Zeitarbeit in der Strahlenmedizin

Sie sind Fachärztin oder Facharzt in der Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder Radiologie? Dann kennen Sie die Komplexität Ihrer Arbeit – und vielleicht auch das wachsende Risiko, das Honorartätigkeiten in Ihrem Fachgebiet heute mit sich bringen. Jetzt kostenlos registrieren

Fachärztliche Einsätze in der Strahlenmedizin – mit doctari auf der sicheren Seite

ie sind Fachärztin oder Facharzt für Strahlentherapie, Nuklearmedizin oder Radiologie und möchten flexibel arbeiten – ohne bürokratischen Aufwand und ohne rechtliche Risiken? doctari vermittelt Fachärztinnen und Fachärzte in allen strahlenmedizinischen Fachrichtungen:

  • Strahlentherapie
  • Nuklearmedizin
  • Radiologie (inkl. Zusatzbezeichnung Nuklearmedizinische Diagnostik)

Als einer der wenigen Personaldienstleister in Deutschland, der die strengen regulatorischen Auflagen für die Vermittlung in strahlenschutzrelevante Bereiche vollständig erfüllt, übernehmen wir für Sie die gesamte Koordination – von der Qualifikationsprüfung über Strahlenpass und Dosimetrie bis zur Einsatzplanung. Sie konzentrieren sich auf Ihre Patientinnen und Patienten. Den Rest erledigen wir.

Wichtig zu wissen: Nicht jeder Personaldienstleister ist berechtigt, Ärztinnen und Ärzte in Strahlenbereichen einzusetzen. Die gesetzlichen Anforderungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind hoch – und werden von den meisten Anbietern nicht erfüllt. doctari schon.

Ihre Vorteile

Ein festes Team bei doctari begleitet Sie persönlich, kennt Ihre Vorstellungen und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Ihre Einsätze. Darüber hinaus profitieren Sie von vielen weiteren Vorteilen.

Flexibilität, die zu Ihrem Leben passt

Sie entscheiden, wann, wo und in welchem Umfang Sie arbeiten – ob einzelne Dienste, kurzfristige Überbrückungen oder mehrwöchige Einsätze. Bundesweit oder wohnortnah.

Mehr Gehalt – garantiert

Als Zeitärztin oder Zeitarzt bei doctari verdienen Sie übertariflich. Kein Verhandlungsaufwand, keine versteckten Abzüge.

Einfach per App

Registrierung in wenigen Minuten. Passende Einsätze auf einen Blick. Alle Unterlagen zentral verwaltet.

Der doctari-Unterschied – rechtlich sicher, vollständig betreut

doctari ist einer der wenigen Vermittler in Deutschland, der alle regulatorischen Voraussetzungen für die Vermittlung von Ärztinnen und Ärzten in strahlenschutzrelevanten Bereichen erfüllt.

Vollständig zugelassener ANÜ-Betrieb nach den Anforderungen des Strahlenschutzrechts
Sozialversicherungsrechtlich abgesichertes Modell – kein Scheinselbstständigkeitsrisiko
Koordination aller strahlenschutzrechtlichen Pflichten – Strahlenpass, Dosimetrie, Genehmigungen
Persönliche Betreuung durch erfahrene Ansprechpersonen, die Ihre Fachrichtung kennen
Übertarifliches Gehalt – bis zu 130 Euro pro Stunde, plus Urlaubsanspruch und ggf. Unterkunftspauschale

Warum Honorartätigkeit in der Strahlenmedizin riskanter ist als Sie denken

Die klassische Honorartätigkeit als freiberufliche Ärztin oder freiberuflicher Arzt ist in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Wir informieren Sie transparent – damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Sozialversicherungsrecht: Das Risiko der Scheinselbstständigkeit

Viele Ärztinnen und Ärzte in der Strahlenmedizin arbeiten auf Honorarbasis – und gehen dabei ein unterschätztes Risiko ein. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt bei Honorarärzten in Krankenhäusern und MVZ regelmäßig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor – keine Selbstständigkeit. Dies gilt ausdrücklich auch für Nuklearmedizinerinnen und Nuklearmediziner sowie Strahlentherapeuten und Strahlentherapeutinnen (vgl. BSG, 4. Juni 2019 – B 12 R 12/18 R [Facharzt für Radiologie als Vertretungsarzt in der Radiologieabteilung eines Krankenhauses]).

Das bedeutet konkret:

  • Honorarärztin oder Honorararzt in einem Krankenhaus oder MVZ = in der Regel Scheinselbstständigkeit
  • Die Einrichtung muss im Nachhinein Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) nachzahlen, zuzüglich hoher Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV)
  • Strafrechtliche Folgen sind möglich: bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe nach § 266a StGB (Vorenthalten von Arbeitsentgelt), in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren
  • Für Sie persönlich: Rückforderung überzahlter Honorare durch die Einrichtung ist möglich – und rechtlich zulässig (BAG, 26. Juni 2019 – 5 AZR 178/18)

Das Risiko gilt unabhängig davon, ob der Einsatz in einem Krankenhaus, MVZ oder einer Praxis stattfindet – und unabhängig von der Einrichtungsart (BSG, 24. März 2016 – B 12 KR 20/14 R; SG Ulm, 18. September 2025 – 13 BA 2730/23).

Strahlenschutzrecht: Besondere Auflagen, die Sie kennen müssen

Die Strahlenmedizin unterliegt zusätzlich strengen strahlenschutzrechtlichen Anforderungen. Auch wer auf Honorarbasis tätig wird, ist daran vollumfänglich gebunden:

  • Genehmigungspflicht nach § 25 StrlSchG gilt auch für Selbstständige – wer ohne Genehmigung in fremden Anlagen tätig wird, handelt ordnungswidrig (§ 194 Abs. 1 Nr. 2 lit. h StrlSchG)
  • Dosimetriepflicht: Die Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis (§§ 64, 65 StrlSchV) gilt auch für selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte; Verstöße sind bußgeldbewehrt (§ 184 Abs. 1 Nr. 20 StrlSchV)
  • Strahlenpassführung: Selbstständige müssen ihren Strahlenpass selbst führen (§ 174 Abs. 1 S. 1 StrlSchV) und bei der zuständigen Behörde registrieren lassen (§ 174 Abs. 1 S. 2 StrlSchV)
  • Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen ist gesetzlich vorgeschrieben – auch in der selbstständigen Tätigkeit (§§ 77 ff. StrlSchV); Verstöße sind ordnungswidrig (§ 184 Abs. 1 Nr. 29 StrlSchV)

Das Fazit: Wer als Honorararztin oder Honorararzt in der Strahlenmedizin tätig ist, bewegt sich in einem rechtlichen Hochrisikobereich. Die wenigsten Einzelpersonen können all diese Anforderungen eigenständig und dauerhaft erfüllen.

FAQ

Nein. Die Vermittlung medizinischer Fachkräfte in strahlenschutzrelevante Bereiche unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Nicht jeder Personaldienstleister erfüllt diese Anforderungen. doctari hat alle Voraussetzungen erfüllt und ist einer der wenigen zugelassenen Anbieter in Deutschland.

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständige oder Selbstständiger tätig ist, aber tatsächlich wie eine Angestellte oder ein Angestellter in eine Einrichtung eingegliedert ist. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Grundsatzurteilen (2019) entschieden, dass Honorarärztinnen und -ärzte in Krankenhäusern und MVZ regelmäßig scheinselbstständig sind. Für die betroffene Ärztin oder den betroffenen Arzt kann dies bedeuten: Die Einrichtung fordert überzahlte Honorare zurück, sozialversicherungsrechtliche Nachforderungen entstehen, und der strahlenschutzrechtliche Pflichtenkatalog wurde ggf. nicht erfüllt.

Dann sollten wir sprechen. Wir erklären Ihnen transparent, welche Risiken Sie eingehen, und zeigen Ihnen, wie Sie auf ein sicheres Zeitarbeitsmodell umsteigen können – ohne Einkommensverlust.

doctari zahlt übertarifliche Stundensätze von bis zu 130 Euro brutto pro Stunde, zuzüglich Urlaubsanspruch nach TVöD-Ä und – bei weiter entfernten Einsätzen – in der Regel einer Unterkunftspauschale.

Bundesweit, in der Nähe Ihres Wohnorts oder bewusst weiter weg. Ob einzelne Dienste oder mehrmonatige Einsätze – wir finden gemeinsam das passende Modell.

Wir sind für Sie da

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Sabine Nagel

Recruitment ÄrztInnen
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