Wie wird man ein Facharzt für Nuklearmedizin?

Weiterbildung zum Facharzt für Nuklearmedizin

Der Facharzt für Nuklearmedizin benötigt nicht nur umfassende medizinische Kenntnisse, sondern auch weitreichendes Wissen zu radioaktiven Substanzen und kernphysikalischen Verfahren. Wer in diesem Fachgebiet arbeiten möchte, braucht daher neben dem allgemeinen Medizinstudium eine mehrjährige Facharztausbildung im Bereich Nuklearmedizin.

Facharzt Nuklearmedizin: Inhalte der Weiterbildung

Die Facharztausbildung zum Nuklearmediziner dauert insgesamt 60 Monate. Die Weiterbildung ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer geeigneten Weiterbildungsstätte zu absolvieren. Zwölf Monate verbringen die angehenden Fachärzte in der stationären Patientenversorgung. Davon können sie sechs Monate in einem anderen Gebiet ableisten. Zwölf Monate in der Radiologie sind anrechenbar.

Die Weiterbildung vermittelt unter anderem folgende Inhalte:

  • fachübergreifende Themen wie wichtige Gesetze, Verordnungen und Richtlinien,
  • Strahlenphysik, Strahlenbiologie und Messtechnik,
  • Strahlenschutz,
  • Radiopharmazie und Radioisotope,
  • radiologische Kontrastmittel,
  • Gerätetechnik,
  • nuklearmedizinische Befunderstellung,
  • immunologische Labordiagnostik,
  • Erkennen und Behandeln von Erkrankungen am Zentralnervensystem, am Skelett- und Gelenksystem und am kardiovaskulären System,
  • nuklearmedizinische Behandlungsverfahren bei Schilddrüsenerkrankungen und Tumoren.

Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

In Deutschland ist die Fachkunde im Strahlenschutz eine notwendige Voraussetzung für den Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen. Zusätzlich zur Facharztausbildung benötigen künftige Nuklearmediziner eine entsprechende Bescheinigung gemäß der Strahlenschutzverordnung. Die erforderlichen Kenntnisse können sie durch eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erwerben. Abschließend erfolgt eine Prüfung vor der Prüfungskommission der verantwortlichen Landesärztekammer.

Die Fachkunde im Strahlenschutz ist mindestens alle fünf Jahre durch Teilnahme an einem von den zuständigen Stellen anerkannten Kurs oder einer als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme zu aktualisieren. Entsprechende Angebote finden sich beispielsweise im Programm von Kursstätten für Strahlenschutzkurse.

Ein weiterer verpflichtender Bestandteil der Weiterbildung zum Nuklearmediziner ist das Ausbildungslogbuch. Dieses ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Ärztekammer einzureichen. Ein Muster-Logbuch ist auf den Seiten der Bundesärztekammer zu finden.

 

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