Anästhesie­technischer Assistent: Ausbildung

So wird man ATA

Die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten, kurz  ATA, ist anspruchsvoll und erfordert Präzision und Empathie. Wie die Ausbildung abläuft und welche Inhalte vermittelt werden und ob es eine Ausbildungsvergütung gibt, erfahren Interessierte hier.

Anästhesietechnischer Assistent: Ausbildung und die Voraussetzungen dafür

Wer sich für den Beruf des anästhesietechnischen Assistenten oder der anästhesietechnischen Assistentin (ATA) interessiert, auf den wartet eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in Klinken und Krankenhäusern. Schließlich unterstützen ATA während teils kritischer Eingriffe im OP die Fachärzte für Anästhesie und sind somit für das Wohl der Patienten und Patientinnen mit verantwortlich.

Um den Beruf der oder des ATA zu erlernen, ist deshalb eine anspruchsvolle, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung nötig, in der der Auszubildende oder die Auszubildende alle notwendigen Fähigkeiten aus dem Bereich Anästhesie erlernt. Hierzu gehören zum Beispiel die Betreuung des Patienten oder Patientin vor der Operation sowie die Vorbereitung des Operationssaales für den bevorstehenden Eingriff etwa durch die Kontrolle von Beatmungsgeräten.

Neben der Assistenz vor und während einer Narkose gehört auch das Thema Hygiene zur Aufgabe eines ATA. Das bedeutet, dass ein anästhesie-technischer Assistent oder eine anästhesie-technische Assistentin während der Ausbildung nicht nur Vieles zum Thema Narkose bzw. Anästhesie erlernt, sondern auch zum Thema Sterilisation von Instrumenten oder Arbeitsflächen.

Die ATA-Ausbildung selbst dauert in der Regel drei Jahre (nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft). Alternativ zur Vollzeit-Ausbildung kann die Ausbildung zum anästhesietechnischen Assistenten auch in Teilzeit absolviert werden. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend auf bis zu fünf Jahre. 

Um sich für einen Ausbildungsplatz zu bewerben, sollte der Interessierte einen Realabschluss oder einen höheren Schulabschluss vorweisen können. In Ausnahmefällen ist die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistentin bzw. zur anästhesietechnischen Assistenten auch mit Hauptschulabschluss möglich. in diesem Fall gilt eine mindestens zweijährige Berufsausbildung mit erfolgreichem Abschluss als Voraussetzung für die Ausbildung. Alternativ dazu kann eine mindestens einjährige Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder der Altenpflegehilfe als Zugangsvoraussetzung nachgewiesen werden.

Inhalte der Ausbildung zum anästhesietechnischen Assistenten

Die Ausbildung zur anästhesietechnischen Assistentin oder zum anästhesietechnischen Assistenten ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil untergliedert. Der theoretische Unterricht dauert Minimum 1.600 Stunden. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 3.000 Stunden. Davon erfolgen Teile in Pflicht- oder in Wahlpflichtfächern. Der gesamte praktische Teil der Ausbildung wird von fachkundigem Personal beaufsichtigt und findet in einem Krankenhaus oder einem Klinikum statt.

Um die Anästhesietechnischer-Assistent-Ausbildung beginnen zu können, listet die Deutsche Krankenhausgesellschaft folgende Voraussetzungen für alle Auszubildenden auf:

  • Die gesundheitliche Eignung des oder der Auszubildenden (bescheinigt wird das in der Regel durch einen Betriebsarzt)
  • Ein Realschulabschluss oder einen gleichwertigen, erfolgreich absolvierten Schulabschluss
  • Der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung
  • Der Hauptschulabschluss oder ein als äquivalent anerkannter Schulabschluss, ergänzt durch 
    • eine Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, die erfolgreich beendet wurde oder
    • eine nach Landesrecht geregelte, mindestens einjährige Ausbildung im Bereich Krankenpflegehilfe bzw. Altenpflegehilfe oder
    • eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung, welche die Erlaubnis als KrankenpflegehelferIn zu arbeiten erteilt.

Die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung zum ATA

Die Inhalte der theoretischen Ausbildung zum anästhesietechnischen Assistenten sind laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft in vier Bereiche unterteilt. Bei den Kernaufgaben, die jeder ATA lernen muss, geht es vor allem um das Thema Hygiene im OP, um Wissen rund um technische Geräte aus dem Bereich Anästhesie, die richtige Betreuung von Patienten und Patientinnen vor und während einer Narkose sowie Wissen zu Notfallsituationen in einem Klinikum bzw. während eines Eingriffs,

1. Kernaufgaben eines ATA (Unterrichtsumfang: 242 Stunden)

  • Hygienische Arbeitsweisen in Operationssälen kennenlernen und einüben
  • Vorbereitung, Bedienung und Nachbereitung von medizinisch-technischen Geräten aus dem Bereich Anästhesie
  • Fachkundige Begleitung und Betreuung von Patienten und Patientnnen vor und während einer Narkose 
  • Adäquate Umsetzung einer Schmerztherapie, Planung und strukturierte Umsetzung von Patiententransporten
  • Geeignete Maßnahmen für kritische Situationen und Katastrophenfällen im Rahmen einer Anästhesie

2.Spezielle Aufgaben von ATA (893 Stunden)

  • Planung und strukturierte Ausführung der Assistenz während einer Anästhesie
  • Assistenz in der Ambulanz oder Notfallaufnahme (Diagnostik und Therapie)
  • Assistenz im Tätigkeitsfeld Endoskopie (Diagnostik und Therapie)
  • Aufbereitung medizinischer Produkte in der zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA)
  • Im Tätigkeitsfeld Operationsdienst mitwirken

3.Ausbildungs- und Berufssituationen von ATA (144 Stunden)

  • Kommunizieren, beraten und anleiten
  • Entwicklung des beruflichen Selbstverständnisses, Reflektion und Bewältigung beruflicher Anforderungen
  • Arbeit, Verhalten und Kommunikation in Gruppen und Teams
  • Die eigene berufliche Fort- und Weiterbildung planen, durchführen und evaluieren

4.Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen (161 Stunden)

  • Ausrichtung des beruflichen Handelns an rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Ausrichtung des beruflichen Handelns an den jeweiligen Qualitätskriterien
  • Wirtschaftliche und ökologische Prinzipien in das berufliche Handeln einbeziehen
  • Einbeziehung gesellschaftlichen Kontextes in berufliches Handeln

Der praktische Teil jeder ATA-Ausbildung umfasst die folgenden Inhalte:

1.Pflichtfachgebiete

  • Abdominalchirurgie (400 Stunden)
  • Traumatologie oder Orthopädie (300 Stunden)
  • Gynäkologie/Kreißsaal oder Urologie (300 Stunden)

2. Wahlpflichtfachgebiete (600 Stunden Mindestdauer, davon für jedes Fachgebiet zumindest 200 Stunden)

  • Gefäßchirurgie
  • Augenchirurgie
  • HNO
  • Thoraxchirurgie
  • Neurochirurgie
  • Anästhesie bei Kindern
  • Aufwachraum

3. Weitere Pflichteinsatzgebiete

  • Ambulantes Operieren gemäß § 115b SBG V (200 Stunden)
  • Ambulanz oder Notfallaufnahme (250 Stunden)
  • Zentralsterilisation (120 Stunden)
  • Schmerzambulanz (80 Stunden)
  • Endoskopie (200 Stunden)
  • Operationsdienst (150 Stunden)
  • Pflegepraktikum, absolviert auf einer Krankenstation eines Fachgebietes der Chirurgie (100 Stunden)
  • Frei verfügbare Ausbildungszeit für die zuvor genannten Fachbereiche (300 Stunden)

Insgesamt umfasst der theoretische Teil der ATA-Ausbildung rund 1.600 Stunden, die praktische ATA-Ausbildung beläuft sich auf rund 3.000 Stunden.

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