Pflegekompetenzgesetz

Lauterbach: „Pflege darf aktuell weniger als sie kann“

Eine junge Pflegefachkraft unterhält sich mit einer älteren Patientin.
Sabine Stahl | 20.12.2023 | Lesedauer: 3 Minuten

Das neue Pflegekompetenzgesetz sieht eine umfassende Aufwertung des Berufes vor, inklusive zusätzlicher Kompetenzen für Fachkräfte. Der Pflegerat ist begeistert.

Das Gesundheitssystem steht aufgrund des grassierenden Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung vor riesigen Herausforderungen. Um diese zu bewältigen sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Eine wichtige davon heißt: Die Kompetenzen von Pflegekräften zu stärken, um zum einen den Beruf attraktiver zu machen und zum anderen, um die vielen Aufgaben besser zu verteilen.

Dies soll im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes geschehen, dessen Eckpunkte nun von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgestellt wurden. Alle genannten Punkte sind aus Sicht des Deutschen Pflegerats e.V. ein Schritt in die richtige Richtung. Der Interessensverband sieht in dem neuen Gesetz eine Stärkung des Berufs und vor allem eine nie dagewesene Wertschätzung.

Die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes im Überblick

Karl Lauterbach hat seine Pläne zur Stärkung der Pflegeberufe präsentiert inklusive Erweiterung der Kompetenzen und einem für Deutschland neuen Berufsbild.

  1. 1.
    Ausgebildete Pflegefachpersonen sollen laut dem Gesetz in Zukunft mehr Kompetenzen in der häuslichen Krankenpflege erhalten. Das beinhaltet perspektivisch auch die Verordnung von Leistungen der häuslicher Pflege (z. B. Wundversorgung, Salben oder Katheter)
  2. 2.
    Pflegefachpersonen sollen künftig bei allen Pflege- und Hilfsmitteln deren Notwendigkeit attestieren können
  3. 3.
    Fachkräfte aus der Langzeitpflege sollen zudem in den Prozess der Begutachtung einbezogen werden, in dessen Rahmen entschieden wird, ob und wie stark eine Person pflegebedürftig ist
  4. 4.
    Ein neues Berufsbild soll entstehen: die Advanced Practice Nurse
  5. 5.
    Die Pflege bekommt eine zentrale berufsständische Vertretung

Der Deutsche Pflegerat spricht von wegweisenden Änderungen

„Die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes sind wegweisend für die Zukunft der Pflege. Der vorgeschlagene Ansatz ist in allen Punkten richtig. Wenn diese Schritte umgesetzt werden, wäre dies ein Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Anerkennung der Kompetenzen der beruflich Pflegenden, wie es in Deutschland bisher noch nicht der Fall war. Jeder einzelne Punkt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Beeindruckend ist die neue Haltung des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflege."

Was ist eine Advanced Practise Nurse?

Bereits im Koalitionsvertrag ist die Stärkung des Pflegeberufes verankert inklusive einem neuen Berufsbild, der Community Health Nurse. In den neuen Eckpunkten ist nun von der Advanced Practise Nurse (kurz APN) die Rede. Dieses Berufsbild ist etwas weiter gefasst und schließt die Community Health Nurses mit ein.

Beide Berufe sind im angelsächsischen Sprachraum bereits bekannt und werden im Rahmen einer pflegerischen Hochschulausbildung erlernt. Das Besondere an der APN-Ausbildung ist, dass ihr Abschluss auf Masterniveau „zur eigenverantwortlichen und selbständigen Ausübung von Heilkunde befähigt“ – so steht es in den Eckpunkten des Gesetzes. „Auch weitergehende Befugnisse im Rahmen der Verordnung von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln und ggf. von bestimmten Arzneimitteln.“

Bereits jetzt gibt es in Deutschland Hochschulen, die den Studiengang anbieten, etwa in Frankfurt am Main oder in Hamburg. Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege sowie einschlägige Berufserfahrung. Wer kein Abitur oder keine Fachhochschulreife hat, kann dies oft durch zusätzliche Berufserfahrung kompensieren.

Titelbild: iStock.com/FatCamera

Autor

Sabine Stahl

Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.

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