Verdienst als Podologin bzw. Podologe

In unserer alternden Gesellschaft besteht ein großer Bedarf an Podologinnen und Podologen. Der ernstzunehmende Gesundheitsberuf fungiert in der Karriereplanung als Türöffner in die medizinische Fachwelt. Doch wie viel verdient ein Podologe? Der folgende Text liefert die Antwort.

Podologinnen und Podologen: Verdienst und Einkommen

Die Tätigkeit von Podologinnen und Podologen kann sehr vielfältig sein. Daher gibt es – trotz der großen Zahl an Fachkräften – nur wenige valide Daten zum Einkommen und der Vergütung. Tarifliche Eingruppierungen sind im Vergleich mit anderen Gesundheitsfachberufen sehr ungewöhnlich.

Viele Fußpflegeexperten entscheiden sich daher für eine freiberufliche Tätigkeit. Als Anhaltspunkt für die unternehmerische Planung können die Vergütungssätze der Krankenversicherer herangezogen werden. Diese richten sich nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sowie dem Heil- und Hilfsmittelverordnungsgesetz. Die genauen Sätze können sich von Bundesland zu Bundesland und von Versicherer zu Versicherer geringfügig unterscheiden. So betrugen die Sätze im Jahr 2019:

  • Nagelbearbeitung an einem Fuß: 15,68 Euro
  • Nagelbearbeitung an beiden Füßen: 20,69 Euro
  • Hornhautabtragung an einem Fuß: 15,68 Euro
  • Hornhautabtragung an beiden Füßen: 21,95 Euro
  • Podologische Komplexbehandlung an beiden Füßen: 37,78 Euro

Grundsätzlich gilt die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenversicherern als fordernd, wenn man seine unternehmerische Tätigkeit allein darauf stützt. So dürfen beispielsweise bei einer Teilamputation des Fußes auch nur entsprechend abgesenkte Vergütungen in Rechnung gestellt werden. Viele Selbstständige wünschen sich daher mehr Spielraum für die Versorgung ihrer PatientInnen.

Bei PrivatpatientInnen oder SelbstzahlerInnen kann man natürlich eigene Vergütungssätze festlegen, wobei auch die Privatversicherer sich hinsichtlich einer Kostenübernahme grob an den Standards der gesetzlichen Krankenversicherer orientieren. An diesen Beispielen wird ersichtlich, dass eine selbstständige Podologin bzw. ein selbstständiger Podologe solche oftmals zeitaufwendigen Überlegungen in seine unternehmerische Tätigkeit einplanen muss.

Selbstständigkeit: Als Podologin oder Podologe auf eigenen Füßen stehen

Existenzgründungen sind in der Podologie weit verbreitet. Möglich sind dabei Modelle im Haupt- und im Nebenerwerb. Beim Verband Deutscher Podologen e.V. (VDP) sowie dem Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V. kann man sich gezielt mit Kolleginnen und Kollegen über das eigene Vorhaben austauschen.

Podologische Fachkräfte können ebenso einen Quereinstieg in die Kosmetikbranche wagen, um mit Zusatzverkäufen ihre Einnahmen zu erhöhen. Dabei handelt es sich zumeist um gewerbliche Absichten, sodass bei einer Erweiterung des eigenen Angebots auf steuerliche Aspekte geachtet werden sollte. Zudem kann man als erfahrene Podologin bzw. erfahrener Podologe neben der freien Arbeit als Heilmittelerbringer einen Job als Lehrkraft an podologischen Bildungseinrichtungen erhalten. 

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Stand: Dezember 2020