Mehr Befugnisse, weniger Bürokratie
Die Pflege darf aktuell weniger als sie kann – so formulierte es der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im Dezember 2023 und kündigte das Pflegekompetenzgesetz an. Das Scheitern der Ampel ließ auch das geplante Gesetz scheitern. Nun, eineinhalb Jahre später, erhält die Idee dahinter eine zweite Chance und somit auch die Ausweitung der Kompetenzen von Pflegefachkräften. Unter dem neuen Namen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wurde der Entwurf nun vom Kabinett beschlossen (6. August).
„In einer alternden Gesellschaft müssen wir in der Pflege für gute Arbeitsbedingungen sorgen, um mehr Menschen für den Beruf zu begeistern. Deshalb wollen wir den Jobeinstieg erleichtern. Und wir wollen Pflegekräfte halten, indem wir ihre Kompetenzen besser nutzen“, so formuliert es die amtierende Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
Die Erweiterung der Kompetenzen betrifft unter anderem die Bereiche:
- Diabetes,
- Wundmanagement,
- Demenz.
Zudem sollen Pflegekräfte künftig auch präventiv beraten können und Empfehlungen zur Gesundheitsvorsorge aussprechen dürfen – vor allem in der häuslichen Pflege.
Zustimmung vom Deutschen Pflegerat
Der Pflegerat begrüßt diesen Beschluss: „Das Gesetz zur Befugniserweiterung verankert erstmalig die Profession Pflege als eigenständigen Heilberuf fest in der Gesundheitsversorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR). „Pflegefachpersonen sollen ihre Kompetenzen künftig eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Das stärkt die Gesundheitsversorgung, optimiert die Ressourcennutzung und macht den Pflegeberuf zugleich attraktiver“.
Mit all diesen positiven Auswirkungen auf den Pflegeberuf sollen das neue Gesetz und die Erweiterung der Befugnisse einen Beitrag im Kampf gegen den stetig wachsenden Fachkräftemangel leisten. Vogler fordert im Rahmen des Entwurfes jedoch auch Dinge, etwa Verbindlichkeit und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Pflege selbst.
Bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz
Neben dem neuen Gesetz zur Befugniserweiterung wurde auch das Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung beschlossen. Auch dies stößt auf Zustimmung des Deutschen Pflegerates. Denn bislang gibt es 27 unterschiedliche landesrechtliche Regelungen, die vor allem die Vergleichbarkeit und auch die Qualität der Ausbildung negativ beeinflussen.
Der DPR zieht folgendes Fazit zu den beiden Beschlüssen: „Beide Gesetze leisten einen entscheidenden Beitrag zur Attraktivität der Pflegeberufe und zur Sicherung der pflegerischen Versorgung. Jetzt kommt es auf die konkrete Umsetzung im Parlament und dann in der Ausbildung, im Berufsalltag und in der Finanzierung an.
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