Bereitschaftsdienst

KV-Dienste übernehmen: Alle Infos für Ärztinnen und Ärzte

Für Ärzte und Ärztinnen sind Bereitschaftsdienste eine gute Möglichkeit, um zusätzlich Geld zu verdienen.
Sabine Stahl | 7.5.2025 | Lesedauer: 4 Minuten

Mit der Übernahme von KV-Diensten können Ärztinnen und Ärzte zusätzlich Einkommen generieren und gleichzeitig wertvolle praktische Erfahrungen sammeln.

Was sind KV-Dienste?

KV-Dienste sind Bereitschaftsdienste, die die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch außerhalb der regulären Sprechzeiten sicherstellen. Sie decken somit Zeiten ab, in denen die Praxen von HausärztInnen oder FachärztInnen geschlossen sind.

In der Regel erstrecken sich KV-Dienste von 18 oder 19 Uhr bis zum darauffolgenden Morgen 7 oder 8 Uhr. An Wochenenden muss der ärztliche Bereitschaftsdienst rund um die Uhr besetzt sein. Für die Organisation ist die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zuständig, somit können sich die Regularien von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

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Notarztdienst vs. KV-Dienst: Wo liegt der Unterschied?

KV-Dienste dürfen nicht mit Notarzt-Diensten verwechselt werden. Notärzte und Notärztinnen sind unter der Telefonnummer 112 erreichbar und bei akut lebensbedrohlichen Situationen im Einsatz, etwa bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall. KV-Dienste sind für Patientinnen und Patienten gedacht, die dringend medizinische Hilfe benötigen, auch wenn keine Lebensgefahr besteht. Das können beispielsweise hohes Fieber oder auch starke Schmerzen sein. Sie sind in der Regel über die zentrale Telefonnummer 116117 erreichbar.

Wer muss KV-Dienste leisten?

Grundsätzlich sind alle niedergelassenen ÄrztInnen durch die Bereitschaftsdienstordnung der zuständigen KV zur Teilnahme verpflichtet, das gilt für alle Fachrichtungen. Wie viele Dienste pro Monat anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Üblich sind fünf bis zehn Dienste im Jahr für einen Arzt oder eine Ärztin.

Dies bedeutet für niedergelassene ÄrztInnen eine erhebliche zusätzliche Belastung zum ohnehin schon anstrengenden und langen Arbeitsalltag. In den meisten Fällen handelt es sich um einen 12-stündigen Dienst, der nach Praxisschluss beginnt und bis zur Praxisöffnung am nächsten Morgen dauert.

Um einen KV-Dienst als Arzt oder Ärztin nicht selbst durchführen zu müssen, gibt es zwei Möglichkeiten. Man kann sich von einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin vertreten lassen oder den Dienst an einen Kollegen abgeben. Wer KV-Dienste abgeben möchte, kann dies entweder direkt über die Kassenärztliche Vereinigung machen oder über eine darauf spezialisierte Vermittlungsagentur, wie etwa „arztpool“. „KV-Dienste abzugeben bringt für alle Seiten Vorteile: Praxen und MVZ werden enorm entlastet – personell sowie organisatorisch und die übernehmenden Ärztinnen und Ärzte können schnell und einfach zusätzlich Geld verdienen mit garantierten Mindesthonoraren“, sagt Anne-Cathrin Mengiste, Geschäftsleiterin von arztpool.

Wer kann freiwillig KV-Dienste übernehmen?

Für ÄrztInnen, die gerne KV-Dienste übernehmen möchten, gibt es nach den Bereitschaftsdienstordnungen verschiedene Möglichkeiten:

  1. 1.
    Kollegiale Übernahme: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können ihren Dienst an einen anderen niedergelassenen Kollegen abgeben, wenn sie beispielsweise aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen einen Dienst nicht wahrnehmen können. In diesem Fall rechnet der Kollege, an den der Dienst abgegeben wurde, den Dienst bei der KV ab.
  2. 2.
    Freiberufliche Tätigkeit im Bereitschaftsdienst: Manche ÄrztInnen sind freiberuflich im Bereitschaftsdienst tätig, insbesondere wenn sie selbst keine eigene Praxis haben. Dies bietet eine einfache Möglichkeit, um zusätzlich Geld zu verdienen und Erfahrungen zu sammeln. Die freiberuflichen Ärztinnen und Ärzte übernehmen die Dienste der niedergelassenen Kollegen und rechnen die Dienste selbst gegenüber der KV ab.
  3. 3.
    Vertretung: Die dritte Möglichkeit ist die Vertretung. Niedergelassene ÄrztInnen können sich von anderen Ärztinnen oder Ärzten vertreten lassen. Dafür überlässt er seinem Vertreter etwa die eigenen Rezepte/Notfallscheine und ein Kartenlesegerät für die Versichertenkarten. Der zum KV-Dienst eingeteilte niedergelassene Arzt rechnet den Dienst dann selbst gegenüber der KV ab und der Vertreter erhält eine angemessene Vergütung.

KV-Vertretung selbst organisieren vs. Nutzung von Vermittlungsportalen

Der niedergelassene Arzt oder die Ärztin selbst kann für jeden einzelnen Dienst die Vertretung neu organisieren (verschiedene ÄrztInnen kontaktieren, nachfragen, die Vertretung absprechen). Das kostet allerdings Zeit – umso länger umso mehr ÄrztInnen in einer Praxis tätig sind. Für einzelne niedergelassene ÄrztInnen ist die Organisation einer KV-Vertretung einfacher als etwa für eine große radiologische Praxis oder ein MVZ mit vielen MedizinerInnen.

Wer sich nicht selbst um die KV-Vertretung kümmern möchte, kann eine dafür spezialisierte Plattform nutzen, die niedergelassene ÄrztInnen mit interessierten und qualifizierten VertretungsärztInnen zusammenbringt. Der Prozess ist simpel: Es muss lediglich der entsprechende Dienst, für den eine Vertretung gesucht wird, übermittelt werden. Den Rest übernimmt die Plattform, die dafür eine Gebühr erhebt. ÄrztInnen, die einen KV-übernehmen möchten, können auf den Websites der Anbieter nach verfügbaren Dienste schauen und sich für diese melden.

Wie viel verdient man bei einem KV-Dienst?

Das Honorar für einen KV-Dienst verhandeln der Praxisinhaber und die VertretungsärztInnen. Die Vergütung des KV-Dienstes an den Praxisinhaber regelt wiederum die KV. Bei arztpool.de beispielsweise können die Praxisinhaber auf der Suche nach einer Vertretung angeben, wie viel sie pro Stunde bezahlen möchten. Üblich sind 45 Euro (brutto) pro Stunde bei Fahrdiensten und 65 Euro (brutto) pro Stunde bei Sitzdiensten. PrivatpatientInnen und Leichenschauen rechnet der Vertreterarzt selbst ab.

Kann man sich von einem KV-Dienst befreien lassen?

In bestimmten Fällen kann man sich als niedergelassener Arzt oder als niedergelassene Ärztin von der Teilnahme an den KV-Diensten befreien lassen. Diese Ausnahmeregelungen werden von den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen. Meist können sich Frauen während der Schwangerschaft befreien lassen. Auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren gibt es Ausnahmeregeln. Man kann sich auch bei schweren Erkrankungen wie etwa einer Krebserkrankung temporär vom KV-Dienst befreien lassen. 

Weitere Fragen

Wie lange dauert ein KV-Dienst?

Die Dauer eines KV-Dienstes kann stark variieren und hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab; häufig dauert ein Dienst zwischen mehreren Stunden bis maximal 24 Stunden. Die genauen Zeiten sind von der Region und der speziellen Dienstplanung abhängig.

Kann man KV-Dienste vertreten lassen? 

Ja, Ärzte und Ärztinnen können ihre KV-Dienste durch geeignete Kollegen vertreten lassen. Wichtig ist sicherzustellen, dass die Vertretung die notwendigen Qualifikationen und die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung besitzt.

Titelbild: iStock.coom/Halfpoint

Autor

Sabine Stahl

Die erfahrene Journalistin und Medizin-Redakteurin arbeitet seit 2021 in der doctari-Redaktion und beschäftigt sich am liebsten mit Ratgeber- und Statistikthemen.

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