Wie wird man Podologin oder Podologe?

Die Podologie ist ein geschützter Beruf und darf nur von geprüften Fachkräften ausgeübt werden. Der Fachbereich verfügt über sein eigenes Gesetz, das die Berufsausübung und die Inhalte der Ausbildung regelt. Wer sich beruflich neu orientieren will, kann als Podologin oder Podologe eine vielversprechende Karriere starten. Weitere Infos hier.

Ausbildung als Podologin oder Podologe

Im Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz PodG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) sind die Inhalte und Tätigkeitsbereiche klar definiert. Die Ausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht von mindestens 2.000 Stunden, zudem 1.000 Stunden explizit fachpraktische Ausbildung. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Sie umfasst unter anderem folgende Fächergruppen:

  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Psychologie, Pädagogik und Soziologie
  • Grundlagen der podologischen Behandlung
  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Podologische Behandlungsmaßnahmen

Außerdem sind die podologischen Materialien und Hilfsmittel ein wichtiger Inhalt. Sobald die Ausbildung in vollem Umfang absolviert, alle Prüfungen bestanden und ein Antrag an die zuständige Behörde gestellt wurde, stellt diese die erforderliche Erlaubnisurkunde aus.

Studium ohne Abitur? Podologie-Ausbildung als Alternative zum Schulbesuch

Die Podologie-Ausbildung kann ein bedeutender Schritt für die eigene Karriereplanung sein. Wer beispielsweise von einem Studium träumt, aber kein Abitur besitzt, sollte über eine Ausbildung in der anerkannten medizinischen Fußpflege nachdenken. An manchen Instituten erwirbt man mit dem Abschluss auch das Fachabitur. Anschließend bietet sich zum Beispiel ein Studium zur Gesundheitsmanagerin oder zum Gesundheitsmanager an. Dieses Vorgehen hat für junge Absolventen einige Vorteile:

  • Geldverdienen: Man kann während des Studiums bereits Geld als Fachkraft verdienen.
  • Dauer der Ausbildung: Die Gesamtdauer der Ausbildung verkürzt sich.
  • Plan B: Wer das Studium abbricht, kann einfach wieder arbeiten.
  • Grundqualifikation: Einzelne Inhalte können von der Hochschule anerkannt werden.
  • Steuerliche Vorteile: Das Studium lässt sich steuerlich voll absetzen.

Da auch ein Erststudium mit abgeschlossener Berufsausbildung als Zweitausbildung gilt, gibt es einen großen Vorteil für Studierende mit Berufserfahrung: Die Kosten für die Erstausbildung können nur als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Hier gilt ein Höchstbetrag von 6.000 Euro im Jahr (Stand: 2020).

Bei einer Zweitausbildung gelten diese dagegen als Werbungskosten, was nicht limitiert ist. Wer also nach der Realschule eine Lehre als Podologin oder Podologe beginnt, kann theoretisch genauso schnell zur Fachhochschulreife gelangen wie ein klassischer Besucher eines Oberstufengymnasiums – und hat darüber hinaus neben der Hochschulzugangsberechtigung eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Tasche und steuerliche Vorteile. 

Bildquelle: iStock.com/Highwaystarz-Photography

Stand: Dezember 2020