Der Beruf Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

Sicherer Arbeitsplatz mit guter beruflicher Perspektive

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer gehören zu den Stützen des Gesundheits- und Pflegesektors. Eine alternde Bevölkerung und der chronische Mangel an qualifiziertem Fachpersonal versprechen eine gesicherte berufliche Perspektive. Weitere Informationen über die Tätigkeit, die Ausbildung und den Verdienst sind hier zusammengefasst.

Aufgaben und Arbeitsgebiete

Eine Gesundheits- und Krankenpflegehelferin bzw. ein Gesundheits- und Krankenpflegehelfer assistiert und unterstützt Pflegefachkräfte und Mediziner bei der Versorgung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen. Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, der jedoch landesrechtlich geregelt ist. Daher existieren für dieses Berufsbild auch zahlreiche synonym gebräuchliche Bezeichnungen: Pflegehelferin und Pflegehelfer, Gesundheits- und Pflegeassistent sowie Fachkraft für Pflegeassistenz sind einige Beispiele weiterer gebräuchlicher Berufsbezeichnungen, die letztlich jedoch alle die gleichen Tätigkeits- und Aufgabeninhalte zusammenfassen.

Klar abzugrenzen ist der Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers jedoch vom Alltagsbegleiter bzw. Betreuungsassistenten. Hierbei handelt es sich lediglich um eine berufliche Qualifizierung, nicht jedoch um eine Berufsausbildung. Entsprechend ist der Umfang der theoretischen (ca. 160 Unterrichtsstunden) und praktischen (40-stündige Hospitation sowie 2-wöchiges Praktikum) Lehrinhalte für die Qualifikation zum Alltagsbegleiter wesentlich geringer als die mindestens 1.600 Stunden umfassende Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer.

Die grundpflegerische Versorgung von hilfsbedürftigen Menschen ist das Kernthema der Gesundheits- und Krankenpflege. Als Pflegehelferin bzw. Pflegehelfer unterstützt man die Patienten nicht nur mit pflegerischen Maßnahmen. Auch die Bereiche Hauswirtschaft und Hygiene gehören zum Aufgabenbereich einer Krankenpflegehelferin bzw. eines Krankenpflegehelfers. Darüber hinaus assistieren Gesundheits- und Krankenpflegehelfer bei der Krankenbehandlung und bei speziellen Rehabilitationsmaßnahmen und sind ebenfalls in die Pflegeorganisation und -dokumentation eingebunden.

Wo Gesundheits- und Krankenpflegehelfer gebraucht werden

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer kommen überall dort zum Einsatz, wo es um die Pflege und Betreuung von Menschen geht. Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen gehören daher zu den häufigsten Arbeitsstätten von Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfern. Aber auch Altenwohn- und Pflegeheime sind auf die Unterstützung von Pflegehelfern angewiesen, genauso wie Wohnheime für Menschen mit Behinderungen. Auch bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege und ambulanten sozialen Diensten finden Gesundheits- und Krankenpflegehelfer regelmäßig Anstellungen. In Gesundheitszentren sowie Behörden und Verwaltungsstellen ist die Expertise von ausgebildeten Krankenpflege- und Gesundheitshelfern gefragt.

In vielen Fällen ist die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin bzw. zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer der Start in das Berufssegment Medizin, Gesundheit und Pflege. Aufgrund der vielfältigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten können die Arbeitsorte weiter diversifiziert werden. Fortbildungen in den Bereichen Schmerztherapie oder Sterbebegleitung qualifizieren beispielsweise für die spezifische Arbeit in Rehabilitationskliniken oder Hospizen.

Für Pflegehilfskräfte bieten sich auch diverse Aufstiegsweiterbildungen an. Mit angemessener Berufserfahrung und der notwendigen Qualifikation kann man als Lehrkraft an Schulen des Gesundheitswesens sein Wissen an die nachfolgenden Generationen weitergeben.

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer: Ausbildung

Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer ist seit 2004 landesrechtlich geregelt. Das bedeutet, dass jedes Bundesland die Struktur dieser Ausbildung selbstständig festlegt. Trotzdem existieren einige Rahmenbedingungen, an denen man sich gut orientieren kann. In der Regel genügt ein Hauptschulabschluss, um die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer zu absolvieren. Zusätzlich muss meist ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung als Pflegehelferin bzw. Pflegehelfer vorgelegt werden.

Mittlerweile gibt es innerhalb eines Bundeslandes nicht mehr nur den einen Ausbildungsweg zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, sondern mehrere, zum Teil sehr flexibel gestaltete Varianten. In Vollzeit nimmt die Ausbildung für gewöhnlich 1-2 Jahre in Anspruch. Vielfach werden inzwischen flexible Teilzeitlösungen angeboten, durch die sich die Ausbildungsdauer dann auf bis zu 4 Jahre verlängern kann.

Die schulische Ausbildung findet in Form von Lehrunterricht an Berufsfachschulen statt. Neben der theoretischen Ausbildung gehört ein praktischer Teil dazu, der häufig in Krankenhäusern und Kliniken sowie Wohn- und Pflegeheimen stattfindet. Ein staatlicher Prüfungsausschuss nimmt am Ende der Ausbildung eine praktische und eine mündliche Abschlussprüfung ab. In manchen Bundesländern kommt noch eine schriftliche Abschlussprüfung hinzu.

Verdienst eines Gesundheits- und Krankenpflegehelfers

Das Gehalt als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin hängt von zahlreichen Faktoren ab wie beispielsweise:

  • Standort der Arbeitsstätte (West- oder Ostdeutschland? Ländlicher Raum oder Stadtgebiet?)
  • Trägerschaft des Arbeitgebers (staatlich, kirchlich, privat)
  • Anstellungsort (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst etc.)
  • Entgelt durch Tarifvertrag fixiert oder frei verhandelbar?

Neben den genannten Faktoren nehmen noch viele weitere Aspekte Einfluss auf den Verdienst als Pflegehelferin bzw. Pflegehelfer.

Die Einstiegsgehälter liegen im Mittel zwischen 1.800 Euro und 2.600 Euro monatlich. Die Eingruppierungsstruktur des kommunalen Tarifvertrags für Pflegeberufe beispielsweise stuft Gesundheits- und Krankenpflegehelfer mit abgeschlossener, mindestens 1-jähriger Ausbildung in die Entgeltgruppe P6 mit einem Anfangsgehalt in Stufe 1 von 2.380 Euro monatlich ein.

Mit andauernder Berufstätigkeit und wachsender Berufserfahrung sind in dieser Entgeltgruppe bis zu 3.283 Euro pro Monat in Stufe 6 möglich. Verdienstuntergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn für Pflegehilfskräfte mit mindestens 1-jähriger Qualifikation, der aktuell bei 11,60 Euro brutto pro Stunde liegt und ab 01.04.2021 auf 12,50 Euro angehoben wird.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Einer Gesundheits- und Krankenpflegehelferin bzw. einem Gesundheits- und Krankenpflegehelfer bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, um sich beruflich weiterzuentwickeln. Zum einen bestehen innerhalb des Berufsbildes diverse Optionen zur Fortbildung und Spezialisierung. Zusatzqualifikationen in den Bereichen Schmerztherapie, Sterbebegleitung oder Angehörigenberatung und -betreuung sind lediglich 3 Beispiele für derartige fachliche Vertiefungen.

Darüber hinaus existieren Aufstiegsweiterbildungen, die in einer höheren fachlichen Qualifikation resultieren. Die Weiterbildung zum Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege oder im Gesundheits- und Sozialwesen sind diesbezügliche Möglichkeiten. Zusatzqualifikationen zum Pflegedienstleiter bzw. zum staatlich anerkannten Stationsleiter können bei entsprechender Berufserfahrung und fachlicher Qualifikation ebenfalls in Angriff genommen werden. Besteht eine Hochschulzugangsberechtigung, sind auch zum Berufsbild passende Studiengänge wie zum Beispiel „Bachelor of Science Gesundheits- und Pflegemanagement“ eine Option, um sich beruflich im Bereich Gesundheit und Pflege weiterzuentwickeln.

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Stand: August 2021