Wie wird man Operations­technische/r AssistentIn (OTA)

Wer als Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent arbeiten möchte, durchläuft eine Ausbildung mit praktischen und theoretischen Anteilen. Die Auszubildenden erlernen den Umgang mit medizintechnischen Geräten ebenso wie den Umgang mit PatientInnen. Sie bekommen für die OTA Ausbildung ein Gehalt. Hier ist der genaue Ablauf der Ausbildung nachzulesen.

Operationstechnische AssistentIn: Voraussetzungen der Ausbildung

Bislang beruht die Ausbildung der OTA auf den Empfehlungen der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKV). Sie wird durch landesrechtliche Bestimmungen geregelt. Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, sollten BewerberInnen über einen erfolgreich abgeschlossenen Realschulabschluss oder eine vergleichbare Schulbildung verfügen.

Der Hauptschulabschluss allein reicht nicht aus, erfüllt allerdings in Kombination mit bestimmten weiteren beruflichen Qualifikationen (zweijährige Berufsausbildung oder einjährige Berufsausbildung in der Kranken- und/oder Altenpflege) die Voraussetzungen. Auch eine gleichwertige Ausbildung nach landesrechtlichen Bestimmungen ermöglicht es, den Berufsweg in den Bereich Operationstechnische Assistenz einzuschlagen. Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Inhalte der OTA-Ausbildung

Um Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent zu werden, erlernen die Auszubildenden theoretische Inhalte an der Berufsschule und absolvieren praktische Einheiten in der medizinischen Einrichtung. Die Theorie unterteilt sich in vier Blöcke. Die Inhalte umfassen zahlreiche Aspekte der Arbeit am Patienten und im OP. Zu den Einzelthemen gehören unter anderen:

  • Hygienisches Arbeiten
  • der Umgang mit technischen Geräten
  • die Patientenbegleitung und -betreuung
  • Instrumentenkunde aus verschiedenen OP-Fachrichtungen
  • Diagnostische und therapeutische Assistenz in der Ambulanz- und Notfallaufnahme
  • Diagnostische und therapeutische Assistenz bei Endoskopien
  • Mitwirkung in der Anästhesie

Auch die Kommunikation und die Arbeit im Team zählen zu den Inhalten. Ebenso wird die Ausrichtung des beruflichen Handelns in unterschiedlichen Zusammenhängen thematisiert.

Die praktischen Inhalte der Ausbildung bestehen aus zwei Pflichteilen (in Operationsabteilungen und außerhalb von Operationsbereichen). Das operative Spektrum reicht von der Chirurgie in der Allgemein- und Abdominalmedizin bis zur Gynäkologie.

Außerhalb der Operationsbereiche geht es um ein Pflegepraktikum auf einer chirurgischen Station, Tätigkeiten in der Zentralsterilisationsabteilung, die Mitwirkung in der Ambulanz- und Notfallaufnahme und eine Ausbildung auf dem Gebiet der Endoskopie. Möglich sind außerdem Einsätze in den unterschiedlichsten OP-Bereichen von der Gefäßchirurgie über die Augenchirurgie bis zur Plastischen und Wiederherstellungschirurgie. Am Ausbildungsende erfolgt eine Prüfung. Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Ab dem 01.01.2022 gilt für die Ausbildung der OTA eine bundeseinheitliche Regelung.

Vergütung für angehende OTA

Die Operationstechnische Assistentin beziehungsweise der Operationstechnische Assistent hat für die Ausbildung keine Kosten, sondern bekommt ein OTA-Gehalt. Für die Höhe der Bezahlung bestehen keine gesetzlichen Vorschriften. Sie unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und nach den jeweiligen Einrichtungen. Laut dem Deutschen OTA-Schulträger-Verband e. V. liegt die monatliche Brutto-Vergütung etwa in folgendem Rahmen:

  • 1. Ausbildungsjahr: 875,69 - 930,70 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 937,07 - 1.017,07 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.038,38 - 1.118,38 Euro

Die OTA-Ausbildung mit Gehalt umfasst auch Sonderleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.

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Da sich Tarifsituation und Vergütungspraxis regelmäßig verändern und stark vom Einzelfall abhängen, sind alle Angaben ohne Gewähr.