Ausbildung zum Medizinisch-technischen Assistenten für Funktionsdiagnostik

Voraussetzung, Dauer und Inhalt

Mit komplizierten und empfindlichen elektronischen Messverfahren unterstützen Medizinisch-technische AssistentInnen für Funktionsdiagnostik Ärzte und Ärztinnen bei der Diagnostik und therapeutischen Maßnahmen. Für ihre Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Patient und Maschine benötigen sie eine fundierte Ausbildung.

MTAF werden: Welche Voraussetzungen sind nötig?

Die Ausbildung zur Medizinisch-technischen Assistentin bzw. zum Medizinisch-technischen Assistenten für Funktionsdiagnostik ist bundesweit einheitlich geregelt. Sie dauert drei Jahre und findet an Berufsfachschulen in staatlicher oder privater Trägerschaft statt. Diese kooperieren mit Krankenhäusern, Ambulanzen, Arztpraxen, Gesundheitsämtern, Forschungseinrichtungen und Herstellern von Medizintechnik, bei denen die angehenden MTAF ihre Praktika absolvieren.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Berufsausbildung ist ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder ein Hauptschulabschluss mit nachfolgender, mindestens zweijähriger Berufsausbildung. Des Weiteren müssen die BewerberInnen ein ärztliches Attest über ihre gesundheitliche Eignung für diesen Beruf vorlegen. Zudem sollten künftige MTAF keine Berührungsängste haben, technisches Verständnis und ein ausgeprägtes Interesse für Medizin besitzen und kommunikativ sein.

Theoretische Inhalte der MTAF-Ausbildung

Die Berufsausbildung umfasst theoretischen und berufspraktischen Unterricht. Hinzu kommen Praktika in medizinischen Einrichtungen, in denen die Azubis ihr in der Schule erworbenes Wissen real anwenden. Im Theorieteil lernen MTAF unter anderem:

  • Wie Zellen, Nervensystem, Atmungssystem, Herz-Kreislauf-System, Verdauungssystem und Sinnesorgane aufgebaut sind und funktionieren
  • Wie die Vererbung genetischer Merkmale abläuft und welche Besonderheiten und Störungen dabei auftreten können
  • Welche medizintechnischen Geräte zur Anwendung kommen, um den Funktionszustand der Sinnesorgane, der Muskulatur, des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, der Lunge, des Herzens und der Blutgefäße zu untersuchen
  • Wie psychoakustische und objektive Audiometrie funktionieren
  • Wie statische und dynamische Lungengrößen gemessen werden
  • Wie Druck-, Volumen- und Strömungsmessungen am Herzen und an Gefäßen durchgeführt werden
  • Welche rechtlichen Regelungen für die Ausübung ihres Berufes von Bedeutung sind (z. B. Krankenhaus- und Arzneimittelgesetz, Strahlenschutzverordnung).

Darüber hinaus beinhaltet die theoretische Ausbildung allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde, Statistik, Physik und Mathematik.

Fachpraktika für MTAF: theoretisches Wissen vertiefen

Während der praktischen Ausbildung im Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung wenden die angehenden Medizinisch-technischen Assistentinnen für Funktionsdiagnostik ihr im Unterricht erworbenes Wissen in verschiedenen medizinischen Bereichen an. Jeweils 500 Stunden verbringen sie in der Neurophysiologie und in der audiologischen und HNO-Funktionsdiagnostik, 350 Stunden in der kardiovaskulären Funktionsdiagnostik und 150 Stunden in der pneumologischen Funktionsdiagnostik. Weitere 300 Stunden können die Schulen frei verteilen. Das Krankenhauspraktikum erstreckt sich über 230 Stunden.

Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung, nach deren erfolgreichem Bestehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Abschluss „Staatlich anerkannter Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik“ in der Tasche haben.

Ausbildung zur MTAF oft nicht vergütet

Während der schulischen Ausbildung zum/zur Medizinisch-technischen Assistenten/Assistentin für Funktionsdiagnostik bekommen die TeilnehmerInnen oft keine Vergütung. Das gilt allerdings nicht für angehende MTAF in kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken. Diese profitieren üblicherweise von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes und der Länder und erhalten eine Ausbildungsvergütung von:

  • 1.140 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 1.202 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 1.303 Euro im dritten Ausbildungsjahr

Auszubildende ohne Vergütung haben in der Regel die Möglichkeit, Schüler-BAföG zu beantragen. Weitere Optionen wären ein Bildungskredit, ein Weiterbildungsstipendium oder die Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

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Stand: August 2021