So wird man ein Kunsttherapeut

Das Berufsbild der Kunsttherapeutin bzw. des Kunsttherapeuten ist nicht nur spannend, sondern auch sehr anspruchsvoll. Es gibt zwar keinen gesetzlichen Schutz der Berufsbezeichnung, trotzdem sollte die Kunst- und Kulturtherapie nur von erfahrenem Fachpersonal angewendet werden. Ein Überblick zu den Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Gestaltungstherapie folgt hier.

Worauf sollte man bei der Ausbildung achten?

Für die Ausbildung in der Kunsttherapie stehen viele verschiedene Wege offen. Der Deutsche Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie (DFKGT) empfiehlt eine breit angelegte und fundierte Ausbildung. Sie sollte mindestens den Standards des Verbands entsprechen oder durch ein staatlich anerkanntes Hochschulstudium gesichert werden. Nur dann entspricht ihre Qualifikation dem Niveau anderer Beschäftigter des Gesundheitswesens wie beispielsweise der von Ergotherapeuten oder Pflegekräften.

Das ist wichtig, wenn man in einer medizinischen Einrichtung oder als Freiberufler Erfolg haben will. Nichtstandardisierte Ausbildungen führen in der Regel zu keiner solchen Anerkennung. Hier steht aber immer noch die gewerbliche Tätigkeit offen, zum Beispiel als Businesscoach oder im konzeptionellen Bereich. Der DFKGT hat eine eigene Ausbildungskommission gebildet, die sich um die Belange des beruflichen Nachwuchses in der Kunst- und Gestaltungstherapie kümmert.

Auf ihrer Internetseite hat die Ausbildungskommission eine Liste zu seriösen Ausbildungsinstituten veröffentlicht. Der Trend geht – wie bei allen Gesundheitsberufen – zunehmend in Richtung Akademisierung. Anders als beispielsweise in der Physiotherapie ist unklar, ob es einen Bestandsschutz für nicht-akademisch tätiges Fachpersonal geben wird. Daher empfiehlt sich eine laufende Fort- und Weiterbildung. Man kann sowohl einen grundständigen Bachelor erwerben oder den Master machen, der den ersten Hochschulabschluss ergänzt. Es existiert keine einheitliche Ausbildung.

Man sollte sich daher vor Studienbeginn genau über die Inhalte informieren. Manchmal können auch Studiengänge mit alternativer Bezeichnung zum Ziel führen. Beispielsweise werden Begriffe wie „Performative Künste“ oder „Bildnerisches Gestalten und Therapie“ verwendet. Studiengänge der Theater- und Kunstpädagogik sind sehr eng mit der Kunsttherapie verwandt.

Voraussetzungen und Inhalte

Aus rechtlicher Sicht sind keine bestimmten Voraussetzungen für die Berufsausübung in der Kunsttherapie vorgegeben. Hochschulen bestehen natürlich auf einer entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung. Das ist üblicherweise mit dem (Fach-)Abitur gegeben, aber auch Fachwirt- oder Meisterabschlüsse sowie mehrjährige Berufserfahrung können zum Studium berechtigen.

Von den Instituten werden oft ein Mindestalter, eine gewisse Persönlichkeitsreife und ein lupenreines Führungszeugnis gefordert. Zusätzlich sind ein hohes Maß an psychischer Stabilität und Leistungsbereitschaft für die Tätigkeit als Kunsttherapeutin bzw. Kunsttherapeut erforderlich.

Bildquelle: iStock.com/hhl3271

Stand: August 2021