Anästhesie­technischer Assistent: Ausbildung

So wird man ATA

Die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten, kurz ATA, ist anspruchsvoll und erfordert Präzision und Empathie. Wie die Ausbildung abläuft, welche Inhalte vermittelt werden und ob es eine Ausbildungsvergütung gibt, erfahren Interessierte hier.

Anästhesietechnischer Assistent: Ausbildung und die Voraussetzungen dafür

Wer sich für den Beruf des anästhesietechnischen Assistenten oder der anästhesietechnischen Assistentin (ATA) interessiert, auf den wartet eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in Klinken und Krankenhäusern. Schließlich unterstützen ATA während teils kritischer Eingriffe im OP die Fachärzte für Anästhesie und sind somit für das Wohl der Patienten und Patientinnen mit verantwortlich.

Um den Beruf der oder des ATA zu erlernen, ist deshalb eine anspruchsvolle, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nötig, in der der Auszubildende oder die Auszubildende alle notwendigen Fähigkeiten aus dem Bereich Anästhesie erlernt. Hierzu gehören zum Beispiel die Betreuung der Patientin oder des Patienten vor der Operation sowie die Vorbereitung des Operationssaales für den bevorstehenden Eingriff, etwa durch die Kontrolle von Beatmungsgeräten.

Neben der Assistenz vor und während einer Narkose gehört auch das Thema Hygiene zur Aufgabe eines ATA. Das bedeutet, dass eine Anästhesietechnische Assistentin oder ein Anästhesietechnischer Assistent während der Ausbildung nicht nur vieles zum Thema Narkose bzw. Anästhesie erlernt, sondern auch zum Thema Sterilisation von Instrumenten oder Arbeitsflächen.

Die ATA-Ausbildung ist seit dem 1. Januar 2022 durch das ATA-OTA-Gesetz und die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) bundesweit einheitlich geregelt und dauert in Vollzeit drei Jahre. Alternativ zur Vollzeit-Ausbildung kann die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten auch in Teilzeit absolviert werden; die Ausbildungsdauer verlängert sich dann entsprechend auf bis zu fünf Jahre.

Um sich für einen Ausbildungsplatz zu bewerben, sollte der oder die Interessierte einen Realschulabschluss oder einen höheren Schulabschluss vorweisen können. In Ausnahmefällen ist die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten bzw. zur Anästhesietechnischen Assistentin auch mit Hauptschulabschluss möglich. In diesem Fall gilt eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung. Alternativ dazu kann eine mindestens einjährige Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder der Altenpflegehilfe als Zugangsvoraussetzung nachgewiesen werden.

Inhalte der Ausbildung zum anästhesietechnischen Assistenten

Die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin oder zum Anästhesietechnischen Assistenten ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil untergliedert.

Theoretischer und praktischer Unterricht an der Schule: mindestens 2.100 Stunden. Die Inhalte sind in der Anlage 1 der ATA-OTA-APrV bundeseinheitlich als Kompetenzschwerpunkte festgelegt und umfassen unter anderem: Patientensicherheit, hygienisches Arbeiten, den Umgang mit medizintechnischen Geräten aus dem Bereich Anästhesie, die fachkundige Betreuung von PatientInnen vor und während einer Narkose, Schmerztherapie, Patiententransporte sowie das Verhalten in kritischen Situationen und Notfällen.

Praktische Ausbildung in Einrichtungen: mindestens 2.500 Stunden, davon mindestens 400 Stunden Wahlpflichteinsätze (mit mindestens 200 Stunden je gewählter Disziplin, z. B. Gefäßchirurgie, Augenchirurgie, HNO, Kinderanästhesie). Hinzu kommt ein Pflegepraktikum von 120 Stunden auf einer chirurgischen Station. Die genauen Pflichteinsatzbereiche und deren jeweilige Mindeststundenzahl sind in Anlage 2 der ATA-OTA-APrV geregelt.

Um die ATA-Ausbildung beginnen zu können, gelten bundesweit folgende Voraussetzungen für alle Auszubildenden:

  • die gesundheitliche Eignung des oder der Auszubildenden (in der Regel bescheinigt durch einen Betriebsarzt),
  • ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger, erfolgreich absolvierter Schulabschluss,
  • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung,
  • der Hauptschulabschluss oder ein als äquivalent anerkannter Schulabschluss, ergänzt durch:
    • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, oder
    • eine mindestens einjährige Ausbildung im Bereich Krankenpflegehilfe bzw. Altenpflegehilfe, oder
    • eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung, die zur Tätigkeit als KrankenpflegehelferIn berechtigt.

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Stand August 2026