 55.Transplantationsmedizin
- 56.Tropenmedizin
Zusatzbezeichnung Homöopathie wird gestrichen
Im Frühjahr 2022 wurde auf dem 126. Deutschen Ärztetag darüber abgestimmt, ob die Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen werden soll. Eine große Mehrheit stimmte dem Antrag zu, mit der Begründung fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Einige Landesärztekammern hatten die Zusatzbezeichnung bereits zuvor aus ihrer Weiterbildungsordnung entfernt (Bremen etwa bereits 2020), andere folgten danach. Für interessierte Ärztinnen und Ärzte bleibt es daher wichtig, die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer zu lesen, da der Umsetzungsstand je nach Bundesland variiert.
Reform 2025: Neuordnung der Zusatzweiterbildungen
Neu seit 2025: Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig hat im Mai 2025 eine Reform der ärztlichen Weiterbildung beschlossen. Ziel ist es, mehr Übersichtlichkeit über die bestehenden 56 Zusatzweiterbildungen zu schaffen. Dafür sollen alle Zusatzbezeichnungen künftig in drei Kategorien eingeordnet werden:
- 1.Hauptberuflich, ganztägig zu erwerbende Zusatzweiterbildungen
- 2.Berufsbegleitende, nach selbst gesteuertem Zeitschema erreichbare Zusatzweiterbildungen
- 3.Kompakte, kursbasierte, nebenberuflich zu absolvierende Zusatzweiterbildungen
Beschlossen wurden bereits Anpassungen der sogenannten Kopfteile der Zusatzweiterbildungen (Abschnitt C) sowie Änderungen im Paragrafenteil (Abschnitt A) der MWBO (Deutsches Ärzteblatt, 28.05.2025). Die Überarbeitung der Facharzt- und Schwerpunktgebiete (Abschnitt B) ist für den Deutschen Ärztetag 2026 vorgesehen. Die aktuell gültige Fassung der MWBO 2018 wurde zuletzt am 03.07.2025 aktualisiert (Bundesärztekammer, 2025).
Was das für Sie bedeutet: Die Zahl von 56 Zusatzbezeichnungen bleibt vorerst bestehen, die Struktur und Klarheit der Anforderungen sollen sich aber verbessern. Da die Landesärztekammern die MWBO-Empfehlungen erst noch in eigenes Landesrecht umsetzen müssen, kann es je nach Bundesland zu Übergangsfristen kommen. Es lohnt sich daher, vor Beginn einer Zusatzweiterbildung die aktuelle Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer zu prüfen.
FAQ Zusatzbezeichnungen
Wie viele ärztliche Zusatzbezeichnungen gibt es aktuell in Deutschland?
Laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer gibt es aktuell 56 Zusatzbezeichnungen (Stand: Deutsches Ärzteblatt, Mai 2025). Die tatsächlich verfügbaren Zusatzweiterbildungen können je nach Landesärztekammer variieren.
Braucht man für eine Zusatzbezeichnung immer einen Facharzttitel?
In den meisten Fällen ja – eine abgeschlossene Facharztausbildung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung ist die häufigste Voraussetzung. Einige Zusatzbezeichnungen sind zudem nur für bestimmte Facharztrichtungen zugänglich, etwa die Kinder- und Jugend-Endokrinologie ausschließlich für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin.
Kann man eine Zusatzbezeichnung neben dem Beruf erwerben?
Teilweise ja. Manche Zusatzweiterbildungen lassen sich berufsbegleitend absolvieren, etwa über Wochenendkurse. In Baden-Württemberg sind laut Landesärztekammer 24 der Zusatzbezeichnungen berufsbegleitend erwerbbar. Bei anderen ist eine ganztägige, hauptberufliche Weiterbildung vorgeschrieben. Die geplante Kategorisierung im Rahmen der MWBO-Reform 2025 soll diese Unterscheidung künftig klarer sichtbar machen.
Was ändert sich durch die MWBO-Reform 2025/2026?
Der Deutsche Ärztetag hat 2025 beschlossen, die 56 bestehenden Zusatzweiterbildungen in drei Kategorien einzuordnen und die Weiterbildungsordnung insgesamt zu verschlanken. Die Überarbeitung der Facharzt- und Schwerpunktgebiete folgt voraussichtlich beim Ärztetag 2026. Die Zahl der Zusatzbezeichnungen selbst bleibt zunächst unverändert.
Warum wurde die Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen?
Der Deutsche Ärztetag hat 2022 mit großer Mehrheit beschlossen, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung zu streichen, da aus Sicht der Delegierten die wissenschaftliche Evidenz für die Methode fehlt. Einige Landesärztekammern hatten den Titel bereits zuvor entfernt, andere haben ihn noch nicht abgeschafft – hier lohnt ein Blick in die jeweils zuständige Weiterbildungsordnung.
Titelbild: iStock.com/Dean Mitchell
Artikelaktualisierung: August 2026
