Verdienst eines Kinderpsychologen

Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Die Fachärztin/der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie leistet eine anspruchsvolle und wichtige Arbeit, um das Wohlergehen der Jüngsten zu sichern. Daher stellt sich die Frage, wie die Ausführung dieser verantwortungsvollen Aufgaben vergütet wird.

Kinder- und Jugendpsychiatrie: Das verdient man

Ist ein Facharzt in einer öffentlichen Einrichtung (Krankenhaus, Klinik) angestellt, richtet sich sein jährliches Brutto-Einkommen nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Das Einstiegsgehalt als Assistenzarzt liegt dabei zwischen 61.000 und 78.000 Euro. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten bietet eine Anstellung im privatwirtschaftlichen Bereich, wo die Vergütung teils deutlich abweichen kann. Außerdem sind individuelle Vereinbarungen möglich, die außerhalb der Tarifverträge liegen.

Ein selbstständiger Facharzt in der psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche hatte 2015 einen Reinertrag von etwa 180.000 Euro im Jahr. Hiervon müssen noch Kosten und Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden, um das tatsächliche Einkommen eines Facharztes zu errechnen. Alternativ kann man als Facharzt auch in anderen Bereichen arbeiten, zum Beispiel bei Fachverlagen oder mit pädagogischen Aufgabenfeldern. Mehr dazu

Niederlassung als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Für Kinder- bzw. Jugendpsychiater und -psychotherapeuten kann es vielmals attraktiver sein, in einem Krankenhaus bzw. einer Klinik als in der eigenen Niederlassung zu arbeiten. Denn das Einkommen in dieser Facharzt-Gruppe gilt als verhältnismäßig gering, weshalb es zahlreiche Bestrebungen gibt, diese Situation zu verbessern. Das liegt nicht zuletzt daran, dass in den meisten Regionen Deutschlands ein Stopp für das Gründen neuer Niederlassungen existiert.

Nach Berechnungen der Krankenkassen entspricht nämlich der derzeitige Versorgungsgrad mit ambulanter Psychotherapie dem tatsächlichen Bedarf. Das heißt, dass in einer Region ausreichend Ärzte für die Patienten vorhanden sind. Allerdings werden an vielen Stellen kritische Stimmen lauter, dass dies nicht der Realität entspricht. So kommt es in fast allen Praxen zu umfangreichen Wartezeiten. Demnach könnte sich die Attraktivität einer Selbstständigkeit für die Fachärztin bzw. den Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in Zukunft verbessern, sobald eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen wird, denn ein großer Teil der niedergelassenen Fachärzte wird in Zukunft in Rente gehen.

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