Wie wird man Operations­technische/r AssistentIn (OTA)

Wer als Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent arbeiten möchte, durchläuft eine Ausbildung mit praktischen und theoretischen Anteilen. Die Auszubildenden erlernen den Umgang mit medizintechnischen Geräten ebenso wie den Umgang mit PatientInnen. Sie bekommen für die OTA-Ausbildung ein Gehalt. Hier ist der genaue Ablauf der Ausbildung nachzulesen.

Operationstechnische AssistentIn: Voraussetzungen der Ausbildung

Seit dem 1. Januar 2022 ist die OTA-Ausbildung durch das ATA-OTA-Gesetz und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt. Zuvor beruhte die Ausbildung auf den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und wurde teils durch landesrechtliche Bestimmungen ergänzt. Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, sollten BewerberInnen über einen erfolgreich abgeschlossenen Realschulabschluss oder eine vergleichbare Schulbildung verfügen.

Der Hauptschulabschluss allein reicht nicht aus, erfüllt allerdings in Kombination mit bestimmten weiteren beruflichen Qualifikationen (zweijährige Berufsausbildung oder einjährige Berufsausbildung in der Kranken- und/oder Altenpflege) die Voraussetzungen. Auch eine gleichwertige Ausbildung nach landesrechtlichen Bestimmungen ermöglicht es, den Berufsweg in den Bereich Operationstechnische Assistenz einzuschlagen. Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Inhalte der OTA-Ausbildung

Um Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent zu werden, erlernen die Auszubildenden theoretische Inhalte an der Berufsschule und absolvieren praktische Einheiten in der medizinischen Einrichtung. Die Theorie unterteilt sich in vier Blöcke. Die Inhalte umfassen zahlreiche Aspekte der Arbeit am Patienten und im OP. Zu den Einzelthemen gehören unter anderem:

  • Hygienisches Arbeiten
  • der Umgang mit technischen Geräten
  • die Patientenbegleitung und -betreuung
  • Instrumentenkunde aus verschiedenen OP-Fachrichtungen
  • Diagnostische und therapeutische Assistenz in der Ambulanz- und Notfallaufnahme
  • Diagnostische und therapeutische Assistenz bei Endoskopien
  • Mitwirkung in der Anästhesie

Auch die Kommunikation und die Arbeit im Team zählen zu den Inhalten. Ebenso wird die Ausrichtung des beruflichen Handelns in unterschiedlichen Zusammenhängen thematisiert.

Die praktischen Inhalte der Ausbildung bestehen aus zwei Pflichtteilen (in Operationsabteilungen und außerhalb von Operationsbereichen). Das operative Spektrum reicht von der Chirurgie in der Allgemein- und Abdominalmedizin bis zur Gynäkologie.

Außerhalb der Operationsbereiche geht es um ein Pflegepraktikum auf einer chirurgischen Station, Tätigkeiten in der Zentralsterilisationsabteilung, die Mitwirkung in der Ambulanz- und Notfallaufnahme und eine Ausbildung auf dem Gebiet der Endoskopie. Möglich sind außerdem Einsätze in den unterschiedlichsten OP-Bereichen von der Gefäßchirurgie über die Augenchirurgie bis zur Plastischen und Wiederherstellungschirurgie. Am Ausbildungsende erfolgt eine Prüfung. Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.

Vergütung für angehende OTA

Die Operationstechnische Assistentin beziehungsweise der Operationstechnische Assistent hat für die Ausbildung keine Kosten, sondern bekommt eine Ausbildungsvergütung. Für die Höhe der Bezahlung bestehen keine gesetzlichen Vorschriften. Sie unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und nach den jeweiligen Einrichtungen. Laut dem Tarifvertrag TVAöD Pflege, der in kommunalen Krankenhäusern gilt, verdienen OTAs während der Ausbildung wie folgt:

August 2026, Rechtsstand ATA-OTA-Gesetz/ATA-OTA-APrVmonatliches Entgelt
1. Ausbildungsjahr1.490,69 Euro
2. Ausbildungsjahr1.552,07 Euro
3. Ausbildungsjahr1.653,38 Euro

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Stand August 2026

Da sich Tarifsituation und Vergütungspraxis regelmäßig verändern und stark vom Einzelfall abhängen, sind alle Angaben ohne Gewähr.