Apps auf Rezept? Das ist in Deutschland seit 2020 möglich
sinCephalea
Um Innovationen und die Digitale Medizin im Allgemeinen zu fördern, werden DiGAs aktuell schnell zugelassen, auch ohne abschließenden Wirkungsnachweis. Die eigentliche Überprüfung der Evidenz erfolgt im Nachgang. Die Autorinnen und Autoren der Studie sehen dieses Vorgehen kritisch, denn dies könnte ökonomische Fehlanreize setzen.
Weil DiGA-Anbieter ihre Preise in den ersten zwölf Monaten frei festlegen können, ohne dass diese in Relation zum Nutzen stehen müssen, entstehen laut ZEW Wettbewerbsverzerrungen. Zudem haben Anbieter ein Interesse daran, möglichst schnell ein Produkt auf den Markt zu bringen – selbst wenn es qualitativ noch nicht ausgereift ist.
Das Resultat: Ein unübersichtlicher Markt mit stark variierender Qualität. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das einen erhöhten Aufwand bei der Auswahl passender Anwendungen und für Patientinnen und Patienten besteht die Gefahr, eine digitale Therapie zu erhalten, die wenig bringt.
Die Studienautorinnen und -autoren fordern, die Evidenzanforderungen für DiGAs zu erhöhen und das Vergütungsmodell zu überarbeiten. Nur wenn Qualität und Nutzen stärker in den Mittelpunkt rücken, kann das Potenzial digitaler Gesundheitsanwendungen langfristig ausgeschöpft werden.
Auch in der Versorgungspraxis zeigt sich: DiGAs funktionieren am besten dort, wo sie gezielt in ärztliche oder therapeutische Konzepte eingebunden sind. Eine App allein ersetzt keine Behandlung – aber sie kann sie sinnvoll ergänzen. Damit das gelingt, braucht es klare Qualitätskriterien, bessere Transparenz und eine stärkere Integration in die Versorgungsprozesse.
Titelbild: iStock.com/monkeybusinessimages
Sabine Stahl
Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.
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