Der Facharzttitel hängt eingerahmt in der Praxis oder im Büro. Dennoch können Ärzte und Ärztinnen noch lange nicht aufhören sich weiterzubilden. Hierzu gehört einerseits die ständige ärztlichen Fortbildung. Andererseits können MedizinerInnen ihr Profil und ihr Wissen mit Zusatzbezeichnungen schärfen.
Aktuell gibt laut der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) 56 solcher ärztlicher Zusatzbezeichnungen, nachdem die Homöopathie im Jahr 2022 gestrichen wurde. Alle anderen Bezeichnungen sind in der MWBO gelistet, angefangen mit A wie Ärztliches Qualitätsmanagement bis T wie Tropenmedizin.
Zu den beliebtesten Zusatzbezeichnungen gehört die Notfallmedizin. Allein in Baden-Württemberg gibt es laut der Landesärztekammer mehr als 6.500 berufstätige Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung. Auch die Manuelle Therapie bzw. die Chirotherapie und das Naturheilverfahren sind weit verbreitete ärztliche Zusatzqualifikationen.
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Der Weg zur ärztlichen Zusatzbezeichnung
Für Mediziner und Medizinerinnen auf der Suche nach einer ärztlichen Weiterbildung führt der erste Weg zur zuständigen Landesärztekammer. Zwar liefert die Musterweiterbildungsordnung einen guten Überblick, doch die einzelnen Landesärztekammern regeln die ärztliche Weiterbildung zumindest im Detail recht unterschiedlich.
Deshalb sollten sich Interessierte an die Ärztekammer wenden, in der sie Mitglied sind. Hier können sie erfragen, welche Voraussetzungen für welche Zusatzbezeichnung gelten, wie lange die ärztliche Weiterbildung dauert und ob eine Prüfung abgelegt werden muss oder nicht.
Die Fortbildungen werden von einem Arzt oder einer Ärztin mit gültiger Weiterbildungsbefugnis durchgeführt. Sie finden grundsätzlich während einer ganztägigen und hauptberuflichen Tätigkeit als Ärztin/Arzt statt und werden entsprechend vergütet.
Wer möchte, kann eine ärztliche Zusatzbezeichnung auch in Teilzeit erwerben. Allerdings geht das nur, wenn mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für die Fortbildung genutzt wird. Die Dauer der Weiterbildung verlängert sich entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Details legen die Landeärztekammern fest. Teilweise kann eine Zusatzbezeichnung auch ausschließlich über Kurse an Wochenenden und im Urlaub absolviert werden.
Die Psychotherapie zählt zu den beliebtesten Zusatzbezeichnungen in Deutschland.
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Voraussetzungen und Mindestanforderungen
Für die meisten Zusatzbezeichnungen ist eine Facharztausbildung Voraussetzung. Viele ärztliche Weiterbildungen setzen ein Gebiet voraus, das die Patientenversorgung beinhaltet. Andere Zusatzqualifikationen sind nur für bestimmte Facharztrichtungen möglich. Dies gilt beispielweise für die Kinder- und Jugend-Endokrinologie. Diese Zusatzweiterbildung können nur Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin erlangen. Für die Spezialisierung im Bereich Kinder- und Jugendorthopädie ist es Voraussetzung, den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie oder für Kinder- und Jugendchirurgie zu haben.
Generell gibt es für jede Zusatzbezeichnung Mindestanforderungen, die in der MWBO stehen. Diese dienen den Landesärztekammern als Orientierung für eigene verbindliche Voraussetzungen und Anforderungen. In der Regel wird am Ende der ärztlichen Weiterbildung eine Prüfung abgelegt. Wer möchte, kann mehrere Zusatzbezeichnungen erwerben.
Zusatzbezeichnungen: Dauer der Weiterbildung
Zusatzbezeichnung | Dauer | Voraussetzung |
|---|---|---|
Akupunktur | 200-stündiger Weiterbildungskurs | Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung |
Intensivmedizin | 18-monatige Weiterbildung in Intensivmedizin | Facharzt in Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie |
Manuelle Medizin | 320-stündigier Kurs, davon 120 Stunden Grundkurs und 200 Stunden Aufbaukurs | Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung |
Naturheilverfahren | 160-stündiger Weiterbildungskurs, 80 Stunden Fallseminare unter Supervision (alternativ: 6 Monate Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte) | Facharzttitel |
Sportmedizin | 240-stündiger Kurs (alternativ 6 Monate Weiterbildung in einem sportmedizinischen Institut), 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit | Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarer Patientenversorgung |
Info: Das Logbuch
Für die Dokumentation der Weiterbildungsinhalte wird das Logbuch benutzt. Es enthält alle während der Zeit der Weiterbildung erworbenen Kenntnisse. Dies gilt auch für Gespräche mit der oder dem Weiterbildenden. Die eingetragenen Inhalte werden von dem oder der Weiterbildenden bestätigt. Für die Zulassung zur Prüfung muss das Logbuch am Ende der Weiterbildung bei der Ärztekammer vorgelegt werden. Sobald alle Mindestanforderungen erfüllt sind und alle Kurse besucht wurden, kann sich die Ärztin, der Arzt für die Prüfung anmelden. Hierfür werden das ausgefüllte Logbuch, alle Weiterbildungszeugnisse und eventuelle Bescheinigungen über absolvierte Kurse benötigt.
Jede dieser Weiterbildungen findet im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit statt.
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Die häufigsten Zusatzbezeichnungen für Allgemeinmedizin
Zu den häufigsten Zusatzbezeichnungen für Allgemeinmediziner bzw. für Hausärzte gehören laut der Landesärztekammer Bayern folgende Spezialisierungen*.
- Naturheilverfahren
- Sportmedizin
- Akupunktur
- Chirotherapie
- Notfallmedizin
- Homöopathie
- Betriebsmedizin
- Psychotherapie
- Balneologie und Medizinische Klimatologie
- Sozialmedizin
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg weist in ihrer Statistik den Anteil an Ärzten beziehungsweise Ärztinnen mit Zusatzbezeichnungen aus. Laut den Zahlen aus dem Jahr 2021 waren in Baden-Württemberg 7.990 Ärztinnen mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin tätig. Davon waren mehr als 5.000 Männer. Fast ausgeglichen ist das Verhältnis zwischen den Geschlechtern bei der Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Hier stehen 1.394 Frauen 1.229 Männern gegenüber. Führend sind Ärztinnen bei der Zusatzbezeichnung Homöopathie mit 572 versus 423. Bei MedizinerInnen in Baden-Württemberg ebenfalls sehr beliebt ist die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin (2.101).
*Quelle: Allgemeinarzt-online
Welche Zusatzbezeichnungen für Ärzte und Ärztinnen gibt es?
Die Liste der Zusatzbezeichnungen ist lang – und sie wird ab und an sogar länger, wenn neue Zusatzbezeichnungen anerkannt und aufgenommen werden.
- 1.Ärztliches Qualitätsmanagement
- 2.Akupunktur
- 3.Allergologie
- 4.Andrologie
- 5.Balneologie und Medizinische Klimatologie
- 6.Betriebsmedizin
- 7.Dermatopathologie
- 8.Diabetologie
- 9.Ernährungsmedizin
- 10.Flugmedizin
- 11.Geriatrie
- 12.Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
- 13.Hämostaseologie
- 14.Handchirurgie
- 15.Immunologie
- 16.Infektiologie
- 17.Intensivmedizin
- 18.Kardiale Magnetresonanztomographie
- 19.Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie
- 20.Kinder- und Jugend-Gastroenterologie
- 21.Kinder- und Jugend-Nephrologie
- 22.Kinder- und Jugend-Orthopädie
- 23.Kinder- und Jugend-Pneumologie
- 24.Kinder- und Jugend-Rheumatologie
- 25.Klinische Akut- und Notfallmedizin
- 26.Krankenhaushygiene
- 27.Magnetresonanztomographie
- 28.Manuelle Medizin
- 29.Medikamentöse Tumortherapie
- 30.Medizinische Informatik
- 31.Naturheilverfahren
- 32.Notfallmedizin
- 33.Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
- 34.Orthopädische Rheumatologie
- 35.Palliativmedizin
- 36.Phlebologie
- 37.Physikalische Therapie
- 38.Plastische und Ästhetische Operationen
- 39.Proktologie
- 40.Psychoanalyse
- 41.Psychotherapie
- 42.Rehabilitationswesen
- 43.Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
- 44.Schlafmedizin
- 45.Sexualmedizin
- 46.Sozialmedizin
- 47.Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)
- 48.Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie
- 49.Spezielle Orthopädische Chirurgie
- 50.Spezielle Schmerztherapie
- 51.Spezielle Unfallchirurgie
- 52.Spezielle Viszeralchirurgie
- 53.Sportmedizin
- 54.Suchtmedizinische Grundversorgung
- 55.Transplantationsmedizin
- 56.Tropenmedizin
Zusatzbezeichnung Homöopathie wird gestrichen
Im Frühjahr 2022 wurde auf dem 126. Deutschen Ärztetag darüber abgestimmt, ob die Zusatzbezeichnung Homöopathie gestrichen werden soll. Eine große Mehrheit stimmte dem Antrag zu. Einige Landesärztekammern haben daraufhin die Zusatzbezeichnung aus ihrer Weiterbildungsordnung entfernt, andere hatten das bereits im Vorfeld getan (Bremen bereits 2020) und weitere führen die Zusatzbezeichnung nach wie vor. Für interessierte Ärztinnen und Ärzte ist es in diesem Bereich also besonders wichtig, die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer zu lesen.
Titelbild: iStock.com/Dean Mitchell
