Eine Lebendspende wird meist mit Nieren oder einem Teil der Leber durchgeführt, ist aber auch mit Teilen anderer Organe machbar
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Bisher war eine Lebendnierenspende meist nur dann möglich, wenn zwischen Spender und Empfänger ein Näheverhältnis bestand (z. B. enge Verwandtschaft). Der Reformentwurf sieht vor, dass künftig zwei Paare mit inkompatiblen Spender-Empfänger-Kombinationen eine „Überkreuzspende“ durchführen können – auch wenn die Paare sich nicht persönlich kennen.
Zudem soll die bislang in Deutschland unzulässige „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ eingeführt werden – das heißt: Eine Person kann anonym eine Niere spenden, ohne einen bestimmten Empfänger auszuwählen. Ein nationales Vermittlungsprogramm soll beide Verfahren koordinieren und unter streng medizinischen Kriterien und Wahrung der Anonymität durchführen.
Der Gesetzesentwurf befasst sich auch mit dem Schutz der Spenderinnen und Spender. So wird beispielsweise eine verpflichtende, unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spenderinnen und Spender eingeführt. Zudem soll die Aufklärung über Risiken und Langzeitfolgen erweitert werden und eine kontinuierliche individuelle Betreuung vor, während und nach der Spende stattfinden.
Wer eine Niere spendet und später selbst eine Transplantation braucht, soll bei der Vergabe postmortal gespendeter Nieren bevorzugt berücksichtigt werden. Die Details dieser Berücksichtigung sollen in Richtlinien der Bundesärztekammer geregelt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Gewebeeinrichtungen Zugriff auf das Organspenderegister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) erhalten, um in Sterbefällen sofort zu prüfen, ob der Verstorbene seinen Wunsch zu spenden im Register eingetragen hat.
Darüber hinaus wird die Nutzung von sogenannten „Operationsresten“ erleichtert – etwa Herzklappen oder funktionsfähige Organteile, die bei Operationen entnommen wurden und bisher verworfen wurden. Auch die Einwilligung von Betreuungsberechtigten in die Gewinnung von Spermien bei nicht einwilligungsfähigen Personen (etwa Kindern vor Chemotherapie) wird neu geregelt.
Mit der Kabinettsentscheidung hat die Bundesregierung einen mutigen Schritt gewagt: Die vorgeschlagenen Regelungen könnten die Lebendorganspende in Deutschland erleichtern und somit deutlich mehr Menschen zu einer Spenderniere verhelfen.
Gleichzeitig werden die Rechte und die Sicherheit der Spenderinnen und Spender verbessert. Ob die Reform ihr Potenzial ausschöpfen kann, hängt maßgeblich von der sorgfältigen Umsetzung, engen Koordination und einer hohen Vertrauensbasis zwischen medizinischen Akteuren und der Bevölkerung ab.
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Was ist eine Lebendorganspende
Im Gegensatz zur Organspende von Verstorbenen, spendet bei der Lebendorganspende ein gesunder, lebender Menschen. Dies ist nur bei bestimmten Organen möglich wie Niere und Teile der Leber. Bevor eine solche Lebendspende erfolgen kann, muss sie geprüft und bewilligt werden, um sicherzustellen, dass die Spende freiwillig.
Ist eine Lebendorganspende in Deutschland erlaubt?
Ja, sie ist erlaubt, es gelten bislang allerdings strenge Voraussetzungen. So ist eine Lebendspende nur dann erlaubt, wenn kein Organ eines toten Spenders verfügbar ist. Zudem müssen Spender und Empfänger sich nahe stehen und die Freiwilligkeit der Spende muss sichergestellt sein.
Welche Organe eigenen sich für eine Lebendspende
Besonders oft werden Lebendspenden mit Nieren oder Teilen der Leber durchgeführt. Selten aber auch möglich sind Lebendspenden mit Teilen der Lunge, des Darms und der Bauchspeicheldrüse.
Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.
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