Weiterbildung zum Facharzt für Rechtsmedizin

Um Fachärztin oder Facharzt für Rechtsmedizin zu werden, ist ein absolviertes Medizinstudium Voraussetzung. Im Anschluss daran beginnt die Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte. Der Ablauf der Weiterbildung ist hier nachzulesen.

Weiterbildungsordnung und Aufteilung der Ausbildung

Die Weiterbildung zum Rechtsmediziner dauert insgesamt 60 Monate, wovon

  • sechs Monate in der Pathologie
  • sechs Monate in der Psychiatrie und Psychotherapie abgeleistet werden müssen.

Bis zu sechs Monate können zum Kompetenzerwerb in einem anderen Fachgebiet absolviert werden.

Inhaltlich gliedert sich die Weiterbildung in Teilbereiche, in denen jeweils Inhalte zum Erwerb von „kognitiver und Methodenkompetenz” sowie „Handlungskompetenz” vermittelt werden.Inhaltlich bietet die Weiterbildung ein breitgefächertes Spektrum an forensischen Kenntnissen und Fertigkeiten aus unterschiedlichen Fachgebieten.

 

Die Fachgebiete der Rechtsmedizin im Überblick

Während ihrer Ausbildung lernen Rechtsmediziner unter anderem folgende Fachgebiete kennen: 

  • Grundlegende kriminalistische Kenntnisse und Fertigkeiten wie die Arbeit an Tatorten, die Sicherung von biologischen Spuren, Ballistik und Waffenkunde sowie Grundlagen der operativen Fallanalyse
  • Rechtsmedizinische Obduktionstechnik, Methoden zur Einschätzung des Todeszeitpunktes, Interpretation von Verletzungsmustern, Methoden zur Sicherung von Asservaten, histopathologische Befundung, Dokumentation und Bewertung von Leichenschaubefunden und relevanten Befunden an Tat- und Fundorten, schriftliche Gutachtenerstellung
  • Klinisch-rechtsmedizinischer Untersuchungsablauf: Dokumentationstechniken, Weitervermittlung von Gewaltopfern an medizinische und psychosoziale Einrichtungen
  • Forensisch-toxikologische Untersuchungen, Pharmakokinetik und -dynamik von Alkohol, Drogen und zentralnervös wirksamen Medikamenten
  • Forensische Spurenkunde, molekulargenetische Untersuchungen, Entnahme und Asservierung des Untersuchungsmaterials, Interpretation der Ergebnisse von Spurenuntersuchungen
  • Identifizierung von Leichen, Altersdiagnostik bei Lebenden, molekulargenetische Untersuchungen
  • Fotodokumentation von Verletzungen und Leichenfunden, Interpretation der Befunde bildgebender Verfahren
  • Forensisch-psychiatrische Begutachtung, Intoxikationen
  • Verkehrsmedizinische Untersuchung, Feststellen der Aufhebung von Fahrsicherheit bzw. Fahreignung
  • Arztrecht und Arztethik, Rechte und Pflichten von Gutachtern, rechtliche Rahmenbedingungen, mündliche Gutachten bei Gericht

Nach Absolvierung aller Weiterbildungsinhalte ist noch eine Facharztprüfung bei der zuständigen Landesärztekammer abzulegen, um als Facharzt für Rechtsmedizin tätig sein zu dürfen. Im Anschluss bietet das Gebiet Rechtsmedizin zahlreiche Spezialisierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten.

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Stand: September 2020