Wie wird man Experte für Psychosomatik?

Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Wer als Fachärztin/Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie arbeiten möchte, muss zusätzlich zum Medizinstudium eine entsprechende Weiterbildung an einer Universitäts- oder Hochschulklinik oder einer anderen Einrichtung der ärztlichen Versorgung absolvieren. Die Facharztausbildung regeln die Landesärztekammern auf Basis der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Hier ist der Werdegang zum Facharzt beschrieben.

Psychosomatiker und Psychotherapeut: Weiterbildungsdauer

Das Ziel der Facharztweiterbildung besteht darin, weitreichende Kompetenzen im Gebiet der psychosomatischen Medizin und der Psychotherapie zu erwerben. Hierzu müssen die zukünftigen Fachärztinnen und Fachärzte 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte ableisten. Die Weiterbildungszeit beinhaltet folgende Inhalte:

  • Mindestens 12 Monate in der Psychiatrie und Psychotherapie (sechs davon in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie anrechenbar)
  • Mindestens 12 Monate in der Allgemeinmedizin oder der Inneren Medizin (sechs davon in anderen Gebieten der direkten Patientenversorgung anrechenbar)
  • Bis zu 24 Monate dürfen im ambulanten Bereich abgeleistet beziehungsweise angerechnet werden.

Inhalte der Facharztweiterbildung für Psychosomatiker und Psychotherapeuten

Neben allgemeinen Inhalten wie ethischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen des ärztlichen Handelns, den Strukturen des Gesundheitswesens und dem Vorgehen in medizinischen Notfallsituationen vermittelt die Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie umfassende Kenntnisse in folgendenBereichen:

  • Prävention, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen und Störungen
  • Praktische Anwendung psychotherapeutischer Verfahren
  • Erkennen und Behandeln von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
  • Psychiatrische Anamnese und Befunderhebung
  • Erkennen und Behandeln psychogener Schmerzsyndrome
  • Supportive und psychoedukative Therapieformen bei somatisch Kranken
  • Arzneimitteltherapie

Darüber hinaus üben die Mediziner Untersuchungs- und Behandlungsverfahren aus, dazu zählen in diesem Fachbereich zum Beispiel:

  • Psychodynamische und tiefenpsychologische Therapien
  • Kurz- und Langzeitverhaltenstherapien
  • Krisenintervention,
  • Paar- und Familientherapien

Die angehenden Fachärztinnen und Fachärzte müssen mindestens 1.500 psychotherapeutische Therapiestunden unter regelmäßiger Supervision erbringen. Hinzu kommt Selbsterfahrung in der gewählten Grundorientierung:

  • Entweder 150 Stunden Einzelselbsterfahrung plus 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung im tiefenpsychologisch/psychodynamischen Gebiet
  • Oder 70 Doppelstunden als verhaltenstherapeutische Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung.

Dabei darf der Supervisor der 1.500 Behandlungsstunden nicht gleichzeitig der Vermittler der Selbsterfahrung sein. Außerdem ist es nicht möglich, die Selbsterfahrung als fremdfinanzierte Kassenleistung im Zuge einer Therapie zu absolvieren. Zwischen dem Weiterbildungsteilnehmer und dem Weiterbildungstherapeuten dürfen weder persönliche noch berufliche Bindungen oder Abhängigkeitsverhältnisse vorliegen.

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