Eine Alkoholsucht kann dazu führen, dass die Approbation entzogen wird
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Auch eine begangene Straftat bzw. ein laufendes Strafverfahren kann dazu führen, dass ein Arzt oder eine Ärztin die Approbation verliert oder sie vorübergehend stillgelegt wird. Das gilt vor allem für schwere Vergehen wie Tötungsdelikte, Körperverletzung oder Betrug.
Beispiele für solche Straftaten sind
ÄrztInnen müssen sich ein Leben lang fortbilden. Das wird mithilfe von sogenannten CME-Punkten gemessen und kontrolliert. Erfüllen MedizinerInnen die geltenden Fortbildungsvorschriften nicht, können sie ebenfalls die Zulassung verlieren.
Um anderen Menschen helfen zu können, müssen ÄrztInnen fit sein. Werden die MedizinerInnen jedoch krank und somit selbst zu PatientInnen, kann es sein, dass sie ihren Beruf nicht mehr gut genug ausüben können. Das gilt natürlich nicht bei einer Grippe oder einem Knochenbruch. Aber zum Beispiel schwere psychische Erkrankungen können dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte um ihre Approbation fürchten müssen. Wie bei allen genannten Beispielen muss auch hier im Einzelfall entschieden werden.
ÄrztInnen sind verpflichtet, sich gegen die Risiken, die ihr Beruf mit sich bringt, zu versichern. Tun sie das nicht und verfügen sie über keine Berufshaftpflichtversicherung, kann die Approbation auf Eis gelegt werden.
Eine Approbation zu entziehen ist ein schwerwiegender Eingriff. Er hat wirtschaftliche Folgen und letztlich kann er dazu führen, dass die berufliche Existenz des Mediziners vernichtet wird. Aus diesem Grund wird jeder Entzug einer Approbation genau abgewogen. Statt eines endgültigen Widerrufs kann auch ein Ruhen in Erwägung gezogen werden. Zudem können ÄrztInnen freiwillig ihre Approbation abgeben und später die Wiedererteilung beantragen.
Titelbild: iStock.com/Wavebreakmedia
Sabine Stahl
Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.
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