Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie

Plastische ChirurgInnen tragen große Verantwortung, denn mit ihrer Tätigkeit verändern sie das Aussehen eines Menschen oder stellen die Funktionalität von Körperteilen wieder her. Alle Infos zur Facharzt-Weiterbildung Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.

So wird man Plastischer Chirurg

Die Weiterbildung zur Fachärztin, zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie setzt den Abschluss eines Medizinstudiums voraus. Anschließend erfolgt eine je nach Spezialisierung mindestens sechsjährige fachärztliche Ausbildung, die an einer befugten Weiterbildungsstätte absolviert werden muss.

Die Weiterbildung gliedert sich in:

  • 24 Monate Basisweiterbildung, davon sechs Monate in der Notfallaufnahme, sechs Monate in der chirurgischen Intensivmedizin und 12 Monate in der Chirurgie, davon wiederum wahlweise sechs Monate im ambulanten Bereich und
  • 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, davon wahlweise 12 Monate in anderen Fachgebieten und 12 Monate im ambulanten Bereich.

Ausbildung zum Facharzt Plastische Chirurgie: Ausbildungsinhalte

Während der Weiterbildungszeit erwerben zukünftige Plastische Chirurgen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in folgenden Teilbereichen:

  • Notfall- und Intensivmedizin: Behandlung akuter Notfälle, Anwendung lebensrettender Maßnahmen, Überwachung und Monitoring, Beatmung, Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, Thorax-Drainage, Legen von zentralvenösen Zugängen, kardiopulmonale Reanimation
  • Lokalanästhesie und Schmerztherapie, Behandlung von komplexen Schmerzen
  • Plastisch-chirurgische Notfälle: Schwere Weichteilverletzungen, Erstversorgung komplexer Verletzungen und Handverletzungen, Extravasationen, Weichteilinfektionen, Wundversorgung bei großen Kopfwunden
  • Rekonstruktive plastische Eingriffe: chirurgische Onkologie, rekonstruktive Eingriffe an Rumpf und Extremitäten, Débridement und Resektionen, Defektabdeckung, mikrochirurgische Gefäßanamostosen, myokutane Lappenplastiken, rekonstruktive Eingriffe am Kopf und im Halsbereich, Nervendekompressionen
  • Verbrennungsmedizinische Maßnahmen: Erstversorgung bei Verbrennungen 2. und 3. Grades, chirurgische Hautersatzverfahren, Narbenkorrekturen
  • Handchirurgische Eingriffe: Angeborene Fehlbildungen, Fingeramputationen, Handverschmälerungen, Ringbandspaltungen, Sehnennähte, Bandersatzplastik
  • Ästhetisch-chirurgische Eingriffe: Eingriffe an der Mamma, Augenlid- und Ohrenkorrekturen, Ohrmuschelkorrekturen, Aspirationslipektomien, Abdominoplastiken, Hautstraffungen an Oberarm und Oberschenkel
  • Diagnostische Verfahren: Intraoperative radiologische Befundkontrolle, Indikationsstellung für weitere bildgebende Verfahren, Duplexsonographie peripherer Gefäße, Ultraschall der Weichteile

Die detaillierten Inhalte der Facharztweiterbildung lassen sich in der (Muster)Weiterbildungsverordnung der Bundesärztekammer nachlesen.

Am Ende der Weiterbildungszeit gilt es noch eine letzte Hürde zu meistern: die Facharztprüfung, für die man sich unter Vorlage des vollständig ausgefüllten und bestätigten Weiterbildungs-Logbuchs bei der zuständigen Landesärztekammer anmelden muss. Nach bestandener Facharztprüfung ist eine selbstständige Berufsausübung als Plastischer Chirurg möglich.

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Stand: Mai 2022