Akupunktur, Sportmedizin und Co.

Nach dem Facharzt kommt die Zusatzbezeichnung

Arzt setzt Akupunkturnadeln bei Patientin.
doctari Redaktion | 4.8.2026 | Lesedauer: 5 Minuten

ÄrztInnen lernen ein Leben lang. Nach der Facharztausbildung geht es häufig mit Zusatzbezeichnungen weiter. Welche es gibt und wie die Weiterbildung abläuft, erklären wir hier.

Aktuell gibt es laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) 56 ärztliche Zusatzbezeichnungen, von der Akupunktur bis zur Tropenmedizin. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Facharztausbildung. Der 129. Deutsche Ärztetag hat im Mai 2025 beschlossen, diese 56 Zusatzweiterbildungen neu zu ordnen und in drei Kategorien einzuteilen; eine weitere Überarbeitung ist für den Deutschen Ärztetag 2026 geplant. Zuständig für Details, Dauer und Prüfung ist stets die jeweilige Landesärztekammer.

Der Facharzttitel hängt eingerahmt in der Praxis oder im Büro. Dennoch können Ärzte und Ärztinnen noch lange nicht aufhören, sich weiterzubilden. Hierzu gehört einerseits die ständige ärztliche Fortbildung und das Erwerben von CME-Punkten. Andererseits können MedizinerInnen ihr Profil und ihr Wissen mit Zusatzbezeichnungen schärfen.

Aktuell gibt es laut der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) 56 solcher ärztlicher Zusatzbezeichnungen, nachdem die Homöopathie im Jahr 2022 gestrichen wurde (Deutsches Ärzteblatt, Mai 2025). Alle anderen Bezeichnungen sind in der MWBO gelistet, angefangen mit A wie Ärztliches Qualitätsmanagement bis T wie Tropenmedizin.

Zu den beliebtesten Zusatzbezeichnungen gehört die Notfallmedizin. Allein in Baden-Württemberg gab es laut der Landesärztekammer zuletzt öffentlich verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2021 rund 7.990 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung. Auch die Manuelle Therapie bzw. die Chirotherapie und das Naturheilverfahren sind weit verbreitete ärztliche Zusatzqualifikationen.

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Der Weg zur ärztlichen Zusatzbezeichnung

Für Mediziner und Medizinerinnen auf der Suche nach einer ärztlichen Weiterbildung führt der erste Weg zur zuständigen Landesärztekammer. Zwar liefert die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer einen bundesweiten Orientierungsrahmen, doch die einzelnen Landesärztekammern regeln die ärztliche Weiterbildung im Detail unterschiedlich – die MWBO hat für sie nur empfehlenden Charakter. Deshalb sollten sich Interessierte an die Ärztekammer wenden, in der sie Mitglied sind. Hier können sie erfragen, welche Voraussetzungen für welche Zusatzbezeichnung gelten, wie lange die Weiterbildung dauert und ob eine Prüfung abgelegt werden muss.

Die Fortbildungen werden von einem Arzt oder einer Ärztin mit gültiger Weiterbildungsbefugnis durchgeführt. Sie finden grundsätzlich während einer ganztägigen und hauptberuflichen Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt statt und werden entsprechend vergütet.

Wer möchte, kann eine ärztliche Zusatzbezeichnung auch in Teilzeit erwerben. Allerdings geht das nur, wenn mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für die Fortbildung genutzt wird; die Dauer verlängert sich entsprechend. Die Details legen die Landesärztekammern fest. In Baden-Württemberg beispielsweise können laut Landesärztekammer 24 der Zusatzbezeichnungen berufsbegleitend erworben werden, teils genügt dafür der Besuch von Weiterbildungskursen. Manche Zusatzbezeichnungen lassen sich sogar ausschließlich über Kurse an Wochenenden und im Urlaub absolvieren.

Traurig blickende Angehörige im Gespräch mit einer Ärtzin.

Die Psychotherapie zählt zu den beliebtesten Zusatzbezeichnungen in Deutschland.

Voraussetzungen und Mindestanforderungen

Für die meisten Zusatzbezeichnungen ist eine Facharztausbildung Voraussetzung. Viele ärztliche Weiterbildungen setzen ein Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung voraus. Andere Zusatzqualifikationen sind nur für bestimmte Facharztrichtungen möglich – die Kinder- und Jugend-Endokrinologie beispielsweise ausschließlich für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin. Für die Spezialisierung im Bereich Kinder- und Jugendorthopädie ist der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder für Kinder- und Jugendchirurgie Voraussetzung.

Generell gibt es für jede Zusatzbezeichnung Mindestanforderungen, die in der MWBO stehen. Diese dienen den Landesärztekammern als Orientierung für eigene, verbindliche Voraussetzungen. In der Regel wird am Ende der Weiterbildung eine Prüfung abgelegt. Wer möchte, kann mehrere Zusatzbezeichnungen erwerben.

Zusatzbezeichnungen: Dauer der Weiterbildung

Die vorgeschriebene Weiterbildungszeit hängt von der Art der Zusatzbezeichnung ab. Um ein Gefühl für den Aufwand und die Dauer zu erhalten, sind im Folgenden exemplarisch Zusatzweiterbildungen mit der jeweiligen Ausbildungsdauer und den Voraussetzungen aufgelistet:

Zusatzbezeichnung

Dauer

Voraussetzung

Akupunktur

200-stündiger Weiterbildungskurs

Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung

Intensivmedizin

18-monatige Weiterbildung in Intensivmedizin

Facharzt in Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie

Manuelle Medizin

320-stündigier Kurs, davon 120 Stunden Grundkurs und 200 Stunden Aufbaukurs

Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung

Naturheilverfahren

160-stündiger Weiterbildungskurs, 80 Stunden Fallseminare unter Supervision (alternativ: 6 Monate Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte)

Facharzttitel

Sportmedizin

240-stündiger Kurs (alternativ 6 Monate Weiterbildung in einem sportmedizinischen Institut), 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit

Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung

Info: Das Logbuch

Für die Dokumentation der Weiterbildungsinhalte wird das Logbuch benutzt. Es enthält alle während der Weiterbildung erworbenen Kenntnisse, auch Gespräche mit dem oder der Weiterbildenden. Die eingetragenen Inhalte werden von dem oder der Weiterbildenden bestätigt. Für die Zulassung zur Prüfung muss das Logbuch am Ende der Weiterbildung bei der Ärztekammer vorgelegt werden. Sobald alle Mindestanforderungen erfüllt sind und alle Kurse besucht wurden, kann sich die Ärztin oder der Arzt für die Prüfung anmelden. Hierfür werden das ausgefüllte Logbuch, alle Weiterbildungszeugnisse und eventuelle Kursbescheinigungen benötigt.

Eine Ärztin zeigt an einem Modell wichtige Akupunkturpunkte.

Jede dieser Weiterbildungen findet im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit statt.

Die häufigsten Zusatzbezeichnungen für Allgemeinmedizin

Zu den häufigsten Zusatzbezeichnungen für Allgemeinmediziner bzw. für Hausärzte gehören laut der Landesärztekammer Bayern folgende Spezialisierungen*.

  • Naturheilverfahren
  • Sportmedizin
  • Akupunktur
  • Chirotherapie
  • Notfallmedizin
  • Betriebsmedizin
  • Psychotherapie
  • Balneologie und Medizinische Klimatologie
  • Sozialmedizin

Zusatzbezeichnungen nach Geschlecht

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg weist in ihrer Statistik den Anteil an Ärzten und Ärztinnen mit Zusatzbezeichnungen aus. Nach den zuletzt öffentlich zugänglichen Zahlen aus dem Jahr 2021 waren in Baden-Württemberg 7.990 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin tätig, davon mehr als 5.000 Männer. Fast ausgeglichen war das Verhältnis zwischen den Geschlechtern bei der Zusatzbezeichnung Psychotherapie (1.394 Frauen, 1.229 Männer). Bei der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin wurden 2.101 Ärztinnen und Ärzte gezählt (Landesärztekammer Baden-Württemberg, zitiert nach Allgemeinarzt-online, Datenstand 2021).

Aktuellere, öffentlich verfügbare Einzelstatistiken zu Zusatzbezeichnungen lagen zum Zeitpunkt der Aktualisierung nicht vor; die Landesärztekammer Baden-Württemberg zählte zum 31.12.2024 insgesamt 56.356 berufstätige Ärztinnen und Ärzte im Land (Landesärztekammer Baden-Württemberg, Ärztestatistik 2024).

Welche Zusatzbezeichnungen für Ärzte und Ärztinnen gibt es?

Die Liste der Zusatzbezeichnungen ist lang – und sie wird ab und an sogar länger, wenn neue Zusatzbezeichnungen anerkannt und aufgenommen werden.

  1. 1.
    Ärztliches Qualitätsmanagement
  2. 2.
  3. 3.
  4. 4.
    Andrologie
  5. 5.
    Balneologie und Medizinische Klimatologie
  6. 6.
  7. 7.
    Dermatopathologie
  8. 8.
  9. 9.
  10. 10.
    Flugmedizin
  11. 11.
  12. 12.
    Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
  13. 13.
    Hämostaseologie
  14. 14.
    Handchirurgie
  15. 15.
    Immunologie
  16. 16.
    Infektiologie
  17. 17.
  18. 18.
    Kardiale Magnetresonanztomographie
  19. 19.
    Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie
  20. 20.
    Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
  21. 21.
    Kinder- und Jugend-Nephrologie
  22. 22.
    Kinder- und Jugend-Orthopädie
  23. 23.
    Kinder- und Jugend-Pneumologie
  24. 24.
    Kinder- und Jugend-Rheumatologie
  25. 25.
  26. 26.
  27. 27.
    Magnetresonanztomographie
  28. 28.
    Manuelle Medizin
  29. 29.
    Medikamentöse Tumortherapie
  30. 30.
    Medizinische Informatik
  31. 31.
  32. 32.
    Notfallmedizin
  33. 33.
    Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
  34. 34.
    Orthopädische Rheumatologie
  35. 35.
  36. 36.
    Phlebologie
  37. 37.
    Physikalische Therapie
  38. 38.
    Plastische und Ästhetische Operationen
  39. 39.
    Proktologie
  40. 40.
    Psychoanalyse
  41. 41.
  42. 42.
    Rehabilitationswesen
  43. 43.
    Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
  44. 44.
    Schlafmedizin
  45. 45.
    Sexualmedizin
  46. 46.
  47. 47.
    Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)
  48. 48.
    Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie
  49. 49.
    Spezielle Orthopädische Chirurgie
  50. 50.
    Spezielle Schmerztherapie
  51. 51.
    Spezielle Unfallchirurgie
  52. 52.
    Spezielle Viszeralchirurgie
  53. 53.
  54. 54.
    Suchtmedizinische Grundversorgung
  55. 55.
    Transplantationsmedizin
  56. 56.
    Tropenmedizin

Zusatzbezeichnung Homöopathie wird gestrichen

Im Frühjahr 2022 wurde auf dem 126. Deutschen Ärztetag darüber abgestimmt, ob die Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen werden soll. Eine große Mehrheit stimmte dem Antrag zu, mit der Begründung fehlender wissenschaftlicher Evidenz. Einige Landesärztekammern hatten die Zusatzbezeichnung bereits zuvor aus ihrer Weiterbildungsordnung entfernt (Bremen etwa bereits 2020), andere folgten danach. Für interessierte Ärztinnen und Ärzte bleibt es daher wichtig, die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer zu lesen, da der Umsetzungsstand je nach Bundesland variiert.

Reform 2025: Neuordnung der Zusatzweiterbildungen

Neu seit 2025: Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig hat im Mai 2025 eine Reform der ärztlichen Weiterbildung beschlossen. Ziel ist es, mehr Übersichtlichkeit über die bestehenden 56 Zusatzweiterbildungen zu schaffen. Dafür sollen alle Zusatzbezeichnungen künftig in drei Kategorien eingeordnet werden:

  1. 1.
    Hauptberuflich, ganztägig zu erwerbende Zusatzweiterbildungen
  2. 2.
    Berufsbegleitende, nach selbst gesteuertem Zeitschema erreichbare Zusatzweiterbildungen
  3. 3.
    Kompakte, kursbasierte, nebenberuflich zu absolvierende Zusatzweiterbildungen

Beschlossen wurden bereits Anpassungen der sogenannten Kopfteile der Zusatzweiterbildungen (Abschnitt C) sowie Änderungen im Paragrafenteil (Abschnitt A) der MWBO (Deutsches Ärzteblatt, 28.05.2025). Die Überarbeitung der Facharzt- und Schwerpunktgebiete (Abschnitt B) ist für den Deutschen Ärztetag 2026 vorgesehen. Die aktuell gültige Fassung der MWBO 2018 wurde zuletzt am 03.07.2025 aktualisiert (Bundesärztekammer, 2025).

Was das für Sie bedeutet: Die Zahl von 56 Zusatzbezeichnungen bleibt vorerst bestehen, die Struktur und Klarheit der Anforderungen sollen sich aber verbessern. Da die Landesärztekammern die MWBO-Empfehlungen erst noch in eigenes Landesrecht umsetzen müssen, kann es je nach Bundesland zu Übergangsfristen kommen. Es lohnt sich daher, vor Beginn einer Zusatzweiterbildung die aktuelle Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer zu prüfen.

FAQ Zusatzbezeichnungen

Wie viele ärztliche Zusatzbezeichnungen gibt es aktuell in Deutschland?

Laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer gibt es aktuell 56 Zusatzbezeichnungen (Stand: Deutsches Ärzteblatt, Mai 2025). Die tatsächlich verfügbaren Zusatzweiterbildungen können je nach Landesärztekammer variieren.

Braucht man für eine Zusatzbezeichnung immer einen Facharzttitel?

In den meisten Fällen ja – eine abgeschlossene Facharztausbildung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung ist die häufigste Voraussetzung. Einige Zusatzbezeichnungen sind zudem nur für bestimmte Facharztrichtungen zugänglich, etwa die Kinder- und Jugend-Endokrinologie ausschließlich für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin.

Kann man eine Zusatzbezeichnung neben dem Beruf erwerben?

Teilweise ja. Manche Zusatzweiterbildungen lassen sich berufsbegleitend absolvieren, etwa über Wochenendkurse. In Baden-Württemberg sind laut Landesärztekammer 24 der Zusatzbezeichnungen berufsbegleitend erwerbbar. Bei anderen ist eine ganztägige, hauptberufliche Weiterbildung vorgeschrieben. Die geplante Kategorisierung im Rahmen der MWBO-Reform 2025 soll diese Unterscheidung künftig klarer sichtbar machen.

Was ändert sich durch die MWBO-Reform 2025/2026?

Der Deutsche Ärztetag hat 2025 beschlossen, die 56 bestehenden Zusatzweiterbildungen in drei Kategorien einzuordnen und die Weiterbildungsordnung insgesamt zu verschlanken. Die Überarbeitung der Facharzt- und Schwerpunktgebiete folgt voraussichtlich beim Ärztetag 2026. Die Zahl der Zusatzbezeichnungen selbst bleibt zunächst unverändert.

Warum wurde die Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen?

Der Deutsche Ärztetag hat 2022 mit großer Mehrheit beschlossen, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung zu streichen, da aus Sicht der Delegierten die wissenschaftliche Evidenz für die Methode fehlt. Einige Landesärztekammern hatten den Titel bereits zuvor entfernt, andere haben ihn noch nicht abgeschafft – hier lohnt ein Blick in die jeweils zuständige Weiterbildungsordnung.

Titelbild: iStock.com/Dean Mitchell

Artikelaktualisierung: August 2026

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