Als Gastarzt nach Deutschland

Als ausländischer Arzt in Deutschland arbeiten? So geht es

Fünf Ärztinnen und Ärzte blicken in die Kamera und lächeln.
5.4.2022 | Lesedauer: 5 Minuten

Ausländische Ärzte und Ärztinnen haben in Deutschland gute Berufsaussichten. Was sie tun müssen, um hierzulande arbeiten zu können, steht im folgenden Text.

Anteil an ausländischen ÄrztInnen bei 15 Prozent

Fast 60.000 der in Deutschland arbeitenden Ärzte und Ärztinnen stammen aus dem Ausland. Das entspricht rund 15 Prozent. Tendenz steigend. Allein im Jahr 2019 wuchs die Zahl nach Angaben der Bundesärztekammer um rund 3.800. Ein Großteil der hierzulande lebenden Mediziner und Medizinerinnen kommt aus der EU oder aus dem europäischen Raum.

Die meisten ausländischen Ärzte stammen aus:

  • Rumänien (4.785)
  • Syrien (4.732)
  • Griechenland (3.216)
  • Österreich (2.736)
  • Polen (2.163)
  • Bulgarien (1.834)
  • Ungarn (1.834)
  • Italien (1.618)

Deutschland braucht Ärzte aus dem Ausland

Bereits seit den Sechzigerjahren steigt die Zahl der in Deutschland berufstätigen ÄrztInnen kontinuierlich an. Aktuell arbeiten mehr als 400.000 MedizinerInnen in deutschen Kliniken, Krankenhäusern und Reha-Zentren, Arztpraxen und Gesundheitszentren oder Senioren- und Krankenpflegeeinrichtungen. Um das hohe Niveau der ärztlichen Versorgung in Deutschland beibehalten zu können, braucht das hiesige Gesundheitssystem dringend die Unterstützung von MedizinerInnen aus dem Ausland.

Denn trotz des stetigen Wachstums bei der Zahl der Ärzte warnen Experten vor einem drohenden Ärztemangel. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr MedizinerInnen in Teilzeit arbeiten. Zum anderen führt der demografischen Wandel zu mehr älteren Menschen und damit einhergehend auch zu einem größeren Bedarf an ÄrztInnen. Gleichzeitig gehen aufgrund dessen auch mehr Mediziner bald in Rente.

Ärzte sitzen an einem Tisch, auf dem Röntgenbilder liegen.

Rund 15 Prozent aller ÄrztInnen in Deutschland stammen aus dem Ausland.

Die Approbation als wichtigste Voraussetzung

Wer in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, muss sich auf einige Formalitäten sowie ein anspruchsvolles Anerkennungsverfahren einstellen – und er oder sie muss die deutsche Sprache lernen. Unterstützung finden Interessierte sowohl bei den Ärztekammern also auch bei Initiativen wie dem Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Europäischen Union.

Die deutsche Approbation, also die staatliche Zulassung als Arzt in Deutschland, ist für ausländische MedizinerInnen das wichtigste Dokument. Um diese zu bekommen, sind fachliche und persönliche Qualifikationen notwendig. Die Kriterien sind staatlich festgelegt und unterscheiden sich teilweise je nach Herkunftsland.

Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation

Alle ausländischen MedizinerInnen, die in Deutschland arbeiten möchten, müssen Folgendes nachweisen:

  • abgeschlossenes Studium der Medizin aus einem Land der EU, des EWR oder der Schweiz ODER abgeschlossene ärztliche Ausbildung (der deutschen gleichwertig) aus einem Drittstaat ODER erfolgreich absolvierte Kenntnisprüfung in Deutschland
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 und Fachsprache auf dem Niveau C1
  • Würdigkeit und Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs

Auch ÄrztInnen, die ihr Medizinstudium in der EU, in einem Land des EWR oder in der Schweiz abgeschlossen haben, müssen eine deutsche Approbation beantragen, bekommen sie aber in der Regel ohne weitere Bedingungen. Ist der Qualifikationsnachweis jedoch älter als die Zugehörigkeit des Herkunftslandes zur EU, ist für den Nachweis der Gleichwertigkeit in manchen Fällen eine Eignungsprüfung abzulegen. Die mündlich-praktische Eignungsprüfung mit Patientenvorstellung erfolgt an einem Tag.

Für die Anerkennung der fachlichen Qualifikation aus einem Drittstaat gibt es zwei Wege:

  1. 1.
    die Feststellung der Gleichwertigkeit über ein Gutachterverfahren
  2. 2.
    der Start in die Praxis mit einer auf zwei Jahre befristeten Berufserlaubnis, die ausreichend Zeit gewährt, um sich auf die Kenntnisprüfung für die Approbation vorzubereiten

*Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

Drei Ärzte stehen mit verschränkten Armen nebeneinander.

Ohne Approbation können Ärzte in Deutschland nicht eigenverantwortlich arbeiten.

Die Gleichwertigkeit des Studiums muss geprüft werden

ÄrztInnen aus einem Drittstaat können ihre Approbation über ein Gutachterverfahren erlangen. Die Behörden des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird, beurteilen die Qualifikation in Zusammenarbeit mit der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG).

In der sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung wird festgestellt, ob es wesentliche Unterschiede im Kenntnisstand der oder des Antragstellenden im Vergleich zur ärztlichen Ausbildung in Deutschland gibt. Gibt es diese und können diese Unterschiede nicht ausgeglichen werden wie beispielsweise durch erlangte Berufserfahrung, ist eine Kenntnisprüfung nötig.

Ablauf der Kenntnisprüfung

Die mündlich-praktische Kenntnisprüfung dauert üblicherweise 60 bis 90 Minuten. Dabei müssen ÄrztInnen aus Drittstaaten ihre Fähigkeiten in den Fächern Innere Medizin und Chirurgie nachweisen. Zudem sind Fragestellungen der klinischen Pharmakologie, Notfallmedizin und bildgebender Verfahren sowie Strahlenschutz und rechtliche Aspekte der ärztlichen Berufsausübung relevant. Bestehen die Unterschiede in der Ausbildung in einem bestimmten Bereich, kann auch speziell dieser als prüfungsrelevant eingestuft werden.

MedizinerInnen, die die Kenntnisprüfung erfolgreich bestehen, haben nachgewiesen, dass ihr Ausbildungsstand gleichwertig mit dem der ärztlichen Ausbildung in Deutschland ist. Sie erhalten die Approbation und dürfen ihren Beruf in Deutschland eigenverantwortlich und ohne Einschränkungen ausüben. Bestehen sie nicht, können sie die Kenntnisprüfung maximal zweimal wiederholen.

Verschiedene Institute bereiten auf die Kenntnisprüfung in Deutschland vor, mit dem Suchbegriff Kenntnisprüfung Ärzte sind diese für jedes Bundesland schnell online in den IQ Landesnetzwerken zu finden.

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Alternativer Einstieg dank befristeter Berufserlaubnis

Der Einstieg mit einer Berufserlaubnis bietet für ausländische Ärzte, die in Deutschland arbeiten wollen, eine praxisorientierte Möglichkeit, an eine Approbation zu kommen. Die Berufserlaubnis ist auf zwei Jahre beschränkt und gilt in der Regel nur in dem Bundesland, in dem sie ausgestellt wurde. Meist gibt es darüber hinaus weitere Auflagen wie die Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten oder Einsatzorte.

Mit einer befristeten Berufserlaubnis dürfen ausländische Ärzte in Deutschland nur unter Aufsicht eines approbierten Kollegen oder einer Kollegin arbeiten. Diese Regelung bietet eine gute Möglichkeit, das eigene praktische Wissen zu demonstrieren und sich gleichzeitig auf die Kenntnisprüfung für die Approbation vorzubereiten.

Die Approbation sollte direkt mit der Berufserlaubnis beantragt werden, spätestens ein Jahr vor deren Ablauf. Hier gibt es den entsprechenden Antrag als PDF.

Approbation versus Berufserlaubnis – wo liegt der Unterschied?

Folgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen Approbation und Berufserlaubnis

Approbation

Berufserlaubnis

unbefristet gültig

befristet auf maximal zwei Jahre

bundesweit gültig

beschränkt auf ein Bundesland

berechtigt zur selbstständigen Ausübung des Berufes

berechtigt zur Ausübung des Berufes unter Aufsicht eines approbierten Arztes

ohne Nebenbestimmungen

meist mit Nebenbestimmungen wie Beschränkung auf eine bestimmte Tätigkeit und Beschäftigungsstelle

Checkliste für ausländische Ärzte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten wollen

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt aus einem Drittstaat in Deutschland arbeiten wollen, brauchen Sie eine Approbation. Bei der Beantragung hilft Ihnen folgende Checkliste. Sie beinhaltet alle Unterlagen, die Sie benötigen:

  1. 1.
    Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
  2. 2.
    Eheurkunde bei Namensänderung durch Heirat
  3. 3.
    Lebenslauf
  4. 4.
    Zeugnisse wie Diplom oder Berufsurkunde
  5. 5.
    Belege für Inhalt und Dauer der Ausbildung etwa Diploma Supplement oder Transcript of Records (ToR)
  6. 6.
    Arbeitszeugnisse
  7. 7.
    Nachweis, dass Sie in Ihrem Herkunftsland als Ärztin, als Arzt arbeiten dürfen

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz wohnen, belegen Sie Ihre Absicht, in Deutschland zu arbeiten. Dafür eigenen sich Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder ein Antrag auf ein Einreisevisum zur Erwerbstätigkeit. Als Nachweis Ihrer persönlichen Eignung dient ein Führungszeugnis aus Deutschland und aus Ihrem Herkunftsland, das nicht älter ist als drei Monate.

Ärztliche Atteste aus Deutschland und aus Ihrem Herkunftsland, die nicht älter als drei Monate sind, gelten als Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung.

Mit Sprachnachweisen, die Sie häufig auch erst nach der Antragsstellung abgeben können, belegen Sie allgemeine Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und spezielle Kenntnisse der Fachsprache auf dem Niveau C1. Die Plattform IMED-KOMM, das Goethe-Institut oder die Deutsche Welle gehören zu den Anbietern kostenloser Deutschkurse.

Visum beantragen

Als Angehörige oder Angehöriger eines Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staats müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Dabei haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten:

  1. 1.
    Sie können eine „Blaue Karte EU“ erhalten, wenn Sie bereits über einen Arbeitsvertrag verfügen.
  2. 2.
    Das Visum zur Arbeitsplatzsuche „Jobseeker“ eignet sich für Sie, wenn Sie noch keine Stelle gefunden haben.

Ausführliche Informationen zur Aufenthaltserlaubnis stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung.

Here you can see the English version?

Titelbild: iStock.com/monkeybusinessimages

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